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22.3401 · Interpellation · 2022-05-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Tierproduktion ist für die Schweizer Landwirtschaft von grosser Wichtigkeit. Erstens bestehen rund 70 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche aus Grasland, das nur durch die Nutzung von Wiederkäuern zur Lebensmittelproduktion genutzt werden können. Zweitens bleibt die Nachfrage nach tierischen Produkten in der Schweiz weiterhin relativ stabil. Und drittens ist in vielen Regionen gerade die Tierhaltung für eine wertschöpfungsstarke und somit auch wirtschaftliche Landwirtschaft zentral.

Der Bundesrat hat jetzt im Rahmen der publizierten Verordnungen zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 das Reduktionsziel von 20 Prozent der Stickstoff-Verluste bis 2030 festgelegt. Im erläuternden Bericht wird festgehalten, dass die Umsetzung aller vorgesehenen Massnahmen aber nur zu einer Reduktion der N-Verluste von etwa 7 Prozent führt. Der Bundesrat wird deshalb gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat das 20 Prozent N-Verlust-Reduktion-Ziel erreichen?

2. Welchen Einfluss wird die Erreichung dieses Ziels auf die Tierproduktion, die Tierbestände und auf die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft und der Verarbeitungsbetriebe haben?

3. Wie wird die rückgängige Produktion von tierischen Lebensmitteln kurzfristig kompensiert?

Stellungnahme des Bundesrates

In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament entschieden, gewisse Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welche die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" umzusetzen. Das Parlament hat diesen Entscheid in Kenntnis der in der Botschaft zur AP22+ beschriebenen Auswirkungen getroffen. Mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 setzt der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen um.

1. Mit den Massnahmen des Verordnungspakets zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 und weiteren bereits beschlossenen Massnahmen (z.B. Pflicht zur emissionsarmen Güllelagerung und -ausbringung) können nach neuen Erkenntnissen die Phosphorüberschüsse um rund 18 Prozent und die Stickstoffüberschüsse um rund 11 Prozent reduziert werden. Die vom Parlament verabschiedete pa. iv. 19.475 sieht gemäss Artikel 6a Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetztes (LwG, SR 910.1) vor, dass die Branche zusätzliche Massnahmen zur Senkung der Nährstoffüberschüsse ergreift. Ein ambitionierter Absenkpfad, der die Beteiligung der Branche durch eigene Massnahmen erfordert, entspricht somit dem Willen des Gesetzgebers. Es liegt im Eigeninteresse der Landwirtschaft, die Stickstoffverluste so weit wie möglich zu reduzieren, vermindert sie doch dadurch die Abhängigkeit von den zu 100 Prozent importierten stickstoffhaltigen Mineraldüngern, indem der vorhandene Hofdünger effizienter eingesetzt wird. Ob die definierten Ziele erreicht werden, hängt einerseits von der Beteiligung der Landwirtschaft an den Massnahmen des Bundes und anderseits von der Wirksamkeit der von der Branche ergriffenen Massnahmen ab. Sollte sich abzeichnen, dass die Ziele gemäss Absenkpfad nicht erreicht werden, kann der Bundesrat auf Verordnungsstufe zusätzliche Massnahmen ergreifen oder bestehende Massnahmen optimieren, um die Land- und Ernährungswirtschaft bei der Zielerreichung zu unterstützen.

2. Agroscope hat mit dem Agrarsektormodell "SWISSland" Berechnungen zu den Auswirkungen der pa. iv. 19.475 durchgeführt. Dazu wurden die Ergebnisse eines Referenzszenarios "Weiterführung der aktuellen Agrarpolitik" mit denjenigen des "Pa. Iv.-Szenarios" im Jahr 2026 verglichen. Die Modellergebnisse für das "Pa. Iv.-Szenario" ergeben gegenüber einer Weiterführung der aktuellen Agrarpolitik" einen Rückgang des gesamten Tierbestandes um rund 1 Prozent. Differenziert nach Tierkategorie ergibt sich jedoch ein unterschiedliches Bild. Agroscope berechnet zudem einen Rückgang des landwirtschaftlichen Sektoreinkommens (d.h. Tierhaltung und Pflanzenbau) im Umfang von -2,4 Prozent. Die Einkommensentwicklung in der Tierhaltung kann von "SWISSland" nicht isoliert berechnet werden, sie dürfte aber im Bereich des Rückgangs der Tierbestände liegen. Zu beachten ist, dass im Modell gewisse positive Effekte nicht abgebildet werden können. Beispielsweise wird die höhere Wertschöpfung im tierischen Bereich, die auf der Grundlage der Bundesmassnahmen möglicherweise erzielt werden kann, im Modell nicht berücksichtigt (z.B. Aufwertung bestehender Labels). Die Erfahrung aus der AP 14-17 zeigt auch, dass "SWISSLAND" zu konservativen Ergebnissen tendiert. So hat sich gezeigt, dass die in früheren Modellrechnungen berechneten Rückgänge bei der Produktion und beim Einkommen in der Realität durch positive, im Modell nicht abbildbare Effekte (z.B. Wechsel der Betriebe auf neue Betriebszweige) überlagert wurden. Im konkreten Fall des Verordnungspakets pa. iv. 19.475 können die Nährstoffverluste hauptsächlich durch eine effizientere Nutzung von Hofdünger und nicht primär durch eine Anpassung der Tierbestände reduziert werden. Die Substitution von importierten Mineraldünger hätte sowohl ein kostensparendes Potential für die Landwirtschaftsbetriebe als auch eine Reduktion der Abhängigkeit bei der Nährstoffversorgung vom Ausland zur Folge.

3. Beim Geflügel kommt es gemäss "SWISSland" nicht zu einer Abnahme des Tierbestandes. Beim Schweinefleisch fällt der rückläufige Trend beim Pro-Kopf-Konsum gemäss Proviande höher aus, als der berechnete Rückgang beim Schweinebestand.

Beim Rindfleisch wird der leichte Rückgang beim Inlandangebot kurzfristig über Importe kompensiert. Bei der Milch hätte eine rückgängige Produktion netto eine Reduktion der exportierten Menge zur Folge. Die leicht tieferen Mengen auf dem Markt können in der Realität zu einem Anstieg der Milch- und Rindfleischpreise führen, ein Effekt, der mit "SWISSland" nicht abgebildet werden kann. Ob ein leicht tieferes Inlandangebot in der Realität zu mehr Importen führt, hängt massgeblich von der Entwicklung der Konsumtrends ab, die im Modell ebenfalls nicht abgebildet werden können. Bei gewissen Fleischprodukten ist der Konsumtrend in der Realität bereits rückläufig.

Antwort des Bundesrates.