22.3621 · Postulat · 2022-06-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, nachfolgendes zu prüfen und Bericht zu erstatten: Der Bundesrat soll prüfen, welche Bedingungen potentielle Investoren von Kernreaktoren der dritten oder vierten Generation (z.B. Flüssigsalz- oder Thorium-Reaktoren) zu erfüllen haben, wenn diese ein Neubauprojekt für solche Kraftwerke planen. Weiter soll ein Zeitplan ausgearbeitet werden, bis wann frühestens eine solche neue Anlage nach Aufhebung von Artikel 12a des Kernenergiegesetzes (Verbot des Erteilens der Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke) ans Schweizerische Stromnetz gehen könnte. Der Bundesrat erstattet Bericht, inwiefern und in welcher Form in der Schweiz über die oben erwähnten Reaktor-Generationen geforscht wird, und ob diese Forschungsarbeit ausgebaut werden könne.
Begründung
Artikel 12a des Kernenergiegesetzes verbietet das Erteilen von Rahmenbewilligungen für die Erstellung von Kernkraftwerken. Die aktuelle Gesetzeslage verbietet jedoch nicht, entsprechende Planungen von Neubau- und/oder Ersatzprojekten vorzunehmen. Ziel des Vorstosses ist es, möglichen Investoren neuer Reaktoren der 4. Generation die notwendigen Rahmenbedingungen aufzuzeigen, welche für deren Realisierung zu erfüllen sei. Sollte das Verbot dereinst aufgehoben werden, wären damit die notwendigen Grundlagen für neue Technologien geschaffen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Am 21. Mai 2017 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der neu ausgerichteten Energiegesetzgebung zugestimmt, welche den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie, den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien und die Stärkung der Energieeffizienz vorsieht. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, auf diesen Richtungsentscheid zurückzukommen, wie er bereits in seiner Antwort auf die Mo. 22.3067 "Aufhebung des Verbots, Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke erteilen" ausgeführt hat. Der Ständerat hat diese Motion am 16. Juni 2022 abgelehnt und somit die Haltung des Bundesrates bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist es für den Bundesrat denn auch nicht zielführend, wie im Postulat gefordert, die Rahmenbedingungen für den Bau neuer Kernkraftwerke zu prüfen.
Im Einklang mit der von Volk und Parlament unterstützten Strategie hat der Bundesrat in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für den konsequenten und zeitgerechten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie für eine verstärkte Energieeffizienz verbessert: Er hat dazu dem Parlament im Juni 2021 den Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) vorgelegt. Weiter will er Tempo machen bei den Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - eine Vernehmlassungsvorlage dazu wird derzeit ausgewertet.
Diese Vorlagen tragen zur längerfristigen Stärkung der Stromversorgungssicherheit der Schweiz bei. Auf die kurze und mittelfristige Sicht hat der Bund weitere Massnahmen getroffen respektive die entsprechenden Arbeiten in die Wege geleitet (Wasserkraftreserve, Reserve-Kraftwerke, Stromeffizienz, Rettungsschirm für Strombranche).
Schliesslich ist zu erwähnen, dass die Reaktoren der vierten Generation (z.B. Flüssigsalz- oder Thorium-Reaktoren) erst in der Konzept- und Designphase und noch nicht kommerziell verfügbar sind. Somit ist heute nicht abschätzbar, ob die in der Forschung angestrebten Ziele realisierbar sind und falls ja, bis wann und zu welchen Kosten diese Technologien mit Sicherheit verfügbar und gesellschaftlich akzeptiert sein werden. Der Bundesrat erstattet der Bundesversammlung gemäss Artikel 74a des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) regelmässig Bericht über die Entwicklung der Kerntechnologie. Damit wird das Anliegen des vorliegenden Postulats also bereits erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.