22.3399 · Interpellation · 2022-05-09
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Weshalb strebt der Bundesrat keine diplomatische Vertretung in Asmara an?
2. Warum gab es bisher keine direkten Gespräche des Bundesrates mit Präsident Afewerki?
3. Welches sind die Beurteilungskriterien des Bundes, um die Gefährdungssituation in einem Land festzulegen?
4. Wie stellt sich die heutige Situation mit Asylsuchenden aus Eritrea in der Schweiz dar?
- Anzahl Eritreer in der Schweiz (davon Asyl suchend und vorläufig aufgenommen)?
- Anzahl Geburten je in den Jahren 2015-2021?
-Anzahl Sozialhilfeempfänger?
-Anzahl in der Nothilfe?
5. Wie stellt sich die Hilfe vor Ort dar?
- Wie hoch ist das finanzielle Engagement der Schweiz in Eritrea?
- Wie hat sich das finanzielle Engagement in den Jahren 2015-021 entwickelt.
Im Zusammenhang mit einem Bericht über die Folter an einem Eritreer, dessen Asylgesuch abgelehnt wurde, stellen sich die oben aufgeführten Fragen.
Zu 1. und 2.
Aus meiner Sicht ist eine neutrale Beurteilung der Situation in Eritrea allein mit einer ständigen Vertretung in Asmara möglich. Nur im Kontakt mit dem Regime können Probleme angesprochen, diskutiert und allenfalls gelöst werden. Eine Gesprächsverweigerung (weil es sich um einen "Unrechtsstaat" handelt) löst mit Sicherheit gar keine Probleme! Die Forderung nach einer aktiven Kontaktaufnahme zum Regime in Eritrea zur Aushandlung eines Rücknahmeabkommens (Motion 11.3831 vom 26. September 2011 von NR Geissbühler) resp. Verfolgungsfreie Rückkehr von Eritreern vorantreiben (Motion 15.4126 vom 15.12.2015 von NR Geissbühler) wurden bereits gestellt. Die Situation in Eritrea hat sich in vielen Bereichen verbessert (Gesundheitswesen, Ausbildung, wirtschaftliche Lage) und viele Asylsuchende verlassen das Land allein wegen der Einberufung in die Armee.
Die Verpflichtung Militärdienst zu leisten dürfte wohl kaum als Asylgrund akzeptiert werden, da die Wehrpflicht in den meisten Ländern gilt. Oder kann davon ausgegangen werden, dass Schweizer, welche den Militärdienst verweigern, zum Beispiel in Deutschland Asyl erhalten?
Aus dieser Sicht mutet der Aufbau einer diplomatischen Vertretung mit dem Vatikan (es bestehen mit dem Vatikan kaum Probleme) wenig Sinn stiftend an.
Zu 3.
In den Medien wird die geltende Asylpraxis aufgrund einer Aussage eines abgewiesenen Eritreers in Frage gestellt.
Zu 4.und 5.
Die Beurteilung der Notwendigkeit einer aktiven Problemlösung ist abhängig von diesen Kennzahlen
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1: Die diplomatische Zuständigkeit für Eritrea liegt bei der Schweizer Botschaft im Sudan, die einen guten Zugang zu den eritreischen Behörden hat und im regelmässigen Austausch mit der eritreischen Regierung steht. In der Praxis lässt sich kein Nachteil dieser Zuständigkeit per Seitenakkreditierung feststellen. Es finden regelmässige Missionen der Schweizer Botschaft nach Asmara statt. Zusätzlich dazu reisten in den letzten Jahren mehrmals Delegationen aus Bern nach Eritrea, so zuletzt im Oktober 2019. Seit 2018 steht der Schweiz auch ein Arbeitsplatz in der deutschen Botschaft in Asmara zur Verfügung, wobei die diplomatische und konsularische Tätigkeit der Schweiz und Deutschlands strikt getrennt bleiben. Darüber hinaus bereitet die Schweiz zurzeit den Einsatz eines Sondergesandten für das Horn von Afrika vor, zu dessen Mandatsbereich auch Eritrea zählen wird. Damit erhält der Bundesrat ein weiteres Instrument zur Vertretung der Interessen der Schweiz in Eritrea.
Zu 2: Obwohl es bisher zu keinen direkten Gesprächen mit dem eritreischen Präsidenten Afwerki gekommen ist, gibt es durchaus hochrangige Kontakte zwischen dem Bundesrat und der eritreischen Regierung. So kam es im Jahr 2016 (Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Didier Burkhalter) sowie 2018 und 2019 (Bundesrat Ignazio Cassis) zu direkten Gesprächen mit dem eritreischen Aussenminister Osman Saleh. Im Oktober 2021 wurde zudem der Sonderberater des Präsidenten, Herr Yemane Gebreab, von Staatssekretärin Livia Leu und Staatssekretär Mario Gattiker in der Schweiz empfangen.
Auf technischer Ebene und in Zusammenarbeit mit Deutschland, Schweden und Norwegen führt die Schweiz auch einen Dialog, der unter anderem als Grundlage für die Kooperation im Migrationsbereich dient. Vor der Covid-19-Pandemie konnten mehrere Treffen durchgeführt werden.
Zu 3: Das für das Asylverfahren verantwortliche Staatssekretariat für Migration (SEM) unterzieht jedes Asylgesuch einer einzelfallspezifischen und sorgfältigen Prüfung. Es beobachtet die Situation in Heimat- und Herkunftsstaaten von Asylsuchenden laufend. Das SEM unterhält einen intensiven Austausch mit internationalen Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen wie auch mit den Migrationsbehörden anderer europäischer Staaten und der europäischen Asylagentur EUAA. Gestützt auf diese Erkenntnisse erstellt das SEM unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) die Asyl- und Wegweisungspraxis der Schweiz und passt diese bei Bedarf an.
Das SEM prüft in jedem Einzelfall, ob der asylsuchenden Person im Falle einer Rückkehr in den Heimatstaat Nachteile im Sinne von Artikel 3 des Asylgesetzes drohen und sie folglich als Flüchtling anzuerkennen ist. Erfüllt die asylsuchende Person die Flüchtlingseigenschaft nicht, ist in einem zweiten Schritt unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVGer zu prüfen, ob der Vollzug der Wegweisung für die betroffene Person im Sinne von Artikel 83 des Ausländer- und Integrationsgesetzes zulässig, zumutbar und möglich ist.
Grundsätzlich sind Rückführungen zumutbar, auch wenn eine Einberufung zum eritreischen Nationaldienst droht. Zeigt die Prüfung des Einzelfalls jedoch, dass im Falle einer Rückkehr von einer existenzbedrohenden Situation auszugehen ist, wird die Person wegen Unzumutbarkeit des Vollzugs ihrer Wegweisung nach Eritrea vorläufig aufgenommen.
Zu 4:
Situation Asylsuchende aus EritreaAnzahl Eritreer in der Schweiz (Stand: 31. März 2022)42 818- davon Asylsuchende316- davon vorläufig Aufgenommene9105Geburten eritreischer StaatsangehörigerJahrAnzahl20151013201613362017132820181347201912842020113520211247Anzahl Sozialhilfeempfänger2020*30 595Anzahl in der Nothilfe2020*695
*Zahlen für 2021 noch nicht verfügbar
Anzahl: Von den insgesamt 42 818 erfassten eritreischen Staatsangehörigen in der Schweiz gehören 33 032 zur ständigen Wohnbevölkerung (8623 Niedergelassene mit C-Bewilligung und 24 409 Aufenthalterinnen und Aufenthalter mit B-Bewilligung). Jeweils eine klare Mehrheit dieser Gruppen hat den Flüchtlingsstatus (C: 7874; B: 21 645).
316 Personen befinden sich in einem Asylverfahren (N-Bewilligung), 9105 Personen sind vorläufig aufgenommen (F-Bewilligung). 363 Personen befinden sich, nach Erhalt eines negativen Asylentscheids mit Anordnung der Wegweisung, in der Phase der Rückkehrunterstützung. Zwei Personen sind Kurzaufenthalter mit einer Aufenthaltsbewilligung von unter zwölf Monaten.
Geburten: Die überwiegende Zahl der Neugeborenen sind Kinder von Flüchtlingen und werden in die Flüchtlingseigenschaft der Eltern einbezogen (2021: 1187). Die restlichen Neugeborenen sind Kinder von Eltern ohne Flüchtlingseigenschaft (2021: 60).
Sozialhilfe: Erfasst sind alle im Jahr 2020 von der Sozialhilfe unterstützten eritreischen Staatsangehörigen, unabhängig davon, ob es sich um Sozialhilfe im Asyl- oder Flüchtlingsbereich (Globalpauschalen) oder um wirtschaftliche Sozialhilfe handelt, und auch unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Nicht erfasst sind Asylsuchende in den Bundesasylzentren (BAZ), die Sachleistungen und ein Taschengeld unter der Bezeichnung "Sozialhilfe" erhalten.
Nothilfe: Erfasst sind alle eritreischen Staatsangehörigen, die im Jahr 2020 Nothilfe bezogen haben. Nicht erfasst sind abgewiesene Asylsuchende in den BAZ, die Sachleistungen und ein Taschengeld unter der Bezeichnung "Nothilfe" erhalten.
Zu 5: Nach einer Pilotphase zur Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea im Jahr 2017 hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) im Jahr 2019 eine unabhängige Evaluation der unterstützten Projekte in Auftrag gegeben. Aufgrund der Erkenntnisse und Empfehlungen der Evaluation hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beschlossen, seine Zusammenarbeit mit einer weiteren dreijährigen Phase (2020-2023) im Bereich der Berufsbildung und einem maximalen Budget von 6 Millionen Franken fortzusetzen.
Die bilaterale öffentliche Entwicklungshilfe (APD) des Bundes in Eritrea belief sich zwischen 2015 und 2021 auf 5,7 Millionen Schweizer Franken. Dieser Betrag beinhaltet fast ausschliesslich Projekte, die von der DEZA, dem SEM und der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des EDA über Organisationen vor Ort unterstützt werden; hinzu kommen Hochschulstipendien, die das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eritreischen Studierenden in geringem Umfang (rund 1 Prozent über den Studienzeitraum) punktuell gewährt.
Bilaterale öffentliche Entwicklungshilfe (APD) des Bundes für Eritrea (in Mio. CHF):
2015201620172018201920202021*Total Bund0,20,32,00,90,90,41,05,7
* provisorische Daten
Antwort des Bundesrates.