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Folgefragen zur Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2022 zur Interpellation 22.3213 bezüglich der Differenzierung zwischen Siedlungspolitik und rechtlichen Verfahren

22.3709 · Interpellation · 2022-06-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hält einmal mehr fest, dass er nicht zu Einzelfällen im Zusammenhang mit Eigentumsrechten Stellung nimmt. Privatrecht hat weder etwas mit Annexion, noch mit dem Humanen Völkerrecht zu tun.

1. Wird er daher konsequenterweise künftig davon absehen, Position zum (nicht beendeten) Fall Sheikh Jarrah (und Vergleichbaren) zu beziehen (wie in der Medienmitteilung EDA vom 9. Mai 2021)?

2. Wird der Bundesrat künftig statt lediglich einseitiger UNO-Berichte auch den Standpunkt Israels berücksichtigen?

3. Wann hat der Bundesrat öffentlich und schriftlich die Existenz der - trotz Oslo - nie geänderten Charta der PLO verurteilt, deren Ziel die Eliminierung Israels ist?

Begründung

Zu 1.-2. Der Bundesrat bestätigt einmal mehr, dass er nicht zu Einzelfällen im Zusammenhang mit Eigentumsrechten Stellung nimmt. Solche betreffen weder die UNO-Charta, noch das Humane Völkerrecht. Infolgedessen war die Medienmitteilung des EDA vom 9. Mai 2021 in einem wichtigen Punkt nicht korrekt. Denn mit der Aussage zum Fall Sheikh Jarrah - er bildet übrigens kein Einzelfall - nahm der Bundesrat direkt zu einer Angelegenheit im Zusammenhang mit Eigentumsrechten (Privatrecht) Stellung. Ein Kritikgrund bildet auch die evidente Einseitigkeit der Informationsquelle OCHA des EDA. Damit unterstützte die Schweiz einmal mehr einseitige Berichte gegen Israel.

3. Publizierte Stellungnahmen der UN-Organisation "United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs " (OCHA) zeigen deren erschreckend antiisraelische Haltung und damit ihre Unglaubwürdigkeit. Den Fall Sheikh Jarrah beschreibt OCHA verzerrt und irreführend, ganz im Sinne der paläst. Seite. OCHA hält sich an Informationen antiisraelischer NGOs, ebenfalls steuert sie Gelder an NGOs, die mit der Terrororganisation Palästinensische Befreiungsfront PFLP verbunden sind.

Ebenfalls als israelfeindlich gelten der bisherige UN-Rapporteur Michael Lynk, sowie die Nachfolgerin F. Albanese, die kürzlich die 1948 von den Arabern verschuldete Situation der Palästinenser mit dem Holocaust verglich.

Zu 4. Die trotz Oslo nie geänderte Charta der PLO hat die Vernichtung Israels zum Ziel. Es ist daher absurd, Erklärungen von PLO/Fatah oder Hamas - und sei es die Unterschrift Arafats - ,anerkennend den Staat Israel, als glaubwürdig zu betrachten. Palästina soll "von Israel befreit werden", heisst es. Dazu gehört der andauernde Terror von Fatah und Hamas gegen jüdische Menschen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie bereits in seinen früheren Antworten erwähnt, kommentiert der Bundesrat keine Einzelfälle, die dem Privatrecht unterliegen. Er erinnert daran, dass gemäss Völkerrecht Annexionen verboten sind und dass Ostjerusalem, wo sich der betroffene Stadtteil befindet, besetzt ist. Die Schweiz erkennt den Staat Israel innerhalb seiner Grenzen von 1967 an.

2. Die Schweiz bespricht die Einhaltung des Völkerrechts bilateral mit Israel. Darüber hinaus überwacht sie vor Ort auch unabhängig die Situation durch ihr diplomatisches Netzwerk.

3. Der Bundesrat verurteilt systematisch Aufrufe zur Zerstörung Israels und ruft alle Parteien auf, sich jeglicher provokativen Handlung oder Rhetorik zu enthalten. Als Beispiel verurteilte er die inakzeptablen Bemerkungen über die Ursprünge des Holocaust und die Legitimität Israels in der Rede des palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas zur Eröffnung des Palästinensischen Nationalrats in seiner Pressemitteilung vom 3. Mai 2018.

Antwort des Bundesrates.

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