22.3781 · Interpellation · 2022-06-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Laut einem Beitrag vom 19. Mai 2022 von SRF Investigativ verwenden mehrere Schweizer Behörden Überwachungskameras der chinesischen Anbietern Hikvision und Dahua. Dies wirft menschenrechtliche und sicherheitstechnische Bedenken auf: Einerseits wird den Unternehmen eine Schlüsselrolle in der repressiven Überwachung in Xinjiang vorgeworfen, da sie Infrastruktur für die Umerziehungslager und für die Massenüberwachung ausserhalb der Lager bereitgestellt haben. Andererseits weisen die Produkte der Unternehmen, welche sich teilweise im Besitz der Kommunistischen Partei Chinas befinden, erhebliche Sicherheitslücken auf mit dem Risiko, dass sensible Daten nach China gelangen könnten. Öffentliche Beschaffer stehen in der Verantwortung, eine gründliche Risikoprüfung durchzuführen, bevor sie Überwachungstechnologien einkaufen und im öffentlichen Raum verbauen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Sind in Regierungsbehörden auf Bundesebene Produkte dieser Unternehmen verbaut? Wenn ja, von welchen Departementen werden sie verwendet und wo werden sie eingesetzt?
2. Was erwartet der Bundesrat von der öffentlichen Beschaffung in Zusammenhang mit den Anbietern Hikvision und Dahua, die mit ihren Technologien in der Region Xinjiang in Menschenrechtsverletzungen involviert und bei der Unterdrückung von Uigur:innen beteiligt sind?
3. Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahmen in den USA, welche die Produkte von Hikvision und Dahua für alle Regierungsbehörden und deren Dienstleistungserbringer und zuletzt für den gesamten öffentlichen und privaten Sektor verboten hat?
4. Gibt es Richtlinien oder Vorgaben für die öffentliche Beschaffung von Überwachungstechnologien, um die Risiken von Überwachungstechnologien in Bezug auf Sicherheitslücken und Verbindungen zu Menschenrechtsverletzungen zu mindern?
5. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um eine bessere Koordination zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Überwachungstechnologien aus China im Sinne des "Whole of Switzerland" Ansatzes aus der China Strategie zu gewährleisten?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1. Kameras der Firma "Hikvision" sind in mehreren Bundesasylzentren (BAZ) in Betrieb. Die Überwachungssysteme wurden bei Firmen mit Sitz in der Schweiz beschafft und von diesen verbaut. Im Sinne des Datenschutzes sowie der Informatiksicherheit werden bei sämtlichen BAZ-Anlagen die Videoüberwachungsanlagen und die allgemeinen Informatikanwendungen strikte getrennt. Dies bedeutet, dass die Videoanlagen als autarke Anlagen betrieben werden, auf die ein Fernzugriff nicht möglich ist. Ein Datenlesen von einem dezentralen Ort kann damit ausgeschlossen werden.
Zu 2. Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Wertschöpfungskette der Güter, die von der öffentlichen Hand beschafft werden, frei von Menschenrechtsverletzungen ist. Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte beinhaltet eine Massnahme in diesem Sinne. Das BöB stellt geeignete Instrumente für eine sorgfältige Auswahl der Lieferanten und Produkte zur Verfügung. Wird die Leistung im Ausland erbracht, müssen die Vergabestellen sicherstellen, dass der Anbieter und die Subunternehmen mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation IAO einhalten. Gemäss dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte und dem Aktionsplan zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen 2020 - 2023 erwartet der Bundesrat von Unternehmen mit Sitz und/oder Tätigkeit in der Schweiz, dass sie eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung gemäss international anerkannten Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UNO-Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte, durchführen.
Zu 3. Der Bundesrat äussert sich nicht zu Massnahmen anderer Länder, die diese autonom für ihr Hoheitsgebiet anordnen.
Zu 4. Sicherheitsaspekte werden in der Beschaffung frühzeitig berücksichtigt. Es bestehen zahlreiche Vorgaben und Instrumente zur sicheren Beschaffung und Anwendung von IKT-Produkten (vgl. etwa den Bericht des Bundesrates zu den Postulaten von NR Dobler 19.3135 und 19.3136). Wie in der Antwort auf Frage 2 ausgeführt, sind bei Beschaffungen mit Leistungsort im Ausland die Bestimmungen der IAO-Kernübereinkommen einzuhalten, von den anbietenden Unternehmen wie von deren Subunternehmen. Bei Leistungserbringung im Inland gelten ohnehin die Bundesverfassung und der Schweizerische Rechtsrahmen. Damit wird Menschenrechtsverletzungen bei der Erfüllung öffentlicher Aufträge entgegengewirkt.
Zu 5. Die Frage der Kohärenz ist von grosser Bedeutung. Die vom Bundesrat erstmals erarbeitete China-Strategie für die Jahre 2021 - 2024 bietet einen Orientierungsrahmen für die Zusammenarbeit mit China. Die zuständigen Departemente - wie das EDA, WBF oder EFD - tauschen sich regelmässig mit den verschiedenen Akteuren in der Schweiz, die mit China zusammenarbeiten, u.a. zur Menschenrechtssituation, aus. Seit 1991 führen die Schweiz und China einen bilateralen Menschenrechtsdialog. Dieser vertrauliche Austausch bietet eine Plattform, um die Menschenrechtslage offen und kritisch anzusprechen. Dazu gehören die Meinungsäusserungsfreiheit und die Minderheitenrechte, insbesondere auch in Xinjiang. Weiter werden die gegenseitigen Schwerpunkte in multilateralen Gremien diskutiert, nach Möglichkeit Einzelfälle thematisiert und konkrete Kooperationsmöglichkeiten ausgelotet. Trotz Divergenzen und unbefriedigenden Ergebnissen in den vergangenen Jahren bleibt der Menschenrechtsdialog mit China aus Schweizer Sicht auch für den Zeitraum 2021 - 2024 relevant. Entscheidend dafür, ob der Einsatz für Menschenrechte gegenüber China Wirkung hat, ist die kohärente und konsequente Vertretung der Anliegen auf allen Stufen in der Schweiz und in multilateralen Gremien sowie die gezielte Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen durch Projekte der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Der Bundesrat sieht gestützt auf diese Ausführungen keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.
Antwort des Bundesrates.