22.3470 · Motion · 2022-05-11
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Schaffung einer unabhängigen Investitionsbank zur subsidiären Finanzierung von ökologischen Transformationsprojekten im In- und Ausland zu unterbreiten. Die Institution soll innovative Vorhaben, die besonders klima- und biodiversitätswirksam sind, aber durch den Markt aktuell nicht genügend umfangreich und schnell finanziert werden, ganzheitlich und evidenzbasiert bewerten. Sie soll durch die Hebelwirkung ihres eigenen finanziellen Engagements und ihrer Fachkompetenz substanziell privates Kapital mobilisieren und damit einen Beitrag leisten, die Schweiz als führendes Land für nachhaltige Finanzdienstleistungen zu positionieren. Ein transparentes Monitoringsystem garantiert die angestrebte Wirkung und Mobilisierung.
Begründung
Jedes Land muss einen Beitrag zur Eindämmung und Wiederherstellung der Folgen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts leisten. Dazu hat sich auch die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Agenda 2030 und dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet. Mit ihrem starken Finanzmarkt, den damit verbundenen Kompetenzen und dem kompetitiven Vorteil, kann die Schweiz national, aber insbesondere international enorme Wirkung erzielen.
Das private Kapital hat derzeit jedoch Mühe, in grossem Umfang und der gebotenen Geschwindigkeit den Weg zu Projekten zu finden, welche einen hohen Investitionsbedarf und ein erhöhtes Risiko aufweisen. Dazu gehören insbesondere Grossinvestitionen im Bereich der erneuerbaren Energien, zum Schutz der Artenvielfalt oder Investitionen in Negativ-Emissionstechnologien.
Die durch die Institution im Ausland erzielten Verminderung an Treibhausgasemissionen sollen möglichst den von der Schweiz im Ausland mitverursachten Emissionen entsprechen und einen wirksamen Beitrag an die Inlandreduktion leisten sowie die Wiederherstellung der Artenvielfalt im In- und Ausland fördern.
Die Investitionsbank darf private Investitionen nicht konkurrenzieren und muss Mitnahmeeffekte verhindern. Zudem muss sie das aufgebaute Sachverständnis und die gewonnenen Daten laufend für den Aufbau von Kompetenzen zur Finanzierung von ökologischen Transformationen mit der Allgemeinheit (Open Source) teilen.
Die Bank soll ein Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens 10 Milliarden anstreben das über einen Zeitraum von 10 Jahren aufgebaut wird. Als Rechtsform sind verschiedene Modelle denkbar. Die Gesellschaft könnte als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft im Mehrheitseigentum des Bundes errichtet werden, wobei die Eigenkapitaleinlagen des Bundes und die Fremdfinanzierung, z.B. über Green Bonds, sukzessive und im Gleichschritt mit dem Investitionsvolumen erfolgen könnten. Angestrebt wird eine mit ähnlichen Institutionen vergleichbare Eigenkapitalquote und Kapitalrendite. Ein späterer Verkauf der Investitionsbank soll möglich sein.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Schweizer Finanzplatz kann mit einer Vorreiterrolle im Bereich von Sustainable Finance seine Wettbewerbsfähigkeit ausbauen, sowie wesentlich zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen. So soll sich der Schweizer Finanzplatz als Standort positionieren können, der für die Transition der globalen Wirtschaft zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen sowie die Erreichung der Ziele zur Förderung der Biodiversität geeignet ist. Diese Transition bedeutet eine signifikante Neuausrichtung der globalen Wirtschaft und führt dadurch zu grossen Opportunitäten für den Finanzsektor. Auf nationaler Ebene sind für den Finanzsektor hierbei aus Sicht des Bundesrats insbesondere aussagekräftige Transparenz und dabei angewandte hochqualitative Standards ausschlaggebende Rahmenbedingungen für das Funktionieren der Märkte.
Eine verstärkte Mobilisierung von Privatkapital, insbesondere für Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungsländern, ist ein wichtiger Faktor, um die internationalen Verpflichtungen und Ziele der Schweiz zu erfüllen. Inwiefern eine voraussichtlich staatlich finanzierte Green Investment Bank (GIB) dahingehend ein im Schweizer Kontext sinnvolles Instrument ist und inwiefern dieser Ansatz gegenüber anderen Massnahmen aus Effektivitäts- und Effizienzgründen vorzuziehen wäre, müsste zuerst in einer breiten und vertieften Kosten-Nutzen Analyse geprüft werden. Insbesondere müsste sichergestellt werden, dass sich die Finanzierung einer GIB ohne eine Marktverzerrung realisieren liesse und ohne dass es zu einer Fehlallokation der Ressourcen kommen würde. Des Weiteren müsste im Rahmen einer Rentabilitätsprüfung geklärt werden, inwiefern die öffentliche Hand und die Steuerzahlenden finanziellen Verlustrisiken ausgesetzt würden. Nicht zuletzt sei darauf hingewiesen, dass bereits verschiedene Fördergefässe (z.B. SIFEM, multilaterale Entwicklungsbanken) existieren, mit welchen Projekte im Bereich der Dekarbonisierung und grünen Transformation unterstützt werden. Doppelspurigkeiten und eine unnötige Fragmentierung der nationalen und multinationalen Förderinstrumente gilt es zu vermeiden.
Eine Vorlage zu einem Projekt in der Dimension von 10 Mrd. CHF zu erarbeiten, ohne vorherige Klärung der zahlreichen offenen Grundsatzfragen, insbesondere auch ohne Klärung der möglichen Finanzierung einer GIB, wäre voreilig und haushälterisch verantwortungslos. Ausserdem blieben die Fragen nach der effizienten Zielerreichung resp. den Opportunitätskosten unbeantwortet. Daher lehnt der Bundesrat die vorliegende Motion ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.