22.3343 · Postulat · 2022-03-18
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat legt in einem Bericht dar, mit welchen Massnahmen er sicherstellt, dass er auf Krisen besser vorbereitet ist und grössere Umwälzungen rasch und effektiv bewältigen kann. Er soll hierfür aufzeigen, wie er für Entwicklungen, die zu einer Krise führen können, die Faktenlage, Analysen, Szenarien, Massnahmen und deren Umsetzung erarbeitet und dem Gesamtgremium als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellt. Dabei soll insbesondere dem Aspekt des Kriseneinstiegs besondere Beachtung geschenkt werden. Zudem soll der Bundesrat darlegen, welches Departement die politische Verantwortung für die Krisenantizipation trägt, wie die Federführung für die Gesamtkrisenorganisation beim Eintritt einer Krise rasch festgelegt wird und welche institutionellen Anpassungen hierfür allenfalls notwendig sind.
Begründung
Mit dem Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine sieht sich die Schweiz nach der Pandemie erneut mit einer Krise konfrontiert, die sich auf praktisch alle Lebensbereiche auswirkt und auf die der Bund letztlich unvorbereitet war. Es fehlte an Szenarien und vorbereiteten Massnahmen, die man im Moment der Krise herbeiziehen und rasch umsetzen konnte. Zudem ist beim Eintritt der Krise wertvolle Zeit verloren gegangen, bis der Bundesrat das Krisenmanagement aktiviert und die Zuständigkeiten festgelegt hat.
Gemäss Bundesverfassung ist der Bundesrat "die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes". In der Praxis kommt jedoch die "Leitung" oft zu kurz und wird durch das "Vollziehen" in den Hintergrund gedrängt. Das ist die Folge einer Überbetonung der Departementalstruktur. Diese ermöglicht zwar den Erhalt des Status quo. Sie fördert jedoch ein Silodenken, das verhindert, dass der Bundesrat rechtzeitig Krisen antizipieren kann, entsprechende Vorbereitungen trifft und im Moment der Krise rasch und entschlossen handeln kann. Das gilt ganz besonders bei Krisen, die mehrere Departemente betreffen. Im Bericht der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie wird das ungeschminkt eingeräumt: "Der Departementalismus und das Silodenken nahmen im Krisenmanagement der Bundesverwaltung mit zunehmender Dauer der Krise zu."
Dieser Befund ist umso besorgniserregender, als die fehlende Gesamtstrategie des Führungsgremiums Bundesrat schon seit Jahren bemängelt wird. So hat sich beispielsweise die GPK in den Jahren 2014 und 2015 intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie der Bundesrat die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik sicherstellt. Die Wirksamkeit und Umsetzung der Empfehlungen der GPK bleibt aus heutiger Sicht unklar. Dass der Handlungsbedarf gross und das Verständnis dafür klein ist, zeigt sich auch in den Antworten des Bundesrates zum Krieg in der Ukraine (22.3043). So wird zwar ausgeführt, dass jedes Departement mit der Früherkennung möglicher Krisen in seinen Zuständigkeitsbereichen betraut sei und dass die BK die Departemente und den Bundesrat bei dieser Aufgabe unterstütze. Das zentrale Element fehlt aber: Ein Zusammenführen dieser Analysen in ein Lagebild mit verschiedenen Szenarien, die Vorbereitung entsprechender Massnahmen und das Sicherstellen ihrer zeitverzugslosen Umsetzung im Bedarfsfall.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt das Anliegen der Postulantinnen und Postulanten. Bereits im Mai 2020 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, das Krisenmanagement der Bundesverwaltung anhand der Covid-19-Krise zu analysieren und Massnahmen zur generellen Verbesserung der Krisenresistenz aufzuzeigen. Die Fragestellungen des Postulats werden im Rahmen dieser Auswertungen aufgenommen und bearbeitet.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.