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22.3646 · Interpellation · 2022-06-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Weit entfernt von der "Welt danach", über die man während des ersten Lockdowns noch diskutieren konnte, weit entfernt sogar von einer "Rückkehr zur Normalität", befindet sich die Welt heute in einer Situation, die noch schlimmer ist als zuvor: Kriege, ein noch akuterer Klimanotstand und eine Wirtschaftskrise, die sich in der Inflation manifestiert. Alles steigt, ausser die Löhne, die Renten und die Sozialleistungen. Das Problem der Teuerung der Lebenskosten wird durch die Inflation verursacht, aber auch durch andere Phänomene wie den unaufhaltsamen Anstieg der Krankenkassenprämien - der im Jahr 2023 enorm sein soll - und der Mieten.

Auch wenn die Ursachen unterschiedlich sein mögen, so sind die Auswirkungen auf die Kaufkraft der unteren Einkommensschichten dieselben. Für die am wenigsten Bemittelten sind sie sogar brutal. Angesichts der steigenden Lebenskosten müssen sofort mehrere Massnahmen getroffen werden:

- Beabsichtigt der Bundesrat, die Löhne, Renten und Sozialleistungen an die Lebenskosten zu koppeln, um den Rückgang der Kaufkraft zu bremsen?

- Müsste der Bundesrat nicht eine Preisüberwachung für die Grundnahrungsmittel und die Mieten einführen, so wie es nach dem zweiten Weltkrieg lange für die Mieten eine gab?

- Zieht es der Bundesrat in Betracht, die Krankenkassenprämien nach oben zu begrenzen und die Reserven der Krankenkassen zu verringern?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Schweizer Arbeitsmarkt zeichnet sich durch eine grosse Flexibilität und dezentrale Entscheide innerhalb des gesetzlichen Rahmens aus. Die hohe Autonomie der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Lohnverhandlungen ist ein Grundpfeiler der Arbeitsmarktpolitik, die gute Rahmenbedingungen für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen, ein hohes Produktivitäts- und nicht zuletzt ein hohes Lohnniveau bietet. Zwischen 2010 und 2021 betrug der Reallohnanstieg rund 8 Prozent; somit hat sich die Kaufkraft in den letzten Jahren positiv entwickelt. Es ist auch im aktuellen Umfeld Aufgabe der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Lohnerhöhungen entsprechend der Wirtschaftslage, den Produktivitätszuwächsen und der jeweiligen Situation in den betreffenden Sektoren, Branchen und Unternehmen auszuhandeln.

Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der ordentlichen AHV/IV-Renten angezeigt ist. Der Entscheid basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex). Diese bewährte Regelung bietet einen guten Schutz vor teuerungsbedingtem Kaufkraftverlust und stellt eine Partizipation der Rentner am Lohnwachstum sicher. Der Bundesrat wird diesen Herbst im Rahmen des ordentlichen Verfahrens über eine Anpassung der ordentlichen AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2023 befinden. Er kann in diesem Rahmen auch bei den Ergänzungsleistungen Anpassungen vornehmen.

2. Die aktuelle Teuerung ist zu einem grossen Teil durch die Energiepreise induziert. Im Allgemeinen ist funktionierender Wettbewerb Garant für angemessene Preise und ein auf die Nachfrage ausgerichtetes Angebot. Eine Preisüberwachung ist hingegen dort sinnvoll, wo Wettbewerb nicht möglich oder erwünscht ist. Dies gilt auch für eine Preisüberwachung bei Mieten und Nahrungsmitteln. Der Preisüberwacher ist überdies zuständig für die Marktbeobachtung: Er analysiert das Preisniveau auf verschiedenen Märkten. Zu beachten ist jedoch, dass Insolvenzen und Marktverzerrungen drohen, wenn die betroffenen Branchen die gestiegenen Kosten nicht weitergeben können.

In der Schweiz galt bis 1970 das System der Mietzinsüberwachung, Mietzinserhöhungen mussten behördlich genehmigt werden. Derzeit sind im Parlament zwei parlamentarische Initiativen in Behandlung (21.469 Badran sowie 21.476 Sommaruga, "Periodische Revisionspflicht der Rendite auf Mieteinnahmen zur Sicherstellung des gesetzlichen Zustands"). Die vorgeschlagene Revisionspflicht ist zwar nicht genau das Gleiche wie eine Preisüberwachung, kommt einer solchen aber recht nahe. Der Bundesrat möchte die Ergebnisse dieser parlamentarischen Beratung abwarten, bevor er sich inhaltlich zur Frage einer Preisüberwachung bei Mietzinsen äussert.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) weist im Rahmen der Erhebung des Landesindexes für Konsumentenpreise (LIK) seit 1983 die Preisentwicklung zahlreicher detaillierter Gütergruppen - u.a. von vielen verschiedenen Nahrungsmitteln - aus. Damit können die Preise laufend beobachtet werden. Weiter betreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine Marktbeobachtung der Konsumentenpreise für die Produkte, die für die Schweizer Landwirtschaft von Relevanz sind, d.h. insbesondere die Frischprodukte wie Milchprodukte, Fleisch, Eier, Früchte, Gemüse und Kartoffeln. Zudem wird eine Preisbeobachtung für Mehl, Brot, Rapsöl, Sonnenblumenöl oder Zucker geführt.

3. Am 11. Mai 2022 hat der Nationalrat drei Motionen abgelehnt, die die Begrenzung der Prämien vorsahen (Motionen 20.3202, 20.3313, 20.3434). Die Prämien sind das Spiegelbild der Kosten. Wenn die Kosten steigen, ist auch ein entsprechender Anstieg der Prämien zu erwarten. So hat der Bundesrat beschlossen, die Kostensteigerung zu bekämpfen. Wirksame kostendämpfende Massnahmen können den Trend zu immer höheren Kosten und damit zu einer steigenden Prämienbelastung bremsen. Ein erstes Kostendämpfungspaket (KVG-Änderung "Massnahmen zur Kostendämpfung - Paket 1") sowie den indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei (KVG-Änderung "Massnahmen zur Kostendämpfung - Vorgabe von Kostenzielen") hat der Bundesrat mittlerweile an das Parlament überwiesen, ein zweites Massnahmenpaket wird noch diesen Sommer folgen.

Im Bereich des freiwilligen Reserveabbaus hat der Bundesrat bereits gehandelt, indem er die Bedingungen für diesen Mechanismus vereinfacht hat (Art. 26 der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung; KVAV; SR 832.121). Diese Massnahme hat sich als erfolgreich erwiesen. Im Herbst 2021 haben 30 Versicherer von der Möglichkeit des freiwilligen Reserveabbaus Gebrauch gemacht.

Antwort des Bundesrates.