Die neue Massnahme von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche wieder aufheben
22.3819 · Motion · 2022-06-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, angesichts der gegenwärtigen Nahrungsmittelkrise die Vorschrift von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche, die ab 2024 gelten soll, wieder aufzuheben.
Begründung
Im Rahmen der neuen agrarpolitischen Massnahmen für die kommenden Jahre hat der Bundesrat beschlossen, die Landwirtinnen und Landwirte ab 2024 zu verpflichten, 3,5 Prozent der Ackerfläche als Biodiversitätsförderflächen (BFF) zu verwenden. In einem Betrieb mit 50 Hektaren müssen die Landwirtinnen und Landwirte bereits heute 7 Prozent der Gesamtfläche, das heisst 3,5 Hektare mit BFF versehen. Wenn dieser Betrieb 40 Hektare Ackerfläche und 10 Hektare Dauergrünflächen besitzt, müssten mit der neuen Vorschrift 3,5 Prozent der 40 Hektare Ackerfläche, das heisst 1,4 Hektare, mit neuen BFF versehen werden.
Die Biodiversität muss auf den ursprünglichen 7 Prozent der Gesamtfläche erhalten und verbessert werden, aber mehr zu verlangen wird unseren Selbstversorgungsgrad, der jedes Jahr bereits sinkt, erheblich verringern.
Von den 400 000 Hektaren Ackerfläche in unserem Land wären das etwa 14 000 Hektare, die für die Nahrungsmittelproduktion verloren gingen. Das entspricht einer Reduktion um 80 000 bis 100 000 Tonnen Getreide aller Art.
Angesichts des dramatischen Krieges in der Ukraine zeichnet sich für die nächsten Jahre eine weltweite Getreideknappheit ab. Der Entscheid des Bundesrates ist daher unverantwortlich.
Dieser Entscheid soll für 2024 und für die kommenden Jahre rückgängig gemacht werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament entschieden, gewisse Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welche die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" umzusetzen. Mit dem am 13. April 2022 verabschiedeten Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 setzt der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen um.
Die Mindestvorgabe von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der Ackerfläche ist Teil dieses Pakets. Sie verlangt, dass Betriebe mit mehr als 3 Hektaren offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone mindestens 3,5 Prozent der Ackerfläche in diesen Zonen als BFF ausweisen müssen. Diese Flächen werden den 7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis (ÖLN) als BFF angelegt werden müssen, angerechnet. Der betriebliche Mindestanteil an BFF im ÖLN wird somit nicht erhöht. Die Inkraftsetzung der neuen Regelung wurde aufgrund des Krieges in der Ukraine gegenüber dem Vorschlag in der Vernehmlassung um ein Jahr auf 2024 verschoben.
Die BFF auf der Ackerfläche tragen zu den Reduktionszielen der pa. iv. 19.475 bei. Sie unterstützen den langfristigen Erhalt der für die Produktion essenziellen Ökosystemleistungen. So fördern diese Flächen beispielsweise die Bodenfruchtbarkeit, aber auch Bestäuber und Nützlinge, die als Gegenspieler von Ackerkulturschädlingen dienen. Im Gegensatz zur Überbauung wird mit der Nutzung von landwirtschaftlicher Nutzfläche als BFF der Lebensmittelproduktion keine Ackerfläche entzogen. Der zusätzliche Bedarf an BFF auf der Ackerfläche beträgt aufgrund der Mindestvorgabe rund 9'400 Hektaren. Mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 wird der produktive Biodiversitätstyp "Getreide in weiter Reihe" schweizweit eingeführt. Die Mindestvorgabe von 3,5 Prozent BFF kann bis zur Hälfte mit diesem Biodiversitätstyp erfüllt werden. Wie die Berechnungen von Agroscope zeigen, ist diese Anbaumethode wirtschaftlich interessant; der Ertrag liegt nur wenig unter dem üblichen Niveau des Getreidebaus. Von den zusätzlich benötigten BFF auf Ackerfläche dürften rund 4'300 Hektaren als Getreide in weiter Reihe angebaut werden. Die verbleibenden BFF betragen rund 5'100 Hektaren, was knapp einem halben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht. Da davon ausgegangen werden kann, dass für diese BFF nicht die ertragreichsten Flächen verwendet oder diese anstelle von Kunstwiesen angelegt werden, dürften die Auswirkungen auf die Produktion insgesamt gering sein.
Vielmehr bedeutend für die Stärkung der Nahrungsmittelproduktion ist der Anteil der Ackerfläche, der für die direkte menschliche Ernährung verwendet wird. Auf rund 60 Prozent werden Futtermittel produziert mit einer deutlich geringeren Kalorienproduktion pro Hektare für die menschliche Ernährung. Dies ist ein Grund, weshalb in der Schweiz nur ein Sechstel der produzierten Kalorien bzw. Proteine am Schluss von den Konsumentinnen und Konsumenten konsumiert wird. Wichtig ist, dass Veränderungen auf Stufe Produktion synchron erfolgen mit Anpassungen auf Stufe Konsum. Zudem müssen die Lebensmittelverluste reduziert werden. Bezüglich der Lebensmittelverluste hat der Bundesrat am 6. April 2022 einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.