22.3375 · Motion · 2022-04-01
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für die Schweiz ein umfassendes Programm zu schaffen, um weltweit die besten Forschenden und Start-Ups anzuziehen:
- Im Grundsatz sind Förderungsmassnahmen für exzellente Forschende (Subjektfinanzierung) sowie Investitionsbeiträge für exzellente Start-Ups und KMU (Objektfinanzierung) zu finanzieren.
- Es sind Förderungsgefässe in den Bereichen Forschung und Innovation aufzubauen.
- Bestehende Elemente von "Horizon Europe" z.B. die ERC-Grants werden mit zusätzlicher Exzellenz und Mitteln ausgestattet.
- Forschende und Start-Ups profitieren von allgemein guten Rahmenbedingungen.
- Es soll auf den bereits bestehenden und skizzierten Übergangs- und Ersatzmassnahmen aufgebaut werden.
- Zusätzliche Karriereförderungsmassnahmen für die Niveaus Doktorat und Postdoc sind zu schaffen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Förderung von Forschung und Innovation sowie der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich ist ein vorrangiges Ziel des Bundesrats. Er strebt daher weiterhin die schnellstmögliche Assoziierung an Horizon Europe und die damit verbundenen Programme an.
Die eidgenössischen Räte haben im Rahmen der Botschaft zur Finanzierung der Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket 2021 - 2027 5,4 Milliarden Franken gesprochen. Soweit diese Mittel nicht für die Assoziierung benötigt werden, kann der Bundesrat sie für eine projektweise Beteiligung einsetzen.
Er hat deshalb in seinen Beschlüssen vom 17.09.2021 und 20.10.2021 das WBF beauftragt, sofortige Übergangsmassnahmen umzusetzen und in Zusammenarbeit mit dem EFD Ergänzungsmassnahmen bzw. für den Fall einer andauernden Nichtassoziierung Ersatzmassnahmen zu prüfen.
So wurden seit Herbst 2021 breit angelegte Übergangsmassnahmen in der Einzelförderung, Innovationsförderung, Raumfahrt, Quantenforschung und Hochleistungsrechnen sowie in der Direktfinanzierung von Schweizer Teilnahmen an den EU-Projekten durch das WBF / SBFI lanciert (Gesamtsumme für die Ausschreibungen 2021/2022 von rund 1,2 Milliarden Franken).
Solche Übergangsmassnahmen sind auch für die Ausschreibungen des Jahres 2023 vorgesehen, falls sich die Schweiz nicht an das Horizon-Paket assoziieren kann. Während die Direktfinanzierung durch das SBFI die Schweizer Teilnahme an rund zwei Dritteln der EU-Programmmassnahmen (Verbundprojekte) gewährleistet, haben die Förderagenturen SNF und Innosuisse analoge Massnahmen zu den EU-Programmen lanciert, zum Beispiel im Bereich der Exzellenzstipendien oder in der Förderung von Start-ups und KMU. Weitere Übergangsmassnahmen werden via ESA und direkt vom SBFI implementiert.
Hinzu kommen Ergänzungsmassnahmen, die dazu dienen sollen, die internationale Ausrichtung der Schweizer Forschung und Innovation in ihren Exzellenzbereichen zu diversifizieren und somit den Forschungs- und Innovationsbereich weiter zu stärken. Der Bundesrat hat am 04.05.2022 beschlossen, dem Parlament mit der Botschaft zum Voranschlag 2023 zur raschen Umsetzung von Ergänzungsmassnahmen zusätzliche Mittel zu unterbreiten.
Ob bzw. ab wann Ersatzmassnahmen lanciert werden, wird der Bundesrat im Jahr 2023 prüfen.
Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass im BFI-Bereich eine möglichst ganzheitliche Sicht sowohl bezüglich Strategie (Schwerpunkte, Instrumente, Kooperationspartner etc.) als auch bezüglich finanzieller Mittel für die verschiedenen Bereiche gewährleistet wird. Dazu dient die vierjährliche BFI-Botschaft. Der Bereich Forschung und Innovation nimmt darin einen wichtigen Platz ein - mit den Fördermöglichkeiten - gemäss Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG; SR 420.1) - des SBFI, der Finanzierung und den Instrumenten der Förderagenturen (SNF, Innosuisse) und den substantiellen Beiträgen an den ETH-Bereich und an die kantonalen Hochschulen gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20). Dies wird sich auch in der nächsten BFI-Periode fortsetzen. Mit der BFI-Botschaft 2025 - 2028 soll sodann u.a. geprüft werden, inwiefern die erwähnten Ergänzungsmassnahmen weitergeführt werden.
Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion vor diesem Hintergrund als erfüllt und die Schaffung eines zusätzlichen Programms für exzellente Forschung und Innovation als nicht zweckmässig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.