Unter welchen Bedingungen kann Arbeitszeitreduktion einen Beitrag zu mehr Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit leisten?
22.3765 · Postulat · 2022-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, welchen Beitrag eine generelle Reduktion der Erwerbsarbeitszeit zur Erreichung der Klimaziele und für mehr soziale Gerechtigkeit leisten könnte. Er untersucht dabei insbesondere, welche Begleitmassnahmen (wie z.B. sozial abgestufter Lohnausgleich, Minimal- und Maximallohn, "Universal basic services", Anerkennung von Care-Arbeit, Besteuerung CO2-intensiver Tätigkeiten etc.) geeignet oder erforderlich wären, damit die Arbeitszeitverkürzung tatsächlich zu einer suffizienzorientierten und gerechten ökologisch-sozialen Transformation beiträgt.
Begründung
Die Klimaerhitzung, die Umweltverschmutzung, die Krisenanfälligkeit globaler Lieferketten, wie wir sie im Zuge der Corona-Pandemie als auch des russischen Angriffs auf die Ukraine sehen, die wachsende Lohnschere und die ungleiche Verteilung von Care- und Erwerbsarbeit zeigen alle das Gleiche: unser Wirtschafts- und Gesellschaftssystem, das der Logik eines stetigen wirtschaftlichen und materiellen Wachstums folgt, stösst an ökologische, soziale, und ökonomische Grenzen. Unser Verständnis von Lohnarbeit, Care-Arbeit und Freizeit wird dabei grundlegend in Frage gestellt.
Zusätzlich zur Effizienzsteigerung und zu Konsistenzstrategien (Kreislaufwirtschaft) ist auch eine suffizienzorientierte Transformation unumgänglich und dringend. Es geht dabei um die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und dem Verbrauch natürlicher Ressourcen, die Neugewichtung von Erwerbsarbeit und die Ausrichtung an einem umfassenderen Wohlstandsbegriff, welcher neben der materiellen Grundsicherung auch immaterielle Aspekte mit einbezieht (z.B. "Zeitwohlstand").
Die Reduktion der Erwerbsarbeitszeit stellt einen wichtigen Bestandteil in entsprechenden Konzepten dar. In der Schweiz ist dabei der Hebel besonders gross, hat unser Land doch mit knapp 42 Stunden heute eine der höchsten wöchentlichen Normalarbeitszeiten in Europa. Die Reduktion der Erwerbsarbeitszeit führt indes nicht per se zu geringerem Ressourcenverbrauch, mehr sozialer Gerechtigkeit und einer gerechteren Verteilung der Care-Arbeit. Entscheidend ist die Art und Weise, wie der gewonnene "Zeitwohlstand" genutzt und verteilt wird.
Deshalb soll der Bundesrat beauftragt werden, die Reduktion der Erwerbsarbeit im Zusammenspiel mit weiteren Konzepten wie einem sozial abgestuften Lohnausgleich, einem Minimal- und/oder Maximallohn, einem unbedingten Grundeinkommen und/oder der unentgeltlichen Grundversorgung ("Universal basic services"), der Anerkennung von Care-Arbeit sowie der Besteuerung CO2-intensiver Tätigkeiten zu untersuchen und dahingehend zu bewerten, welchen Beitrag dies an den Klimaschutz und die soziale Gerechtigkeit leisten kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Verschiedene Fragen des Postulanten werden vom Bundesrat in der Strategie nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) behandelt, wo er die Leitlinien seiner Nachhaltigkeitspolitik festhält und die nachhaltige Entwicklung als eine wichtige Anforderung für alle Politikbereiche des Bundes verankert. Mit seiner Klimapolitik will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Nettonull reduzieren und damit einen Beitrag zur Begrenzung der globalen Erwärmung leisten. Dazu müssen die Emissionen in den verschiedenen Sektoren (Industrie, Verkehr, Gebäude, Abfall und Landwirtschaft) reduziert werden und die verbleibenden Emissionen durch Senken im In- oder Ausland ausgeglichen werden. Für eine effektive und effiziente Reduktion der Emissionen und des Ressourcenverbrauchs sind zielgerichtete Massnahmen notwendig, bspw. durch die Weiterführung und Verstärkung der Massnahmen im CO2-Gesetz (u.a. CO2-Abgabe auf Brennstoffe, Förderungen im Gebäudebereich). Seit 1990 sind die Emissionen trotz Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum zurückgegangen, was für eine zunehmende Entkopplung von Wirtschaftsentwicklung und Emissionen spricht. Das Potential zur Steigerung der Ressourceneffizienz ist weiterhin hoch, weshalb der Bundesrat aus volkswirtschaftlichen Gründen prioritär auf Effizienzmassnahmen setzt.
Wie aus den Stellungnahmen zum Postulat Meyer Mattea (19.3275) und zu den Motionen Funiciello (21.4642) und Prezioso (21.4644) hervorgeht, erachtet der Bundesrat eine Reduktion der Erwerbsarbeitszeit aus klima- oder aus sozialpolitischen Gründen nicht als zielführend. Von einer Reduktion der Arbeitszeit ist keine Reduktion des Ressourcenverbrauchs oder der Treibhausgasemissionen zu erwarten, da nicht nur während der Arbeit, sondern auch in der Freizeit Ressourcen verbraucht werden. Die durchschnittlichen normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden lagen in der Schweiz mit einem Wert von 36,3 im Jahr 2021 leicht unter dem Durchschnitt der EU-Staaten mit 37,2. Vor allem aufgrund einer starken Verbreitung von Teilzeitarbeitsverhältnissen besteht in der Schweiz zudem ein grosser Spielraum bezogen auf das individuell gewünschte Arbeitsvolumen. Eine verordnete Reduktion und Umverteilung der Arbeitszeit würde massive regulatorische Eingriffe erfordern und die angestrebten Ziele doch nicht erreichen.
Eine Analyse der klima- und sozialpolitischen Auswirkungen einer Reduktion und Umverteilung der Erwerbsarbeitszeit erachtet der Bundesrat aus den genannten Gründen als nicht sinnvoll.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.