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22.3757 · Interpellation · 2022-06-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat angekündigt, den UNO-Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) im Anschluss an die 10. Überprüfungskonferenz des Vertrags üb er die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) und die erste TPNW-Staatenkonferenz einer Neubeurteilung zu unterziehen. Diese Neubeurteilung soll anfangs 2023 erfolgen, die beiden Konferenzen finden im Sommer bis Herbst 2022 statt.

Im Jahr 2018 erschienenen "Bericht der Arbeitsgruppe zur Analyse des UNO-Kernwaffenverbotsvertrags" hat der Bundesrat mehrere Dimensionen aufgeführt, die zur Beurteilung des TPNW wichtig sind. In der Antwort auf die Motion 22.3080 gab der Bundesrat an, bei der Neubeurteilung die Sicherheitslage in Europa aufgrund des Ukraine-Kriegs sowie die Bedeutung des TPNW für die Schweizer Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen.

Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die von der Schweiz ratifizierten UNO-Verträge über die Antipersonenminen und Streubomben haben trotz fehlendem Beitritt der Militärmächte USA und Russland wirksame, positive Effekte erlangt. Bezieht der Bundesrat in seine Neubewertung auch solche positiven indirekten Effekte ein, welchen UNO-Verträge zur Rüstungskontrolle entwickeln, manchmal erst nach einigen Jahren nach Inkrafttreten?

2. Die Schweiz engagiert sich international für das humanitäre Völkerrecht. Zieht der Bundesrat in seine Erwägungen mit ein, dass ein Beitritt eine Chance für die aussenpolitischen Ziele und das internationale Ansehen der Schweiz sein kann?

3. Bezieht der Bundesrat in seine Neubewertung mit ein, wie der Beitritt der Schweiz zum TPNW diesen stärken könnten, indem die Schweiz mit ihrem Engagement für das humanitäre Völkerrecht eine wichtige Rolle bei Verhandlungen für den Vertrag einnehmen könnte?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat wird wie angekündigt 2023 die Schweizer Position zum Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) einer Neubeurteilung unterziehen. Dies wird wiederum auf der Grundlage eines Berichts der Verwaltung und unter Einbezug externer Expertise erfolgen. Dabei sollen unter anderem aussen- und sicherheitspolitische, friedenspolitische, völkerrechtliche und wirtschaftliche Aspekte erörtert werden. So werden etwa mögliche direkte und indirekte Abrüstungseffekte oder allfällige Auswirkungen auf die bestehende Abrüstungs- und Nichtverbreitungsarchitektur ebenso beleuchtet wie das infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine veränderte sicherheitspolitische Umfeld und Fragen zur europäischen Sicherheitsarchitektur. Die von der Interpellantin formulierten Fragestellungen rund um das humanitäre Völkerrecht werden ebenfalls Gegenstand davon sein.

Antwort des Bundesrates.