22.3550 · Interpellation · 2022-06-07
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat am 13. April 2022 die Verordnungen zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 verabschiedet. Dabei ist vorgesehen, die Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion stark zu erhöhen, indem der Schutz der Kulturpflanzen erschwert wird und beim Umgang mit Nährstoffen aufwendige Massnahmen umgesetzt werden müssen, sowie die Reduktion der Tierbestände beim gleichbleibenden Fleischkonsum forciert wird. Die Auswahl an Schweizer Produkten wird damit eingeschränkt und die landwirtschaftliche Produktion verteuert, was sich auch auf die Konsumentenpreise auswirken wird. Der Bundesrat ist mit seinen Entscheiden in verschiedenen Punkten deutlich weitergegangen als es die Beschlüsse des Parlamentes vorgegeben haben. Aus diesem Grund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Mit welchen Zusatzkosten für die Landwirtschaft, für die pflanzliche Produktion bzw. die tierische Produktion rechnet der Bundesrat auf Grund seiner Entscheide vom 13. April zu den Verordnungen zur Umsetzung der Pa.lv. 19.475?
2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Preise für Schweizer Lebensmittel durch regulatorische Entscheide weiter ansteigen sollen?
3. Wie schätzt der Bundesrat die Auswirkungen der Massnahmen der pa. iv. 19.475 für den Einkaufstourismus im angrenzenden Ausland ein?
4. Die Ukraine Krise hat weltweit enorme Auswirkungen auf die sichere Versorgung mit Lebensmitteln. Die UNO und die FAO warnen eindringlich und mahnen der Lebensmittelproduktion Sorge zu tragen. Sind die Entscheide des Bundesrates vom 13. April vor diesem Hintergrund zu rechtfertigen? Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass auch die Schweiz ihre Verantwortung, bezüglich Sicherung der Lebensmittelproduktion, in internationaler Solidarität wahrnehmen sollte?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Auswirkungen des Verordnungspaketes zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" auf die Landwirtschaft wurden im April 2021 von Agroscope mit dem agentenbasierten Sektormodell SWISSland abgeschätzt. Auf der Kostenseite prognostiziert das Modell einen leichten Anstieg von +0,5 Prozent im Vergleich zur bisherigen Agrarpolitik. Die höheren Kosten können zumindest teilweise durch eine höhere Wertschöpfung am Markt (Mehrwertstrategie) kompensiert werden.
2./3. Der Hauptgrund für die höheren Lebensmittelpreise in der Schweiz ist der hohe Grenzschutz für Agrargüter. Hinzu kommen Faktoren wie das höhere Kostenumfeld bei der landwirtschaftlichen Produktion, bei der Verarbeitung und beim Handel (Produktionsmittel, Löhne, Mieten, Transport etc.) sowie die hohe Kaufkraft und die geringe Preissensibilität der Konsumentinnen und Konsumenten. Im Vergleich dazu dürften die Auswirkungen der Massnahmen des Verordnungspaketes zur parlamentarischen Initiative 19.475 auf die Lebensmittelpreise und auf den Einkaufstourismus gering sein.
4. Artikel 104a der Bundesverfassung verlangt, dass die Ernährungssicherheit in der Schweiz langfristig gewährleistet ist. Die mit dem Verordnungspaket zur parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossenen Massnahmen tragen dazu bei, essentielle Produktionsgrundlagen für die Inlandproduktion wie fruchtbare Böden und die Biodiversität langfristig zu erhalten. Kurzfristig können Massnahmen für den Erhalt der Produktionsgrundlagen die inländische Kalorienproduktion zwar einschränken, mittel- und längerfristig stärken sie aber die Inlandproduktion.
Was die weltweite Ernährungssituation betrifft, ist zu erwähnen, dass die Hauptursache der Hungerproblematik nicht die zu tiefe globale Nahrungsmittelproduktion ist, sondern der fehlende Zugang zu Nahrungsmitteln aufgrund von Armut und logistischen Problemen. Schädlich sind auch Exportrestriktionen. Die Schweiz setzt sich deshalb im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die wirtschaftliche Entwicklung in den von Armut betroffenen Ländern und gegen Exportrestriktionen ein. Welche Anstrengungen sie zur Bewältigung der aktuellen Krise ergreift, hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Badertscher (22.3309 "Hungerkrise weltweit. Was macht die Schweiz?") erläutert. In Bezug auf die Importländer ist zu erwähnen, dass die Nahrungsmittelimporte in die Schweiz hauptsächlich aus dem EU-Raum stammen, der nicht von Hunger bedroht ist.
Antwort des Bundesrates.