22.3671 · Postulat · 2022-06-16
Departement des Innern
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten, in dem die notwendigen Massnahmen zur Verstetigung der wirksamen Präventionsprogramme in der Gesundheitsversorgung aufgezeigt werden, insbesondere:
- Vereinfachung der Anwendung von Artikel 19 und 26 KVG, insbesondere der Finanzierung von Präventionsmassnahmen zugunsten besonders gefährdeter Versicherter;
- Rollenklärung der verschiedenen beteiligten Akteure, d.h. BAG und EDI, Kantone, Versicherer, Gesundheitsförderung Schweiz sowie Organisationen, die möglicherweise unterstützungswürdige Projekte entwickeln;
- Festlegung von Übergangsmassnahmen für Präventionsprojekte in der Gesundheitsversorgung, die von Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt wurden und deren Wirksamkeit nachgewiesen wurde;
- Erarbeitung von in der Praxis anwendbaren Kriterien zur Beurteilung der Wirksamkeit der von Gesundheitsförderung Schweiz unterstützten Projekte.
Begründung
Die Prävention in der Gesundheitsversorgung in der Schweiz ist zentral und setzt auf verschiedenen Ebenen an: Verringerung des Risikos, krank zu werden, Abschwächung des Krankheitsverlaufs, Verbesserung der Lebensqualität und der Autonomie sowie Verringerung des Pflegebedarfs. Dieser ganzheitliche Ansatz führt zu einer Verbesserung der Gesundheit sowie einer Senkung der Kosten. Er steht voll und ganz im Einklang mit der Strategie des Bundes zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (NCDs), von denen ein Viertel der Schweizer Bevölkerung betroffen ist und die hohe Kosten verursachen.
Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz hat den Auftrag, innovative Projekte im Bereich der Prävention in der Gesundheitsversorgung zu unterstützen. Diese Projekte unterschiedlicher Art sind auf eine Dauer von zwei bis vier Jahren angelegt. Sie unterliegen strengen Evaluationsverfahren. Die Verstetigung erfolgreicher Projekte ist jedoch gefährdet. Das Hauptproblem betrifft die Finanzierung: Es ist sehr oft nicht klar, wer für die Finanzierung eines nachweislich wirksamen Projekts zuständig ist.
Die derzeitige Art der Projektfinanzierung stellt ein Risiko für die Innovation im Gesundheitssystem dar. So werden Projekte, die z. B. neue Behandlungsmethoden entwickeln oder eine neue Rolle für bestimmte Berufsgruppen vorsehen, benachteiligt, was die derzeitige Funktionsweise des Gesundheitssystems zementiert und wichtige Innovationen hemmt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Teilannahme des Postulats: Annahme des 2. Lemma und Ablehnung des 1., 3. und 4. Lemma.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Postulantin, die Rollen der verschiedenen, in der Prävention in der Grundversorgung beteiligten Akteure im Zusammenhang mit der nachhaltigen Finanzierung von Projekten zur Prävention in der Gesundheitsversorgung (PGV-Projekte) aufzuzeigen und wo notwendig zu klären. Er beantragt daher Lemma 2 zur Annahme.
Hingegen hält der Bundesrat einen weiterführenden Bericht angesichts der vorhandenen Grundlagen nicht für zielführend. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat im April 2022 auf der Basis der Nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2017-2024 (NCD-Strategie) im April 2022 das "Handbuch zur Finanzierung von präventiven Angeboten in der Gesundheitsversorgung" veröffentlicht. Die Finanzierungsmöglichkeiten von präventiven Leistungen sind darin detailliert und praxisbezogen dargestellt. Die inhaltlichen Grundsätze bezüglich Finanzierung und Wirksamkeitsbeurteilung sind entsprechend vorhanden. Entsprechende Finanzierungslösungen können in die Praxis umgesetzt werden, was bei verschiedenen Projekten auch schon erfolgt ist.
Die Förderung der Prävention nach Artikel 19 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und die dafür nach Artikel 20 KVG bereitgestellten finanziellen Mittel können aufgrund der gesetzlichen Grundlage nicht für die Finanzierung von Leistungen nach Artikel 26 KVG verwendet werden. Wenn bei erfolgreichen Projekten nach Projektablauf die Finanzierungsfragen noch nicht vollständig geklärt sind, besteht aktuell die Möglichkeit der Übergangsfinanzierung mittels Folgemandat durch die Gesundheitsförderung Schweiz bis zur weiteren Klärung einer allfälligen Verstetigung des Projektes (Konzept der Projektförderung Prävention in der Gesundheitsversorgung 2021-2024).
Im Rahmen der Weiterentwicklung der PGV-Projekte ab 2025 werden aktuell unter der Leitung von Gesundheitsförderung Schweiz mit den beteiligten Akteuren bereits Diskussionen geführt hinsichtlich der Beurteilung der Wirksamkeit der Projekte.
Der Bundesrat beantragt die Teilannahme des Postulats: Annahme des 2. Lemma und Ablehnung des 1., 3. und 4. Lemma.