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22.3425 · Interpellation · 2022-05-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Jahr 2019 nahm das Parlament die Motion von NR Corina Eichenberger an, die die Schaffung einer zentralen nationalen Polizeidatenbank oder einer Vernetzungsplattform für die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken forderte. Diese soll es den Polizeikorps der Kantone und den Polizeiorganen des Bundes ermöglichen, direkt auf die polizeilichen Daten über Personen und deren Vorgänge in der gesamten Schweiz zugreifen zu können. Sofern die hierfür notwendige Rechtsgrundlage fehlt, ist eine solche im Bundesrecht zu schaffen.

Diese Forderung ist angesichts der täglich verübten Cyberangriffe auf die Schweiz aktueller denn je. Die bis vor kurzem sporadisch auftretende Bedrohung stellt heute eine permanente Gefahr dar. Cyberkriminelle haben es sowohl auf öffentliche wie auch auf private Einrichtungen, aber auch auf Einzelpersonen und Unternehmen abgesehen. Betroffen waren unter anderem das IKRK, die Gemeinden Rolle und Montreux, Arztpraxen, die Universität des Kantons Waadt, die Emil-Frey-Gruppe und der Slatkine-Verlag.

Staatsanwältinnen und -anwälte sowie Polizistinnen und Polizisten verlangen mit Nachdruck die Schaffung einer nationalen Datenplattform für Cyberkriminalität. Die Strafverfolgungsbehörden können in der Tat rascher und wirksamer handeln, wenn die strafbaren Handlungen auf nationaler Ebene erfasst werden. Auch serielle Handlungen, die von denselben Täterinnen und Tätern begangen werden, würden identifiziert, was eine wirkungsvollere Strafverfolgung ermöglichen würde. Die Informationen würden vernetzt erfasst und geteilt. Sie würden priorisiert, regelmässig aktualisiert und dann gelöscht.

Zurzeit haben die Polizistinnen und Polizisten nur auf Datenbanken Zugriff, die von ihrem Kanton betrieben werden. Sie haben keinen Gesamtblick, das Problem ist aber umfassend. Davon profitieren die Cyberkriminellen, die oft jeder Sanktion entgehen. Die zentralisierte Erfassung und die Aufbewahrung von Daten sind aber unbestritten von Vorteil.

Trotz der Annahme der Motion Eichenberger schon vor drei Jahren, wurde dem Parlament noch kein Entwurf vorgelegt.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Ist sich der Bundesrat der Dringlichkeit der Sache bewusst?

2. Wo steht die Umsetzung der Motion Eichenberger?

3. Wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf vorzulegen?

4. Wie ist der Fahrplan?

5. Hat der Bundesrat mit den Kantonen das Gespräch aufgenommen, um ein Konkordat zu erarbeiten?

Stellungnahme des Bundesrates

1), 2) und 4) Der Bundesrat ist sich der Dringlichkeit und Wichtigkeit bewusst, eine Vernetzungsplattform für die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken zu schaffen. In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen laufen die diesbezüglichen Arbeiten in Umsetzung der Motion Eichenberger 18.3592 seit Ende 2019. Im November 2021 hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) dem Programmauftrag "Polizei Abfrageplattform", kurz POLAP, einstimmig zugestimmt. Das Programm wird durch die gemeinsame Organisation von Bund und Kantonen für Polizeitechnik und -informatik (PTI) umgesetzt.

Seither wurden die funktionalen Anforderungen bei allen beteiligten Partnern erhoben sowie die konzeptionellen Grundlagen für die Systemarchitektur geschaffen. Die Entwicklung und der Betrieb der Plattform werden durch den Informatikdienstleister der EJPD sichergestellt werden.

Die Umsetzung von POLAP sieht drei Phasen und Projekte vor:

1. Basisprojekt "POLAP Core" (2022-2025): Aufbau der Kernkomponente mit Schnittstellenadaptern für die Anbindung der Systeme von Bund und Kantonen. In diesem Projekt werden bereits die ersten Bundessysteme mit den entsprechenden Adaptern angebunden.

2. Anbindung der weiteren nationalen und der internationalen Polizeisysteme über die entsprechenden Schnittstellen (2024-2025)

3. Anbindung der kantonalen Systeme (2024-2026).

3) Als Interoperabilitätsprojekt wird POLAP im Rahmen des "Programms Schengen/Dublin Weiterentwicklung" (PSW) umgesetzt. Da PSW ein DTI-Schlüsselprojekt ist, werden die Finanzdelegation, die Finanzkommissionen und die Geschäftsprüfungskommissionen mit dem Bericht "Statusübersicht DTI-Schlüsselprojekte der Bundesverwaltung" zwei Mal pro Jahr über dessen Umsetzung informiert. Über den Stand der Umsetzung von POLAP wurde zudem am 17. Januar 2022 an der Sitzung der SiK-N und am 27. Januar 2022 an der Sitzung der SiK-S informiert.

5) Um den interkantonalen Datenaustausch überall zu ermöglichen, erfordert der Aufbau von POLAP teilweise auch die Schaffung oder Anpassung von Rechtsgrundlagen in den Kantonen. Dafür soll ein unmittelbar rechtsetzendes Konkordat ausgearbeitet werden. Der Entwurf dieses Konkordates soll voraussichtlich im Herbst 2022 der KKJPD für die anschliessende Vernehmlassung in den Kantonen unterbreitet werden. Je nach Ausgang der Vernehmlassung wird der Konkordatstext voraussichtlich im Herbst 2023 oder Frühjahr 2024 zur Ratifikation freigegeben. Darüber hinaus ist der Ratifikationsprozess nicht weiter planbar, da die Beschlussfassung 26-mal kantonaler Hoheit untersteht und in vielen Kantonen in der Zuständigkeit des Parlaments liegt.

Antwort des Bundesrates.