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22.3368 · Postulat · 2022-03-21

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

DerBundesrat wird beauftragt in einem Bericht darzulegen, wie der Subsidiaritätsbegriff im VBS neu geprüft wird und wie dieser insbesondere in der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsdienstleistungen im Cyberbereich anzuwenden ist.

Die Lage in der Ukraine zeigt, dass der Sicherheitsbegriff breiter aufgefasst werden muss, insbesondere im Cyberbereich. Bei einer Verschlechterung der Lage können schnell verschiedene Bereiche betroffen sein: Wirtschaft, Gesellschaft, Verteidigung, Versorgung und weitere. Um den vielschichtigen Gefahren effektiv zu begegnen, müssen auf Bundesebene die vorhandenen Kompetenzen gezielt eingesetzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Das VBS verfügt über Kompetenzen sowohl im zivilen wie im militärischen Bereich. Eine Trennung von militärischen und zivilen Kompetenzen ist nicht mehr zukunftsfähig.

Begründung

Die allgemeine Sicherheitslage hat sich verschärft und die Herausforderungen im Cyberbereich sind gewachsen. Dabei liegen die aktuellen Hauptbedrohungen vor allem unter der Kriegsschwelle, im Bereich der zivilen Sicherheitsorgane. Dies erfordert auch eine Überprüfung der Strukturen und Kompetenzen um bestmöglich darauf reagieren zu können. Im Ausland hat dies zum Teil schon stattgefunden und zivile wie militärische Kompetenzen werden gebündelt bei der Bewältigung eingesetzt.

Das VBS erbringt heute schon diverse Beiträge zur Cybersicherheit (siehe Antwort des Bundesrates auf die Ip. 21.4180), insbesondere durch das BABS, die armasuisse und den NDB. Akteuren, die strategische Gewinne mit Cyberangriffen unterhalb der Kriegsschwelle anstreben, muss man mit einem Dispositiv entgegentreten können, das die Lücke zwischen ziviler Sicherheit, nachrichtendienstlicher Aufklärung und militärischer Verteidigung schliesst. Bei niederschwelligen Angriffen müssen schon frühzeitig zivile Bundesbehörden partnerschaftlich zur Seite stehen dürfen, damit im Krisenfall effektiv auch Hilfe geleistet werden kann. Dies macht eine Neuevaluation des Subsidiaritätsprinzips im Cyberbereich notwendig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.