Wie unterstützt der Bund Städte und Agglomerationsgemeinden bei der Umsetzung seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030, um die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen?
22.3422 · Interpellation · 2022-05-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat seine Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 im Juni 2021 verabschiedet und gleichzeitig festgestellt, dass es noch viel braucht, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Insbesondere sind die Bundesstellen gefordert, die Strategie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und in ihre ordentlichen Planungs-, Budget- und Politiksteuerungsprozesse zu integrieren. In drei Schwerpunktthemen "Konsum und Produktion", "Klima, Energie und Biodiversität" sowie "Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt" hat der Bundesrat besonders grossen Handlungsbedarf festgestellt.
Bis 2030 verbleiben acht Jahre. Daher braucht es jetzt konkrete und wirksame Massnahmen auf allen institutionellen Ebenen. Um die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen, sind insbesondere die Städte und Agglomerationsgemeinden gefordert, denn ihre Räume entwickeln sich am dynamischsten. Auf der kommunalen Ebene kann mit konkreten Massnahmen im Bereich der Raum- und Siedlungsentwicklung besonders Wirkung erzielt werden. Städte und Agglomerationsgemeinden können diese Aufgaben jedoch nicht alleine lösen und sind auf Unterstützung hinsichtlich Ressourcen und Wissen angewiesen. Für den Bund sind für die Erreichung der nationalen Ziele wiederum eigenständige Projekte der Städte und Agglomerationsgemeinden notwendig, da die Agglomerationsräume das Land massgeblich prägen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welche Bedeutung und Rolle haben für den Bundesrat die Städte und Agglomerationsräume bei der Erreichung der Ziele der Agenda 2030 und insbesondere der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030?
2. Wie unterstützt der Bundesrat die Städte und Agglomerationsgemeinden bei der Erreichung der Ziele der Agenda 2030 und insbesondere der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030?
3. Welche Massnahmen unternimmt der Bundesrat zusätzlich zu den im Aktionsplan 2021-2023 der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 vorgesehenen, um die Städte und Agglomerationsgemeinden bei integralen Ansätzen zur Umsetzung der Agenda 2030 zu unterstützen?
4. Inwiefern kann die Agglomerationspolitik zur Lebensqualität der Menschen und zum sozialen Zusammenhalt in den Agglomerationsräumen unterstützend beitragen sowie die Resilienz der Städte und Agglomerationsgemeinden im Hinblick auf den Klimawandel stärken?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass es auf allen drei Staatsebenen in allen Schwerpunktthemen der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 konkrete und wirksame Massnahmen braucht, um die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen.
1. Eine grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer lebt in Städten und Agglomerationsgemeinden, weshalb diesen bei der Umsetzung der Agenda 2030 eine besondere Bedeutung zukommt. Dies gilt für alle im Rahmen der Strategie Nachhaltige Entwicklung identifizierten Themenbereiche mit grossem Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Politikbereichen, d. h. für die Bereiche "Konsum und Produktion", "Klima, Energie und Biodiversität" sowie "Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt". Gegenwärtig wird die Agglomerationspolitik evaluiert. Im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung werden auch die in dieser Interpellation aufgeworfenen Fragen geprüft und vertieft werden.
2. Zahlreiche durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) umgesetzte Massnahmen unterstützen die Städte und Agglomerationsgemeinden bei der Umsetzung der Agenda 2030. Mit dem Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung werden innovative und reproduzierbare Projekte in verschiedenen Themenbereichen finanziert. Das Forum Nachhaltige Entwicklung dient als nationales Netzwerk dazu, den Prozess der Umsetzung die Agenda 2030 in der Schweiz zu beschleunigen. Parallel dazu wird auch die Schaffung neuer regionaler Netzwerke finanziell und inhaltlich unterstützt. Der gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik geleitete Cercle Indicateurs ermöglicht es Kantonen und Städten, das Monitoring und Benchmarking im Bereich der Agenda 2030 sicherzustellen. Zudem entwickelt das ARE gegenwärtig eine neue "Toolbox Agenda 2030 für Kantone und Gemeinden" in Form einer digitalen Plattform zur Unterstützung der Umsetzung der Agenda 2030 auf subnationaler Ebene. Schliesslich wurde die Agenda 2030 neu in das Arbeitsprogramm 2022-2026 der Tripartiten Konferenz aufgenommen, um die institutionelle Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen zur Umsetzung der Agenda 2030 weiter zu stärken.
3. Die Massnahme 10 des Aktionsplans 2021-2023 zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 wirkt auf eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Quartieren und Agglomerationen hin. Mit dem Programm Agglomerationsverkehr beteiligt sich der Bund finanziell an Verkehrsprojekten von Städten und Agglomerationen, wobei die jeweiligen Agglomerationsprogramme die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abstimmen. Mit dem von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden Anfang 2021 gemeinsam lancierten Programm Verkehrsdrehscheiben wird das Ziel verfolgt, die kombinierte Mobilität und attraktive, gut funktionierende Verkehrsdrehscheiben in ihrer Planung und Umsetzung voranzubringen.
4. Der Bund hat im Rahmen des Programms Projets urbains 16 Agglomerationsgemeinden unterstützt, die zwischen 2008 und 2015 umfassende und partizipative Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und des sozialen Zusammenhalts in Wohngebieten entwickelt haben. Die abschliessende Bewertung dieses Programms ergab eine positive Bilanz. Obwohl das Programm beendet war, wollte der Bund die Dynamik auf lokaler Ebene fortsetzen. Das ARE und das Bundesamt für Wohnungswesen erteilten dem Schweizerischen Städteverband daher das Mandat, das "Netzwerk Lebendige Quartiere" zu gründen und zu leiten. Auf der Grundlage der laufenden Gesamtevaluation der Agglomerationspolitik, der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete sowie der territorialen Kohärenz wird es möglich sein, konkrete Massnahmen vorzuschlagen. Darüber hinaus wird die Evaluation auch Antworten auf das Postulat Kutter 19.3665 geben.
Antwort des Bundesrates.