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22.3722 · Postulat · 2022-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Klimapläne der Kantone, die bereits verabschiedet wurden oder deren Umsetzung eingeleitet wurde, zu analysieren. Insbesondere soll untersucht werden, welchen Beitrag diese Pläne zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz leisten können. Untersucht werden soll ferner, ob es angebracht wäre, Leitlinien festzulegen, um die Klimapläne mit Blick auf die Umsetzung der Klimastrategie des Bundes zu optimieren.

Begründung

Ein Teil der Kantone hat Klimapläne verabschiedet oder ist im Begriff, dies zu tun. In den Plänen werden Klimaziele festgelegt sowie eine Strategie und Massnahmen, um diese Ziele sowohl im Bereich der Emissionsverminderung als auch bei der Anpassung an den Klimawandelzu erreichen. Diese Ansätze leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Klimastrategie des Bundes, die eine Klimaneutralität anstrebt. Allerdings bestehen zwischen den Plänen grosse Unterschiede. Mit diesem Postulat wird vorgeschlagen, dass der Bund bilanziert, welches die Auswirkungen der kantonalen Klimapläne sind.

Es wäre hilfreich für den Bund, wenn Leitlinien festgelegt werden, an denen sich die Kantone orientieren können bei der Umsetzung von Klimaplänen, die unter sich kohärent sind und die bestimmten Kriterien entsprechen. Dies wiederum würde es erlauben, dass durch die kantonalen Klimapläne die Klimastrategie des Bundes so gut als möglich unterstützt wird und dass die Klimaziele sowie deren Erreichung in den Kantonen kontinuierlich nachverfolgt werden.

Sehr hilfreich wäre es auch, wenn die Bundesverwaltung die Kantone bei der Umsetzung der Klimapläne unterstützt; dies gilt insbesondere bei der Anpassung an den Klimawandel, ein Thema, für welches das BAFU verantwortlich zeichnet.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Für die Anpassung an den Klimawandel ist der Bund gesetzlich beauftragt, die Massnahmen zu koordinieren und die nötigen Grundlagen bereitzustellen (Art. 8 des CO2-Gesetzes, SR 641.71).

Das federführende Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Arbeitshilfe für die Entwicklung von kantonalen Anpassungsstrategien erstellt. Diese richtet sich an Fachpersonen auf kantonaler Ebene und bezweckt ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Kantonen bei der Anpassung an den Klimawandel. Zudem hat das BAFU die Chancen und Risiken des Klimawandels in der Schweiz analysiert und in einem Synthesebericht als Grundlage für die Anpassung zusammengefasst. Um Erfahrungen auszutauschen und modellhafte Praxisbeispiele zu identifizieren, führt das BAFU zudem jährlich eine Konferenz mit den kantonalen Fachstellen durch.

Für die kommunale Ebene hat das BAFU im Mai 2022 den "Wegweiser Klimastrategie für Gemeinden - Eine Anleitung in acht Schritten" veröffentlicht (vgl. www.bafu.admin.ch > Thema Klima > Fachinformationen > Massnahmen CO2-Gesetz > Klimaprogramm Bildung und Kommunikation > Klimaberatung für Gemeinden). Mit dem "Online-Tool für Gemeinden" steht ab Herbst 2022 eine weitere Hilfestellung bereit, um die spezifischen Risiken des Klimawandels und geeignete Anpassungsmassnahmen zu identifizieren.

Zur Umsetzung des Netto-Null-Ziels bis 2050 hat der Bundesrat im Januar 2021 eine langfristige Klimastrategie mit zehn strategischen Grundsätzen vorgelegt, die das klimapolitische Handeln auf allen Regierungsebenen anleiten sollen. Der Bund datiert die Perspektiven für die Entwicklung der Treibhausgasemissionen sowie die zugrundeliegenden Annahmen zum Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum regelmässig auf. Das Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichte jedes Jahr den "Stand der Klima- und Energiepolitik in den Kantonen".

Um die auf verschiedenen institutionellen Ebenen verfolgten Klimastrategien zu harmonisieren und kohärent auszugestalten, haben die Kantone den "Cercle Climat" gegründet, der auch das BAFU, das BFE, den Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) und den Schweizerischen Städteverband (SSV) beizieht. Diese kantonale Initiative greift die Forderung des Postulats auf.

Angesichts der genannten Hilfestellungen und institutionalisierten Gefässe ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Anliegen des Postulates bereits erfüllt sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.