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22.3708 · Postulat · 2022-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Roadmap vorzulegen, wie die Stromversorgungssicherheit der Schweiz kurz-, mittel- und langfristig garantiert werden kann. Es ist aufzuzeigen, welche Technologien für Produktion, Effizienz und Konsumreduktion in welchem Zeithorizont zur Verfügung stehen, wie gross das jeweilige Potenzial ist und was diese voraussichtlich kosten werden. Zu jeder Technologie und jedem Zeitabschnitt ist zu spezifizieren, in wessen Zuständigkeit die Realisation der Produktions- und Effizienzpotenziale fällt.

Begründung

Bei der Diskussion über eine mögliche Strommangellage werden oft verschiedene Technologien gegeneinander ausgespielt und völlig unterschiedliche Realisierungshorizonte und Kostenstrukturen miteinander vermischt.

Mit diesem Postulat wird der Bundesrat gebeten, die Grundlagen für eine geordnetere Diskussion zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Technologien zu legen, die für eine kurzfristige Stabilisierung des Stromnetzes zur Verfügung stehen, wobei unter kurzfristig der Zeitrahmen vom kommenden Winter 2022/23 bis 2025 zu verstehen ist. Im mittelfristigen Zeithorizont ab 2025 ist auch der mögliche Wegfall von lmportkapazitäten durch die 70 Prozentregel der EU zu berücksichtigen.

Gleichzeitig sollen mit diesem Bericht die Rollenverständnisse der beteiligten Akteure (Bund, Kanton, Gemeinden, Energiewirtschaft, (Gross-)Verbraucher, Private) geklärt werden.

Der Bericht sollte technologieoffen sein und Massnahmen sowohl auf Produktionsseite als auch auf Konsumentenseite aufzeigen. Zum Beispiel mittels Szenariosimulationen könnte aufgezeigt werden, welchen Einfluss Sparapelle und Kontigentierung auf die Stromnetzstabilität haben. Dies gilt auch für Stromeffizienzmassnahmen, sowie einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die im Postulat angesprochenen Themen bereits adressiert. Mit der Botschaft vom 18. Juni 2021 zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien hat er Massnahmen eingeleitet, um die Stromversorgungssicherheit der Schweiz weiter zu stärken und einer Strommangellage entgegenzuwirken.

Er setzt auf die folgenden vier Säulen: 1. auf den raschen Ausbau der inländischen erneuerbaren Energien und die Reduktion des Verbrauches. 2. auf den Ausbau sicher abrufbarer, ans Schweizer Netz angeschlossener, klimaneutraler Stromerzeugung im Winter, in erster Linie durch Speicherwasserkraft. 3. auf eine strategische Energiereserve als erste Versicherungslösung für den Fall ausserordentlicher Knappheitssituationen. In Form einer Wasserkraftreserve will der Bundesrat diese bereits für den kommenden Winter 2022/2023 einführen. Und 4. auf die Einrichtung einer zweiten Absicherung mittels Reserve-Kraftwerken.

Ergänzend dazu will er die Stromeffizienzpotenziale besser ausgeschöpften. Weiter hat der Bundesrat am 18. Mai 2022 die Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen für Stromunternehmen ans Parlament überwiesen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stromversorgung in der Schweiz auch dann funktioniert, wenn es durch weitere starke Preisaufschläge im internationalen Stromhandel zu einer Kettenreaktion in der Strombranche kommen sollte, die einen Systemkollaps zur Folge haben könnte. Schliesslich will der Bundesrat das Tempo bei den Bewilligungsverfahren für bedeutende Wasserkraft- und Windenergieanlagen erhöhen; eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage wird aktuell ausgewertet.

Der Bundesrat überprüft die Fortschritte der Energiestrategie gemäss Artikel 55 ff. des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) regelmässig und betrachtet auch die Versorgungssicherheit. Zudem führt das Bundesamt für Energie periodisch systemische Analysen zur kurz-, mittel- und langfristigen Stromversorgungssicherheit durch. Zeichnet sich ab, dass die bestehenden und aufgegleisten Massnahmen nicht ausreichen, um die Versorgungssicherheit zu erhalten, beantragt der Bundesrat neue Massnahmen.

Die Rollen und Verantwortlichkeiten für die Stromversorgungssicherheit sind im EnG, Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) und Landesversorgungsgesetz (LVG) definiert: Die Energieversorgung in der Schweiz ist primär Sache der Energiewirtschaft (EnG, Art. 6 Abs. 2). Bund und Kantone haben eine subsidiäre Rolle und setzen die Rahmenbedingungen, damit die Branche ihre Aufgabe optimal erfüllen kann. Ist die sichere und erschwingliche Stromversorgung der Schweiz trotz der Vorkehrungen der Stromwirtschaft mittel- oder langfristig erheblich gefährdet, kann der Bundesrat eingreifen. Unter Einbezug der Kantone und der Wirtschaft kann er dann Massnahmen anordnen für die Effizienzsteigerung beim Stromverbrauch, für die Beschaffung von Strom sowie für die Verstärkung und den Ausbau der Stromnetze (StromVG, Art. 9). Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) schlägt dem Bundesrat Massnahmen nach Artikel 9 StromVG vor, wenn sich mittel- oder langfristig eine erhebliche Gefährdung der inländischen Versorgungssicherheit abzeichnet.

Im Fall einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Strommangellage, welcher die Wirtschaft nicht selber zu begegnen vermag, liegt es in der Kompetenz des Bundesrates, gestützt auf das LVG Interventionsmassnahmen zur Bewirtschaftung der Stromversorgung zu treffen. Zuständig für die Erarbeitung dieser Massnahmen ist der Fachbereich Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das fehlende Stromabkommen mit der EU für die Schweiz mit Nachteilen für den Stromhandel und die Stromversorgung verbunden ist. Privatwirtschaftliche technische Verhandlungen von Swissgrid mit europäischen Netzbetreibern laufen aber weiter. Sie ermöglichen punktuelle Verbesserungen, können aber ein Stromabkommen nicht ersetzen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.