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22.3654 · Interpellation · 2022-06-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Unsere Nationalbank (SNB) ist eine der mächtigsten Institutionen der Schweiz. 2015 trat erstmals seit der Gründung im Jahr 1907 eine Frau ins SNB-Direktorium ein. Doch der Bundesrat hat diesen Mai statt einer Vizepräsidentin wieder einen Mann zum Vizepräsidenten der SNB - und damit zum designierten Nachfolger des aktuellen Präsidenten - gewählt. Damit bleibt das SNB-Präsidium voraussichtlich auf viele weitere Jahre hinaus in Männerhand. Das ist auch deshalb problematisch, weil die SNB bezüglich Diversität im internationalen Vergleich weit zurückfällt: Frauen sind in Führungspositionen der SNB nach wie vor deutlich untervertreten.

Die Ökonomen des "SNB Observatory" kritisieren nicht nur die fehlende Diversität, sondern grundsätzlich die Grösse des Direktoriums und fordern mehr Transparenz. Denn während die SNB international zu den unabhängigsten Zentralbanken gehört, liegt sie bezüglich Transparenz auf einem der letzten Plätze. Mehr Transparenz - sowohl zu den geldpolitischen Entscheiden wie auch zu den Kriterien bei Wahlen - sind für eine tatsächliche Rechenschaft gegenüber dem Parlament zentral.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Vor- und Nachteile sieht der Bundesrat durch die Vergrösserung des Direktoriums der SNB (die über die bereits erfolgte Erhöhung der Anzahl der stellvertretenden Mitglieder hinausgeht)? Ist er auch der Ansicht, dass dies insbesondere zu einer breiteren Abstützung der Entscheide und zu mehr Diversität führen würde?

2. Wäre es angesichts der Bedeutung der SNB nicht angemessen, dass in Zukunft der Präsident bzw. die Präsidentin des Direktoriums der SNB durch die vereinigte Bundesversammlung statt durch den Bundesrat gewählt wird?

3. Welche möglichen Massnahmen sieht der Bundesrat, damit mehr Transparenz über die Entscheide der SNB geschaffen wird?

4. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die SNB angesichts ihrer heute so bedeutenden Rolle in der Konjunkturentwicklung und der Wirtschaftspolitik eine zeitgemässere, breiter abgestützte und transparentere Leitung braucht?

Begründung

Die Diskussionen um die Organisationsform der SNB sind nicht neu. Nach der Finanzkrise haben die Zentralbanken weltweit eine herausragende Rolle in der Wirtschaftspolitik und für die Konjunkturentwicklung übernommen. Die Bilanzsummen der Notenbanken sind im Verhältnis zum BIP stark gestiegen. Die Schweiz hat deutlich die grösste Bilanz im Vergleich zum BIP.

Aufgrund der herausragenden Rolle der SNB drängt sich eine zeitgemässere, breiter abgestützte und transparentere Leitung geradezu auf.

Heute werden gemäss Artikel 43 NBG die Mitglieder des SNB-Direktoriums auf Vorschlag des Bankrats vom Bundesrat gewählt. Und der Bundesrat bezeichnet die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Direktoriums. Eine Wahl des Präsidiums des Direktoriums durch das Parlament würde die Unabhängigkeit der SNB nicht antasten, jedoch die Wahl dieser wichtigen Funktion breiter abstützen und zu mehr Transparenz beim Auswahlprozess führen.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1: In seinem Bericht zur Geldpolitik vom 21.12.2016 hat sich der Bundesrat mit den institutionellen Aspekten der SNB befasst, unter anderem auch mit der Grösse des Direktoriums sowie dessen Wahlverfahren. Im Bericht werden sowohl die Argumente für eine Erweiterung als auch jene, die gegen eine Erweiterung sprechen, dargelegt. Für eine Erweiterung könnte sprechen, dass die Meinungsvielfalt erhöht wird und die Öffentlichkeit die Entscheide eines grösseren und breiter abgestützten Gremiums besser akzeptiert. Ferner sinkt mit zunehmender Grösse des Gremiums die Wahrscheinlichkeit, dass eine einzelne Person einen extremen oder exzessiven Standpunkt durchsetzen kann. Andere Argumente sprechen jedoch für eine Beibehaltung des Status quo. Je grösser das Gremium ist, desto geringer wird die Verantwortung der einzelnen Mitglieder. Darüber hinaus sind Diskussionen in kleineren Gruppen möglicherweise sachbezogener als in grösseren Gremien und die Entscheidungsfindung ist effizienter. Wie im Bericht aufgezeigt wird, ist die wissenschaftliche Literatur in Bezug auf die optimale Grösse eines Entscheidungsgremiums jedoch uneinheitlich. Die Erfahrungen der letzten 15 Jahre bestätigen, dass die SNB mit der bestehenden Organisationsform gut operieren konnte. Trotz diversen externen Schocks ist die Schweiz betreffend Preisstabilität im internationalen Vergleich gut gefahren.

Zu 2: Das Wahlverfahren des Direktoriums der SNB ist im Nationalbankgesetz geregelt. Den aktuellen Wahlmodus des Direktoriums - Wahl durch den Bundesrat auf Vorschlag des Bankrates - erachtet der Bundesrat nach wie vor als angemessen. Eine Ernennung durch das Parlament könnte den Prozess stark politisieren. Dies könnte die Unabhängigkeit der Zentralbank gefährden, was unbedingt vermieden werden sollte.

Zu 3: Die Transparenz gehört zur Rechenschaftspflicht der SNB, die das gesetzlich auferlegte Gegengewicht zu ihrer Unabhängigkeit darstellt. Dieser Pflicht kommt die SNB mit ihren verschiedenen Publikationen nach, beispielsweise dem jährlichen Rechenschaftsbericht und dem Bericht zur Finanzstabilität, den Medienmitteilungen zur vierteljährlichen geldpolitischen Lagebeurteilung, den Mediengesprächen sowie den Reden der Direktoriumsmitglieder. Das Direktorium und weitere SNB-Vertreterinnen und -Vertreter führen den Dialog mit der Öffentlichkeit zudem an zahlreichen Publikums-Auftritten und in parlamentarischen Kommissionen. Um den Wissensaustausch mit der Wissenschaft zu fördern, organisiert die Nationalbank Forschungskonferenzen und -seminare.

Zu 4: Um die gewachsenen geldpolitischen Herausforderungen der letzten Jahre zu bewältigen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Eine wäre es, wie von der Interpellantin vorgeschlagen, die Anzahl der Direktoriumsmitglieder zu erhöhen. Hierfür wäre eine Änderung von Art. 43 des Nationalbankgesetzes (NBG, SR 951.11) notwendig. Die SNB hat im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben den Ansatz gewählt, die Anzahl der möglichen stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums auf maximal zwei zu erhöhen. Im ersten Departement wird diese Erweiterung per 1. August 2022 eingeführt. Dies ermöglicht es, eine breitere Integration von unterschiedlichen Fähigkeiten in der Bankleitung zu erzielen und den gestiegenen Anforderungen an die SNB Rechnung zu tragen.

Antwort des Bundesrates.