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22.3443 · Interpellation · 2022-05-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Im Krieg gegen die Ukraine wurden Atomkraftwerke zum Schauplatz von Kampfhandlungen. Das Gelände des ehemaligen Atomkraftwerkes Tschernobyl wurde bereits am ersten Kriegstag eingenommen. Darauf folgte die Besetzung des Atomkraftwerks Saporischja. Eine Granate schlug unweit der Reaktoren ein, zwei Granaten fand man im Trockenlager für abgebrannte Brennstäbe. Zudem wurden Stromleitungen für die Notkühlung zerstört. Bereits 1991 wurde das slowenische Atomkraftwerk Krsko im Balkankrieg bedroht. Dass Atomanlagen vollständig unter die Kontrolle einer angreifenden Kriegspartei fallen, ist allerdings neu.

Die Kriegshandlungen zeigen ein neues Gefahrenpotenzial, das von Atomanlagen ausgeht. Schweizer Atomkraftanlagen sind vor Naturkatastrophen einigermassen geschützt, nicht aber vor kriegerischen Angriffen. Die neue Bedrohungssituation erfordert eine Anpassung der Sicherheitsvorgaben. Bauliche, technische, organisatorische, personelle und administrative Anforderungen müssen zum Schutz der Bevölkerung an das neue Gefahrenpotenzial angepasst werden.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Gegen welche militärischen Kampfhandlungen sind Schweizer Atomkraftwerke geschützt (z.B. bunkerbrechende Raketenangriffe)? Wie sind die Abklingbecken vor kriegerischen Handlungen geschützt?

2. Genügt die Notstromversorgungskapazität in Schweizer Atomanlagen bei gleichzeitiger gestörter Stromzufuhr und beeinträchtigter Versorgungslage mit Brennstoffen? Kann ein passives Kühlsystem erstellt werden?

3. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) ist die Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen. Wie reagiert das ENSI auf die neue Bedrohungslage? Welche Massnahmen ergreift das ENSI?

4. Welche Massnahmen ergreift die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) und wie werden diese in der Schweiz implementiert?

5. Ist der Bundesrat bereit, vom ENSI alle Aspekte der nuklearen Sicherheit unter Kriegsbedingungen sowie terroristischen Handlungen zu analysieren und darauf basierend ein Konzept zur Erhöhung der nuklearen Sicherheit zu verlangen?

6. Welche Sofortmassnahmen werden getroffen, um zum Beispiel den Redundanzgrad der Sicherheitssysteme zu erhöhen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweizer Kernkraftwerke (KKW) verfügen insbesondere aufgrund ihrer robusten Reaktorgebäude und der gebunkerten Notstandsysteme über einen guten Schutz gegenüber externen Einwirkungen. Sie sind jedoch, wie die anderen Kernkraftwerke im Ausland, die zivil genutzt werden, nur bedingt gegen kriegerische Ereignisse geschützt und nicht gegen schwere militärische Mittel ausgelegt. Die detaillierten Informationen hierzu unterliegen der Geheimhaltung.

2. Die Schweizer KKW können im sogenannten "Inselbetrieb" über einen langen Zeitraum unabhängig von der Stromversorgung aus dem Netz betrieben werden. Sollte der Inselbetrieb nicht möglich sein, stehen redundante und räumlich getrennte Dieselgeneratoren für die Notstromversorgung zur Verfügung. Diese sind teilweise speziell gegen Einwirkungen von aussen geschützt und können mit den auf dem Areal verfügbaren Dieselvorräten über einen Zeitraum von mindestens 72 Stunden betrieben werden. Weitere Dieselvorräte und technische Hilfsmittel befinden sich im Lager Reitnau, welches nach dem Reaktorunglück in Fukushima für den Fall eines schweren Unfalls eingerichtet wurde. Neben den fest installierten Dieselgeneratoren verfügen die Schweizer KKW über mobile Dieselgeneratoren und Pumpen, mit denen die Kernkühlung auch nach Ausfall der kompletten Wechselstromversorgung sichergestellt werden kann.

3. - 6. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) verfolgt die Lage in der Ukraine in enger Kooperation mit der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA). Soweit Massnahmen im Aufsichtsbereich des ENSI erforderlich sind, handelt das ENSI unabhängig und nicht weisungsgebunden. Im Zusammenhang mit den Ereignissen wurde die Aufmerksamkeit bezüglich unbefugter Einwirkungen und Cyberangriffe erhöht und die involvierten staatlichen und privaten Akteure stehen in regelmässigem Informationsaustausch.

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) engagiert sich intensiv für die Stärkung der nuklearen Sicherheit und Sicherung und hat sich über die Sicherheit der Kernanlagen in der Ukraine direkt vor Ort informiert. Wo sich daraus Konsequenzen für die Schweiz ergeben, werden die erforderlichen Massnahmen vom ENSI getroffen.

Antwort des Bundesrates.