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22.3610 · Motion · 2022-06-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den obligatorischen 3,5 Prozent Anteil an Biodiversitätsförderflächen auf Ackerfläche (minimaler Anteil) aus dem ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) in der Direktzahlungsverordnung zu streichen.

Begründung

Die Produktion von Lebensmitteln ist eine zentrale Aufgabe der Schweizer Landwirtschaft. Damit leistet sie einen Beitrag zur sichereren Versorgung der Schweiz mit Lebensmitteln. Diese Aufgabe der Lebensmittelproduktion ist in der Bundesverfassung in Artikel 104 und 104a verankert. Die Bedeutung einer sicheren Lebensmittelversorgung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Ukraine-Krieg und die dadurch ausgelöste globale Ernährungskrise hat die 'Nichtigkeit der inländischen Lebensmittelproduktion unterstrichen.

Vor diesem Hintergrund ist der neueste Beschluss des Bundesrates vom 13. April 2022, nach denen künftig zusätzlich 3,5 Prozent des Ackerlandes als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden müssen völlig unverständlich. Damit nimmt der Bundesrat bei der Umsetzung der pa. iv. 19.475 nochmals 3,5 Prozent der besten Ackerböden aus der Produktion. Dies, obwohl heute bereits 19 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zur Förderung der biologischen Vielfalt dienen.

Im Lichte der momentan angespannten Situation auf dem Nahrungsmittelmarkt ist der Bundesratsentscheid zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 und damit dem Entzug und die Einschränkungen auf

tausenden Hektaren von bestem Kulturland zur Förderung der Biodiversität im Ackerbau, zu korrigieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament entschieden, gewisse Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welche die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" umzusetzen. Das Parlament hat diesen Entscheid in Kenntnis der in der Botschaft zur AP22+ beschriebenen Massnahmen und Auswirkungen getroffen. Mit dem am 13. April 2022 verabschiedeten Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 setzt der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen um. Die Inkraftsetzung der neuen Mindestvorgabe von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der Ackerfläche im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) wurde aufgrund des Krieges in der Ukraine gegenüber dem Vorschlag in der Vernehmlassung um ein Jahr auf 2024 verschoben.

Der zusätzliche Bedarf an BFF auf der Ackerfläche beträgt aufgrund der Mindestvor-gabe rund 9'400 Hektaren. Mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 wird der produktive Biodiversitätstyp "Getreide in weiter Reihe" schweizweit eingeführt. Die Mindestvorgabe von 3,5 Prozent BFF kann bis zur Hälfte mit der Produktion von Getreide in weiter Reihe erfüllt werden.

Wie die Berechnungen von Agroscope zeigen, ist diese Anbaumethode wirtschaftlich interessant; der Ertrag liegt nur wenig unter dem üblichen Niveau des Getreidebaus. Von den zusätzlich benötigten 9'400 Hektaren BFF auf Ackerfläche dürften aufgrund der heutigen betriebsspezifischen Flächendaten rund 4'300 Hektaren als Getreide in weiter Reihe angebaut werden. Rund 5'100 Hektaren sollen mit anderen BFF-Elementen umgesetzt werden, was knapp einem halben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht. Da davon ausgegangen werden kann, dass für diese BFF nicht die ertragreichsten Flächen verwendet oder diese anstelle von Kunstwiesen angelegt werden, dürften die Auswirkungen auf die Produktion insgesamt gering sein.

Die BFF auf der Ackerfläche tragen zu den Reduktionszielen der pa. iv. 19.475 bei. Ein Verzicht auf diese Massnahme würde die Zielerreichung erschweren. Zudem unterstützen die BFF auf der Ackerfläche langfristig den Erhalt der für die Produktion essenziellen Ökosystemleistungen, damit die Schweizer Landwirtschaft auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln leisten kann. So fördern diese Flächen beispielsweise die Bodenfruchtbarkeit, Bestäuber sowie Nützlinge, die als Gegenspieler von Ackerkulturschädlingen dienen. Im Gegensatz zur Überbauung wird mit der Nutzung von landwirtschaftlicher Nutzfläche als BFF der Lebensmittelproduktion keine Ackerfläche entzogen. Die Massnahme unterstützt somit die im Artikel 104 und 104a der Bundesverfassung (BV; SR 101) festgehaltenen Ziele.

Vielmehr bedeutend für die Stärkung der Nahrungsmittelproduktion ist der Anteil der Ackerfläche, der für die direkte menschliche Ernährung verwendet wird. Wenn das Dauergrünland mit standortangepasster Nutzungsintensität zur Milch- und Fleischproduktion genutzt wird und auf der Ackerfläche vermehrt Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung angebaut werden, könnte die Kalorienproduktion erheblich erhöht werden. Wichtig ist, dass Veränderungen auf Stufe Produktion synchron erfolgen mit Anpassungen auf Stufe Konsum. Zudem müssen die Lebensmittelverluste reduziert werden. Bezüglich der Lebensmittelverluste hat der Bundesrat am 6. April 2022 einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.