22.3420 · Interpellation · 2022-05-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Mehrere Organisationen fordern eine Untersuchung der staatlichen Corona-Massnahmen durch eine unabhängige, ausserparlamentarische Untersuchungskommission (APUK). Eine entsprechende Petition wurde bereits im April 2021 von über 55 000 Personen unterzeichnet. Bei einer solchen APUK gelte es insbesondere, alle staatlichen Massnahmen zur Eindämmung des SARS-Cov-2-Virus auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismässigkeit und Rechtmässigkeit zu untersuchen. Weitere Themen sind Spitalbettenabbau, Testverfahren und "Fallzahlenstatistik", Verträge mit Pharmafirmen, Impfstoffe und Impfnebenwirkungen und die Rolle der "Covid-19 Task Force". Die eine APUK fordernden Organisationen finden, allein der Schaden von mindestens 60 Milliarden Franken, der von der Schweizer Wirtschaft und den Steuerzahlern zu tragen sein wird, rechtfertigt eine breit angelegte Untersuchung.
Dazu bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. In welcher Form gedenkt der Bundesrat, die staatlichen Covid-Massnahmen auf ihre Wirkung, wissenschaftliche Evidenz, medizinische Relevanz, Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit hin überprüfen zu lassen?
2. Was entgegnet der Bundesrat den in der Bevölkerung verbreiteten Befürchtungen, dass in Zukunft saisonale Maskenpflicht, Testungen, Immunitätsmonitoring und regelmässige Impfungen der Bevölkerung "zur neuen Normalität" werden, die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes laufend verlängert und die Machtbefugnisse des Bundesrats erweitert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Krisenbewältigung Covid-19 ist von Seiten des Bundes bereits Gegenstand verschiedener Evaluationen. So wurde am 26. April 2022 eine Studie zur Aufarbeitung der ersten Periode der Pandemiebewältigung von Frühjahr 2020 bis Sommer 2021 präsentiert, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Generalsekretariat der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GS-GDK) initiiert wurde. Die Ergebnisse der Evaluation dienen dazu, Lehren für künftige Krisen zu ziehen. Sie werden insbesondere im Rahmen der ordentlichen Revision des Epidemiengesetzes (SR 818.101) verarbeitet und für die Überarbeitung des Pandemieplans genutzt. Weitere Informationen dazu sind verfügbar auf der Website des BAG (www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Evaluationsberichte Übertragbare Krankheiten > Abgeschlossene Studien).
Zurzeit sind verschiedene weitere Untersuchungen des Bundes und der Kantone in Ausarbeitung, die sich mit der Corona-Krise und deren Bewältigung befassen. So hat der Bundesrat im Dezember 2020 respektive im Juni 2022 die Berichte der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements in der ersten und zweiten Phase der Corona-Pandemie veröffentlicht (www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilung > Medienmitteilungen des Bundesrats > Auswertung des Krisenmanagements in der zweiten Phase der Covid-19-Pandemie). Im Rahmen der Beantwortung des Postulats 21.3205 FDP-liberale Fraktion wird der Bundesrat zudem eine Beurteilung zur Wahl der Krisenorganisation und der Rolle des Bundesstabes für Bevölkerungsschutz vorlegen. Verschiedene Fragestellungen rund um die Bewältigung der Corona-Pandemie werden auch im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) untersucht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) liess seit Ausbruch der Corona-Pandemie die Wirksamkeit von nichtpharmazeutischen Massnahmen (NPI) zur Eindämmung des Coronavirus von mehreren Studien untersuchen. Weitere Informationen dazu sind verfügbar auf der Website des SECO: www.seco.admin.ch > Wirtschaftslage & Wirtschaftspolitik > Wirtschaftspolitik > Publikationen.
Der Bundesrat hat bei seinen Entscheiden bezüglich des Massnahmendispositivs prinzipiell stets die aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Verhältnismässigkeit berücksichtigt. Nach wie vor verfolgt das BAG die wissenschaftlichen Arbeiten rund um die Wirksamkeit und Relevanz der ergriffenen Massnahmen intensiv und wird die Erkenntnisse daraus sowie die Erfahrungen anderer Länder bei zukünftigen Wellen berücksichtigen.
2. Mit der Rückkehr zur normalen Lage am 1. April 2022 hat der Bundesrat ein klares Zeichen der Normalisierung gesetzt. Die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen, wie zu Zeiten vor der Pandemie und wie es das Epidemiengesetz vorsieht. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Ob zukünftig eine veränderte epidemiologische Situation erneut Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Gesundheitsversorgungssystems notwendig macht, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Der Bund konzentriert sich auf die ihm gemäss Epidemiengesetz und Covid-19-Gesetz (SR 818.102) zugewiesenen Aufgaben. Nach Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes durch den Bundesrat per 3. Juni 2022 obliegt es dem Parlament, über die darin vorgeschlagenen Anpassungen zu befinden.
Antwort des Bundesrates.