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22.3410 · Postulat · 2022-05-09

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Gesamtkosten unserer Armee vorzulegen. Die Berechnung muss insbesondere die folgenden Ausgaben berücksichtigen: Erwerbsersatzversicherungen, Erwerbsausfallentschädigungen zulasten der Arbeitgeber, Kosten für Stellvertretungen bei beruflicher Abwesenheit aufgrund von Militärdienst und von Bundesämtern oder staatsnahen Betrieben verursachte Kosten, die nicht im Verteidigungsbudget des VBS eingerechnet sind.

Begründung

Angesichts der Sicherheitslage in Europa wird auf politischer Ebene mit viel Vehemenz eine bedingungslose Erhöhung des Armeebudgets gefordert. Um die Forderung zu untermauern, werden Ländervergleiche herangezogen. Die Befürworterinnen und Befürworter der Erhöhung versuchen zu beweisen, dass die Schweiz vergleichsweise zu geringe militärische Investitionen tätigt. Sie stützen sich dabei auf Vergleiche des BIP und angekündigter Militärbudgets.

Abgesehen davon, dass das BIP als Bemessungsgrundlage fragwürdig ist, ergibt sich aufgrund unseres Milizsystems und unserer politischen Geschichte sowieso ein verzerrtes Bild der Kostenstruktur unserer Armee, das es zu analysieren gilt. Mit diesem Postulat wird eine Analyse der Gesamtkosten gefordert, die korrekt abbildet, welchen Betrag die Schweizer Gesellschaft in die militärische Landesverteidigung investiert.

Der Bericht "Die Bedeutung der Armee für die Schweiz" der Milizkommission C VBS vom August 2012 enthält durchaus einen ersten Versuch einer Antwort. Es ist jedoch notwendig, diese Studie zu aktualisieren und die im Bericht erwähnten Lücken aufgrund damals fehlender Mittel zu schliessen. So steht nämlich im Bericht: "Wird in einer ergänzenden Betrachtung der zeitliche Horizont um die langfristige Perspektive erweitert, sind weitere volkswirtschaftliche Kosten zu berücksichtigen, die aber kaum oder nur schwer zu quantifizieren sind."

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet eine Aktualisierung der ökonomischen Kosten- und Nutzenanalyse von 2012 als sinnvoll. Er weist aber darauf hin, dass die Erarbeitung der dazu benötigen Grundlagen gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Hinzu kommt, dass sich, wie in 2012, nicht alle Aspekte quantifizieren lassen. So kann beispielsweise in Fällen, in denen die Armee zur Bewältigung grösserer Gefahren und Bedrohungen eingesetzt werden muss, das Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht beziffert werden (z. B. Schutz von Menschenleben).

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.