22.3660 · Interpellation · 2022-06-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Bereits im September 2009 schlug der Bundesrat im Rahmen seiner Botschaft 09.076 zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung vor, das Instrument der Gesundheitsfolgenabschätzung GFA (Abschätzung von geplanten oder realisierten Vorhaben auf die Gesundheit) einzuführen. Leider scheiterte das Gesetzesprojekt drei Jahre später, nach erfolgter Differenzbereinigung, an der Frage der Kostenbremse. Wenig später erinnerte der Bundesrat in seiner Strategie "Gesundheit 2020" vom 23. Januar 2013 an folgenden Sachverhalt: "Der Gesundheitszustand der Menschen in der Schweiz wird zu 60 Prozent von Faktoren ausserhalb der Gesundheitspolitik bestimmt". Mit der neuen Strategie Gesundheit 2030 bestätigt er diesen Sachverhalt.
Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Einführung des Instruments GFA ein Beitrag zur Umsetzung der Strategie Gesundheit 2030 sein könnte?
2 Von welchen Erfahrungen in anderen Ländern könnte die Schweiz profitieren?
3. Wie könnte das Instrument GFA rechtlich verankert und integriert werden?
Begründung
Die damalige Botschaft 09.076 zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung enthielt im Kapitel 2.4 die Erläuterungen zum geplanten Artikel 9. Aussagen zur Definition und zu den Einsatzmöglichkeiten sind weiterhin aktuell. Auszüge daraus:
"Die Gesundheitsfolgenabschätzung (GFA) zielt darauf ab, im Rahmen der Planungs- und Entscheidprozesse mögliche positive und negative Gesundheitsauswirkungen von politischen Vorhaben in Politikbereichen ausserhalb des Sektors Gesundheit prospektiv abzuschätzen."
Der Bundesrat schlug vor, dass er in seinen jeweiligen Strategien festhalten würde, bei welchen geplanten oder realisierten Vorgaben von besonderer Tragweite er eine GFA durchführen lassen will. "Dabei ist der Begriff Vorhaben in einem weiten Sinn zu verstehen. Er umfasst nicht nur rechtsetzende Massnahmen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe, sondern beispielsweise auch Strategien und Programme oder weitere Geschäfte und Beschlüsse des Bundesrates." Und weiter: "In Ergänzung zur prospektiven GFA, welche bei geplanten Vorhaben zur Anwendung gelangt, kann bei realisierten Vorhaben auch eine GFA im Sinne einer retrospektiven Evaluation der tatsächlich eingetroffenen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung oder einzelner Personengruppen durchgeführt werden."
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 3. Da die Gesundheitsdeterminanten einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitszustand der Menschen in der Schweiz leisten, könnte die Einführung einer Gesundheitsfolgenabschätzung grundsätzlich einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der gesundheitspolitischen Strategie Gesundheit 2030 leisten. Nach Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) hat der Bundesrat in den Botschaften zu den Erlassentwürfen auch die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen zu beurteilen. Im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung, bei der volkswirtschaftlichen Beurteilung von Umweltmassnahmen wie auch bei einer allfälligen Nachhaltigkeitsbeurteilung sind die Auswirkungen auf die Gesundheit zu beurteilen und zu beschreiben. Der Bundesrat sieht deshalb aktuell keine Notwendigkeit eine eigenständige Gesundheitsfolgenabschätzung für Bundesgesetze einzuführen.
2. Pionierländer in der Entwicklung und Umsetzung der Gesundheitsfolgenabschätzung waren in Europa vor allem Grossbritannien, Schweden, die Niederlande, Finnland und Irland. Das von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz 2015 veröffentlichte Arbeitspapier 33 "Gesundheitsfolgenabschätzung. Eine Standortbestimmung auf kantonaler Ebene der Schweiz" (einsehbar unter: www.gesundheitsfoerderung.ch) hält zu den internationalen Erfahrungen fest, dass verschiedene Gründe dazu geführt hätten, dass ein zunehmend integrierter Ansatz der Wirkungsevaluationen verfolgt wird. Da die Gesundheitsfolgenabschätzung vielerorts nicht gesetzlich vorgeschrieben sei, könne es vorteilhaft sein, obligatorische Wirkungsevaluationen als Vehikel für Gesundheitsfragen zu benutzen. Dieses Vorgehen wurde in der Schweiz mit der Integration der erwarteten Auswirkungen auf die Gesundheit in die oben genannten Folgeabschätzungsinstrumente bereits umgesetzt.
Antwort des Bundesrates.