22.3465 · Interpellation · 2022-05-11
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Krieg in der Ukraine macht deutlich, wie notwendig ein Wiedererstarken der Schweizer Verteidigungsindustrie ist:
1. Ist es da angezeigt, in einer derart strategischen Funktion wie der Leitung der Armasuisse einen Beschäftigungsgrad von lediglich 80 Prozent zu ermöglichen?
2. Wird die publizierte Ausschreibung dieser Stelle der Verantwortung und den Aufgaben gerecht, die diese Leitung mit sich bringt?
Begründung
Die Stelle eines Direktors oder einer Direktorin der Armasuisse wurde so ausgeschrieben, dass sie bei einem Beschäftigungsgrad von 80 bis 100 Prozent besetzt werden könnte, also auch bloss eine Teilzeitanstellung möglich wäre.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Arbeitgeber Bund und damit auch das VBS sind als moderne Arbeitgeber bestrebt, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben weiter zu fördern. Dazu bietet die Bundesverwaltung, soweit möglich, u.a. Teilzeitarbeit, verschiedene Arbeitsformen und Homeoffice an. Das Ausschreiben von Stellen mit dem Beschäftigungsgrad von 80-100 Prozent soll diese Bestrebung unterstützen. Bei der Ausschreibung der Stelle der Rüstungschefin/des Rüstungschefs wurde mit diesem Vorgehen bewusst der Kreis der Kandidatinnen und Kandidaten geöffnet.
In keinem Fall dürfen aufgrund der Höhe des Beschäftigungsgrades Rückschlüsse auf die Bedeutung einer Stelle oder deren Verantwortungsumfang gezogen werden.
Antwort des Bundesrates.