22.3423 · Interpellation · 2022-05-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die illegale Migration in die Schweiz über die Grenze im St.Galler Rheintal war letzten Sommer von medialem Interesse. Täglich kamen bis zu hunderten von Migranten illegal über die Schweizer Grenze. Die oft jungen Männer reisten vom sicheren Dublin-Staat Österreich mit dem Nachtzug illegal in die Schweiz ein. An der Ostgrenze wurden sie im Bundesasylzentrum in Altstätten registriert und hätten eigentlich wieder nach Österreich überführt werden müssen. Nur wenige stellten danach ein Asylgesuch, viele reisten in andere Länder weiter. Dies, obwohl dies gemäss dem Dublin-System eigentlich gar nicht möglich ist. Medial wurde es in den letzten Monaten ruhiger, doch die illegale Migration an der Ostgrenze besteht nach wie vor. Hier braucht es endlich Massnahmen, damit diese gestoppt werden kann. Die Migration an der Ostgrenze hat sich nun auch noch mit den Kriegsvertriebenen aus der Ukraine vermischt.
Gerne möchte ich vor diesem Hintergrund den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
- Wie viele Menschen reisten in den ersten Monaten des Jahres 2022 (1. Januar bis Beantwortung der Antwort) über die Ostgrenze illegal in die Schweiz ein? Was für Nationalitäten und Geschlechter haben diese illegalen Migranten? Wie viele stellten ein Asylgesuch? Wie viele sind weitergereist?
- Wie ist der Stand der Verhandlungen für ein neues Rücknahmeabkommen zwischen der Schweiz und Österreich? Wann kann mit einem Vertragsabschluss gerechnet werden?
- Was unternimmt der Bundesrat, um die illegale Migration an der Ostgrenze endlich zu stoppen?
- Wie viele Personen aus der Ukraine, welche den Schutzstatus S beantragen, reisten seit Kriegsbeginn über die Ostgrenze im Rheintal ein und beantragten im Bundesasylzentrum in Altstätten den Schutzstatus S?
- Mit der Aktivierung des Schutzstatus S hat der Bundesrat zwei Klassen von Asylsuchenden geschaffen. Hat der Bundesrat allenfalls Anzeichen, dass die Beantragung des Schutzstatus S in dem Sinne missbraucht wird, dass ihn auch Personen mit "nicht ukrainischen" Pässen geltend machen? Falls ja, um wie viele Personen handelt es sich hier und von welchem Land kommen sie? Was tut der Bundesrat dagegen, dass es nicht zu Missbräuchen kommt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. An der Ostgrenze (einschliesslich Graubünden) wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 30. Mai 2022 5'348 rechtswidrig eingereiste Personen (5'264 männliche und 84 weibliche Personen) durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG angehalten. Die fünf wichtigsten Herkunftsländer waren: Afghanistan 3429 Personen, Tunesien 1079, Marokko 205, Syrien 105 und Pakistan 97. Davon stellten 29 Personen ein Asylgesuch. Betreffend die Weiterreise liegen keine statistischen Angaben vor.
2./3. Die Behörden des Bundes und der Kantone stehen in engem Kontakt, um hemmend auf die Sekundärmigration hinzuwirken und die aufgegriffenen Personen dem korrekten Verfahren zuzuordnen. Die Schweiz und Österreich verfolgen mit der Verhinderung von Sekundärmigration dasselbe Anliegen. Herausforderungen im operativen Bereich werden bilateral thematisiert. Dazu werden unter anderem auch Gespräche über eine Aktualisierung des Rückübernahmeabkommens geführt, wobei es sich derzeit nicht abschätzen lässt, ob und wann es zu einer Anpassung des Abkommens kommt. Im Rahmen der laufenden Beratung zur Anpassung des Schengener Grenzkodex ist auch eine Aufhebung der Stillhalteklausel der Rückführungsrichtlinie vorgesehen, die für die bestehenden bilateralen Abkommen zwischen den Schengen-Staaten im Rückkehr-Bereich gilt. Dies würde es den Schengen-Staaten ermöglichen, auf bilateraler Ebene wirksamere Rückübernahmeabkommen und -vereinbarungen abzuschliessen und könnte sich auch positiv auf die Diskussionen mit Österreich auswirken.
4. Es gibt keine Statistiken zur Ein- oder Durchreise von Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, da an den Binnengrenzen keine systematischen Kontrollen stattfinden. Im Bundesasylzentrum in Altstätten wurden zwischen dem 12. März 2022 und dem 15. Juni 2022 9453 Anträge auf Schutzstatus S eingereicht.
5. Der Schutzstatus S kann drei Personenkategorien gewährt werden; darunter fallen unter bestimmten Bedingungen auch schutzsuchende Personen anderer Nationalität als die ukrainische. Bisher wurde der Schutzstatus S 1306 Personen gewährt, die nicht über die ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen (Stand 15.06.2022). 97.5 Prozent der Personen mit Schutzstatus S besitzen die ukrainische Nationalität, die anderen Nationalitäten machen 2.5 Prozent aus, wobei die grössten Anteile Russland, Belarus und Afghanistan aufweisen.
Dem Staatssekretariat für Migration (SEM) stehen die Instrumente des Widerrufs und des Erlöschens zur Verfügung, um den vorübergehenden Schutz zu beenden. Liegen dem SEM Hinweise vor, dass der vorübergehende Schutz z.B. aufgrund falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen erschlichen wurde, kann das SEM den vorübergehenden Schutz widerrufen. Ebenso erlischt der Schutzstatus, wenn die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse ins Ausland verlegt hat, auf den vorübergehenden Schutz verzichtet hat, eine Niederlassungsbewilligung erhalten hat oder zu einer rechtskräftigen Landesverweisung verurteilt wurde.
Antwort des Bundesrates.