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22.3647 · Interpellation · 2022-06-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das im KVG verankerte System mit einem Wettbewerb zwischen den privaten Krankenkassen hat eindeutig seine Grenzen erreicht und ist in seiner jetzigen Form nicht mehr haltbar. Die Prämienlast wird untragbar und der ständige Prämienanstieg lässt sich nicht rechtfertigen. Die Reserven der Kassen erreichen astronomische Höhen; sie liegen ohne jeden Grund weit über dem, was vom Gesetz vorgeschrieben ist. Die Beträge, die in einigen Kantonen zu Unrecht von den Versicherten erhoben worden waren, wurden nur teilweise zurückerstattet, ohne dass das System korrigiert worden wäre, dessen Undurchsichtigkeit im Übrigen inakzeptabel ist.

Für 2023 wird von möglichen Prämienerhöhungen um 7-9 Prozent gesprochen. Es wird also zum einen immer klarer, dass Sofortmassnahmen ergriffen werden müssen, zum anderen aber auch, dass eine grundlegende Reform des gesamten KVG-Systems hin zu Transparenz, Fairness und sozialer Gerechtigkeit notwendig ist.

- Plant der Bundesrat, in nächster Zukunft Massnahmen ergreifen, um die Prämien zu plafonieren und die für 2023 prognostizierten Erhöhungen zu verhindern?

- Sollte der Bundesrat die Kassen nicht zwingen, ihre ungerechtfertigt und mit dem Geld der Versicherten angehäuften Reserven anzuzapfen?

- Und mittelfristig: Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es höchste Zeit ist, über ein neues System mit einkommensabhängigen Prämien nachzudenken?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Da die Prämien die Kosten decken müssen, wäre eine Prämienplafonierung nicht zielführend. In seinem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)" hat der Bundesrat eine Alternative zur Plafonierung vorgeschlagen. Diese sieht vor, dass jeder Kanton einen Beitrag zur Prämienverbilligung leistet, der einem Mindestprozentsatz der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht.

Zudem hat der Bundesrat am 21. August 2019 ein erstes Massnahmenpaket zur Kostendämpfung ans Parlament überwiesen (BBI 2019 6071). Der erste Teil des ersten Pakets (Paket 1a) wurde vom Parlament am 18. Juni 2021 (BBI 2021 1496) verabschiedet. Der Bundesrat plant, dem Parlament in der zweiten Jahreshälfte 2022 ein zweites Massnahmenpaket vorzulegen. Ferner ist zu erwähnen, dass die Laborkosten ab dem 1. August 2022 um 10 Prozent reduziert wurden. Einsparungen von jährlich rund 140 Millionen Franken sind zu erwarten. Mit diesen konkreten Massnahmen soll das Kostenwachstum gedämpft werden.

2. Der Bundesrat hat im Bereich des freiwilligen Abbaus von Reserven bereits gehandelt, indem er Artikel 26 Absatz 3 der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV; SR 832.121) geändert hat. Die Änderung ist am 1. Juni 2021 in Kraft getreten. Durch die möglichst knappe Prämienkalkulation können die Versicherer tiefere Prämien anbieten. Dieser Mechanismus macht einen Reserveabbau wahrscheinlicher. Für die Prämien 2022 haben 30 von 50 Versicherern auf dieses Mittel zurückgegriffen.

Kalkuliert ein Versicherer die Prämien knapp, kann er seine Reserven abbauen, indem er einen Ausgleich für die Versicherten vorsieht. 2021 haben 14 Versicherer Pläne zum Abbau von Reserven vorgelegt, wodurch den Versicherten 2022 fast 380 Millionen Franken rückvergütet werden.

Es ist auch hervorzuheben, dass die Kapitalgewinne zum Anstieg der Reserven beigetragen haben.

3. Der Vorschlag, die Prämien nach dem Einkommen zu berechnen, ist nicht neu. Allerdings muss betont werden, dass das aktuelle System das Einkommen bereits berücksichtigt. Die Prämienverbilligungen für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden nämlich durch Steuern finanziert, die einkommensabhängig erhoben werden. Darüber hinaus werden die Kosten für Spitalbehandlungen zum Teil durch die Kantonssteuern gedeckt.

Der Bundesrat möchte Prämienverbilligungen besser fördern. Im Rahmen des Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative schlägt er vor, dass jeder Kanton einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung leistet.

Antwort des Bundesrates.