22.3584 · Interpellation · 2022-06-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Englisch hat sich inzwischen als Wissenschaftssprache etabliert. Nun ist aber auf Bundesebene eine beunruhigende und anhaltende Vormachtstellung dieser Sprache gegenüber den Landessprachen selbst in Bereichen zu beobachten, in denen es eine Gleichbehandlung geben sollte.
Darunter leidet vor allem die italienische Sprache, beispielsweise bei der Übersetzung von Internetseiten. Zahlreiche wichtige nationale Anstalten (z. B. die Eidgenössischen Technischen Hochschulen, der Schweizerische Nationalfonds, die EAWAG, das Paul-Scherrer-Institut, die EMPA), die im Auftrag des Bundesrates tätig sind und vom Bund finanziell stark unterstützt werden, versäumen es systematisch, eine italienische Version ihrer Internetseiten anzubieten. Und wenn die Websites auf Italienisch existieren, ist ihr Inhalt auf Italienisch sehr oft extrem begrenzt: Im Falle von Swissuniversities sind die Ausschreibungen auf der italienischen Seite nur auf Deutsch verfügbar. Damit wird die in der Bundesverfassung verankerte Mehrsprachigkeit missachtet. Im Falle der ETH stellt das Fehlen wichtiger Informationen in der Muttersprache für die künftigen italienischsprachigen Studierenden eine zusätzliche Schwierigkeit dar.
Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
- Wie beurteilt er die derzeitige Situation und das weitverbreitete Fehlen von Internetseiten wichtiger Anstalten des Bundes auf Italienisch?
- Hält er es nicht für wünschenswert, dass den Nutzerinnen und Nutzern der Websites von Anstalten des Bundes, die mit beträchtlichen finanziellen Mitteln vom Bund unterstützt werden und seiner direkten Kontrolle unterliegen, eine italienische Version (vollständig oder zumindest mit begrenztem Inhalt) zur Verfügung gestellt wird?
- Ist er nicht der Auffassung, dass Medienmitteilungen, die von der Bundesverwaltung herausgegeben werden (z. B. die Mitteilungen zum Paul-Scherrer-Institut), gemäss der Sprachenverordnung in den drei Amtssprachen veröffentlicht werden müssen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat legt grossen Wert auf die Förderung der Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Der Bund trägt in diesem Bereich eine besondere Verantwortung und muss mit gutem Beispiel vorangehen. So wurden beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die Verwendung der Amtssprachen und die Mehrsprachigkeit insbesondere innerhalb der zentralen Bundesverwaltung zu fördern.
Der ETH-Bereich und seine Institutionen haben einen Bildungs- und Forschungsauftrag. Im internationalen wissenschaftlichen Umfeld kommt dem Englischen eine wichtige Bedeutung zu. Der ETH-Bereich und seine Institutionen gehören aber auch zur dezentralen Bundesverwaltung und fallen somit ebenfalls unter den Geltungsbereich des Sprachengesetzes vom 5. Oktober 2007 (SR 441.1), das den Gebrauch der Amtssprachen durch die Bundesbehörden regelt. Der Bundesrat wird deshalb den ETH-Rat einladen, zusammen mit den Institutionen des ETH-Bereichs dafür zu sorgen, dass in den Internetauftritten die Amtssprachen angemessen berücksichtigt werden, wie es Artikel 4 Absatz 1 der Sprachenverordnung vom 4. Juni 2010 (SR 441.11) vorsieht.
Die von der Interpellantin ebenfalls erwähnten Organe swissuniversities und Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) gehören nicht zur Bundesverwaltung und fallen deshalb nicht grundsätzlich unter den Geltungsbereich des Sprachengesetzes. Im Gegensatz zu swissuniversities ist der SNF jedoch vom Bund mit der öffentlich-rechtlichen Aufgabe der Förderung der wissenschaftlichen Forschung betraut, gestützt auf das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation vom 14. Dezember 2012 (SR 420.1). Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird bei der Ausarbeitung der Leistungsvereinbarung 2025-2028 mit dem SNF die Thematik der angemessenen Berücksichtigung der Amtssprachen, namentlich beim Internetauftritt des SNF, aufgreifen.
Abgesehen von den rechtlichen Grundlagen und in Ergänzung dazu wird der Bundesrat die betroffenen Institutionen dafür sensibilisieren, auf die Mehrsprachigkeit zu achten und stetige Verbesserungen anzustreben.
Antwort des Bundesrates.