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22.3350 · Interpellation · 2022-03-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Knapp drei Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben ihre Heimat bereits verlassen müssen. Mehrere zehntausend Flüchtende werden in der Schweiz Schutz und Hilfe suchen. Der Bund rechnet allein in den kommenden Wochen und Monaten mit bis zu 50 000 Flüchtenden aus der Ukraine. Vor diesem Hintergrund bittet Die Mitte-Fraktion den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Verfügt der Bundesrat über ein konkretes, planmässiges Vorgehen, um den Flüchtenden in den verschiedenen Phasen des Ankommens und Schutzbietens, des Zurechtfindens in der Schweiz und in der langfristigen Integration, bedarfsgerecht zu helfen?

2. Wie gedenkt der Bundesrat die Kompetenzen und Fähigkeiten der Flüchtenden zu aktivieren, damit diesen Menschen eine möglichst eigenständige Alltagsgestaltung ermöglicht werden kann?

3. Erarbeitet der Bundesrat eine Strategie für den Fall, dass die privat organisierten Unterbringungsangebote langfristig zurückgehen und deswegen andere Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden müssen?

4. Wie beurteilt der Bundesrat vor dem Hintergrund des Aufnahmepotenzials des hiesigen Arbeitsmarktes die Perspektiven der Geflüchteten auf eine Arbeit und steht er diesbezüglich im Austausch mit den Sozialpartnern, um eine Strategie zu erarbeiten?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Nach der Zuweisung der registrierten Personen vom Bundesasylzentrum an einen Kanton liegt die Umsetzung von entsprechenden Unterstützungsmassnahmen in der Zuständigkeit der Kantone. Die Kantone entscheiden über die Durchführung von Massnahmen. Dies entspricht der föderalistischen Aufgabenteilung und trägt den Gegebenheiten vor Ort Rechnung. In den vergangenen Jahren haben Bund und Kantone mit den kantonalen Integrationsprogrammen KIP und der Integrationsagenda Schweiz ein strategisches Vorgehen in der Integrationsförderung entwickelt. Weitere Bundesprogramme wie die "Integrationsvorlehre" ergänzen diese Massnahmen. Neben der Integrationsförderung bestehen Massnahmen der Regelstrukturen, namentlich in den Bereichen der (beruflichen) Bildung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Sie sind so ausgestaltet, dass sie den unterschiedlichen Potenzialen, Bedürfnissen und Konstellationen der zuwandernden Personen und ihrer Familien Rechnung tragen. Diese Angebote der Kantonalen Integrationsprogramme KIP (Art. 58 Abs. 2 und 3 Ausländer- und Integrationsgesetz [AIG]; SR 142.20), der weiteren Bundesprogramme sowie der Regelstrukturen können auch von Personen mit Schutzstatus S genutzt werden.

Da der Schutzstatus S grundsätzlich rückkehrorientiert ist, sieht das Gesetz keine Ausrichtung einer Integrationspauschale an die Kantone vor (Art. 58 Abs. 2 AIG). Im Fall der Schutzsuchenden aus der Ukraine ist jedoch ein gewisser Unterstützungsbedarf ausgewiesen, insbesondere beim Spracherwerb. Nur so können diese Personen angemessen am Sozial- und Arbeitsleben teilnehmen. Um die Kantone bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu unterstützen, hat der Bundesrat am 13. April 2022 die Finanzierung von "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S" beschlossen. Der Bund wird den Kantonen einen Beitrag von maximal 3000 Franken pro Person beschränkt auf ein Jahr ausrichten.

3. Über die privaten Unterbringungsangebote hinaus haben sowohl der Bund wie auch die Kantone bereits mehrere tausend zusätzliche Unterbringungsplätze bereitgestellt. Bund und Kantone arbeiten mit Hochdruck daran, ihre Unterbringungskapazitäten in ausreichendem Ausmass auszubauen. Als strategische Instrumente dienen dabei die "Eckwerte der gemeinsamen Notfallplanung von Bund und Kantonen im Bereich Asyl" sowie der Sonderstab Asyl (SONAS).

4. Am 16. März 2022 hat sich die Vorsteherin des EJPD gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Migration SEM und dem WBF/SECO mit den Sozialpartnern und den Kantonen zur Frage des Zugangs der Geflüchteten aus der Ukraine zum Schweizerischen Arbeitsmarkt ausgetauscht. Das SEM führt seither im Auftrag des EJPD diesen Austausch mit den Sozialpartnern, verschiedenen Bundesstellen und den Kantonen im Rahmen einer regelmässig tagenden Arbeitsgruppe weiter, mit dem Ziel, Massnahmen zu koordinieren und praktische Fragen zu bearbeiten.

Antwort des Bundesrates.