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Eine Ausbildungspflicht bis zum 18. Altersjahr und eine Ausbildungsgarantie bis zum 25. Altersjahr einführen und damit die Sek-II-Ausbildungsquote anheben

22.3711 · Postulat · 2022-06-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung einer Ausbildungspflicht bis zum 18. Altersjahr und einer Ausbildungsgarantie bis 25 zu prüfen, Erfahrungen damit auszuwerten und darüber zu berichten.

Begründung

Die EDK setzte sich 2006 mit dem Bund und den Sozialpartnern das Ziel, bis spätestens 2015 die Sek-II-Ausbildungs-Quote auf 95 Prozent anzuheben. Davon sind wir immer noch weit entfernt. Laut Bundesamt für Statistik (BfS) hatten nur 91,4 Prozent der Jugendlichen, die 2010 15 Jahre alt waren, zehn Jahre später einen Abschluss der Sekundarstufe II erlangt. Zwar gibt es viele Angebote und Massnahmen. Dennoch schafft es jeder zwölfte nicht. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Ein verfehlter Berufseinstieg kann sich auf das ganze Leben auswirken und während Jahrzehnten hohe Kosten für unser Sozialsystem nach sich ziehen.

Schon lange fordert die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), der Schulpflicht eine Ausbildungspflicht bis zum 18. Altersjahr folgen zu lassen. Auch der Bundesrat empfahl in seinem Bericht vom 18. April 2018 in Erfüllung der Motion 14.3890, es sei "die Möglichkeit einer gesetzlichen Bestimmung, mit der eine Ausbildungspflicht bis zur Volljährigkeit verankert wird, ... zu prüfen".

Laut BfS stehen heute 9,2 Prozent der Jugendlichen nach Ende der obligatorischen Schule ohne Anschlusslösung da. Zwar bemühen sich viele Institutionen um sie. Eine geordnete Beeinflussung ist ohne Ausbildungspflicht aber kaum möglich. Oft gelingt es erst auf Umwegen und mit enormem Aufwand, wieder einen guten Kontakt zu den Jugendlichen herzustellen. Das ist menschlich und gesellschaftlich mit hohen Kosten verbunden und weit weniger wirksam als ein von Kontinuität geprägtes Vorgehen.

2018 trat im Kanton Genf eine Ausbildungspflicht bis zur Volljährigkeit in Kraft und 2021 im Kanton Tessin. Österreich führte 2016 die Ausbildungspflicht bis 18 ein und weitete 2017 die Ausbildungsgarantie bis 25 aus, um junge Menschen zu einer beruflichen Ausbildung zu gewinnen, die dafür zuerst motiviert werden müssen. Gute Erfahrungen machte Österreich auch mit der Überbetrieblichen Lehrlingsausbildung ÜBA, in der 8 Prozent aller Lehrlinge ausgebildet werden. Der volkswirtschaftliche und fiskalische Ertrag übersteigt die Kosten der ÜBA deutlich. Eine Ausbildungspflicht bis 18 kennen Holland und seit 2020 Frankreich. Auf Empfehlung des Rates vom Oktober 2020 setzen alle EU-Länder eine verstärkte Jugendgarantie um.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Ein funktionierender Übergang von der obligatorischen Schule in eine Ausbildung auf Sekundarstufe II ist essenziell für die Zukunft der Jugendlichen. Entsprechend haben sich Bund und Kantone als langfristiges gemeinsames Ziel gesetzt, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen sollen. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um die Jugendlichen beim Übertritt in die Sekundarstufe II und beim Erlangen eines nachobligatorischen Abschlusses zu unterstützen. Dazu zählen namentlich die breit abgestimmte Berufswahlvorbereitung in der obligatorischen Schule, die kantonale Berufsinformation und -beratung, Coaching- und Mentoringprogramme sowie Stützkurse und weitere Fördermassnahmen an Schulen.

Darüber hinaus können Jugendliche und junge Erwachsene mit spezifisch auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittenen Massnahmen unterstützt werden. So steht für Jugendliche, die mit verschiedenen Problemen konfrontiert sind, das Case Management Berufsbildung in allen Kantonen zur Verfügung. In diesem koordinierten Verfahren werden die Jugendlichen durch eine fallführende Stelle von der Berufswahl in der obligatorischen Schule bis zum Abschluss einer beruflichen Grundbildung individuell unterstützt. Überdies werden im Ausland geborene Personen (Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene und spät zugewanderte Personen) mit zielgruppenspezifischen Programmen angesprochen wie beispielsweise mit der Integrationsvorlehre INVOL+. Den Kantonen steht es frei, weitere Massnahmen zu ergreifen.

Gemäss neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik begannen rund 96 Prozent der Schulabgängerinnen und -abgänger im Jahr 2016 innerhalb von drei Jahren nach Schulaustritt eine zertifizierende Ausbildung der Sekundarstufe II. Rund 91 Prozent der 25-Jährigen verfügten im Jahr 2019 über einen Abschluss auf Sekundarstufe II. Insbesondere dank der auf den Arbeitsmarkt abgestimmten Berufsbildung verfügt die Schweiz im europäischen Vergleich über eine tiefe Jugendarbeitslosigkeit.

Der nächste Schweizer Bildungsbericht, der das Herzstück des Bildungsmonitorings bildet und unter anderem Rechenschaft zum Stand der Zielerreichung des 95 Prozent-Ziels ablegen soll, wird im Frühjahr 2023 erscheinen. Er wird auch wissenschaftlich fundierte Hinweise auf Ursachen geben. Darauf basierend werden Bund und Kantone allfälligen weiteren Handlungsbedarf prüfen.

Der Bundesrat erachtet die bereits zahlreichen ergriffenen Massnahmen und das Monitoring anhand des Bildungsberichts als ausreichend und zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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