22.3380 · Postulat · 2022-04-07
Justiz- und Polizeidepartement
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in Absprache mit den Kantonen zu prüfen, ob es zweckmässig wäre, eine Familiengerichtsbarkeit zu schaffen, die folgenden Grundsätzen entspricht:
1. Ein einziges Gericht ist für familienrechtliche Streitigkeiten im weitesten Sinne zuständig und damit insbesondere für Angelegenheiten, welche das Zivilgesetzbuch, das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft, das Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen dem Zivilgericht, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sowie den Zentralbehörden der Kantone und des Bundes zuweisen.
2. In familienrechtlichen Streitigkeiten ist ein Schlichtungsversuch obligatorisch, bevor die Sache ans Gericht gelangt.
3. Die Schlichtungsbehörde setzt sich aus Beisitzern zusammen, die auf Familienrecht spezialisiert und in Familientherapie ausgebildet sind. Es kann je nach Fall, mit dem es befasst ist, weitere Beisitzer hinzuziehen.
4. Die Schlichtungsbehörde kann Personen und Stellen beiladen, die mit den Parteien durch aktuelle oder frühere Familienstandsbeziehungen und durch Kindsverhältnis verbunden sein können oder nicht, wenn diese Beiladung zur Beilegung der Streitigkeit beitragen kann.
5. Die Schlichtungsbehörde kann den Fall so oft, wie sie es für notwendig hält, innerhalb einer festzulegenden Maximalfrist erneut verhandeln und den Fall bei Bedarf an die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder die zuständige Zentralbehörde überweisen.
6. Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Eine Minderheit der Kommission (Addor, Hess Erich, Reimann Lukas, Schwander, Steinemann, Tuena) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Begründung
Dieses Postulat verlangt, zu prüfen, ob Schlichtungsgerichte und Schlichtungsbehörden für familienrechtliche Streitigkeiten geschaffen werden sollen. Diese Institutionen sollen über umfassende Kompetenzen verfügen, die derzeit auf verschiedene Behörden und Gerichtsbarkeiten verteilt sind. Sie sollen es den Mitgliedern von Familien in einer Übergangsphase ermöglichen, ihre neue Situation auf kohärente Art und Weise zu regeln, ohne separate Gerichtsverfahren oder eine ganze Reihe von Prozessen anstrengen zu müssen. Um die gütliche Einigung zu fördern, soll der Beizug der Schlichtungsbehörden, die eine fundierte Beratung in allen komplexen Bereichen des Familienrechts in Anspruch nehmen können, unentgeltlich sein.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat bereits verschiedentlich auf den Prüfungs- und Revisionsbedarf im Bereich des Familienverfahrensrechts hingewiesen. Die Botschaft zur Änderung der Zivilprozessordnung vom 26. Februar 2020 (Geschäft 20.026) beschränkt sich entsprechend auf punktuelle Anpassungen. Mit den Postulaten 19.3503 Müller-Altermatt "Weniger Verletzungen beim Kampf ums Kind. Massnahmen für das Wohl von Kind, Mutter und Vater" und 19.3478 Schwander "Kinderbelange ernst nehmen" hat das Parlament bereits inhaltlich zusammenhängende Prüfaufträge überwiesen. Gleichzeitig testen aktuell verschiedene Kantone besondere Modelle, um den Anforderungen von Familienkonflikten besser Rechnung zu tragen. Der Bundesrat versteht das Postulat als ergebnisoffenen Prüfauftrag, der im Rahmen der laufenden Arbeiten erfüllt werden kann.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.