22.3831 · Interpellation · 2022-06-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Preisüberwachungsgesetz (PüG, SR 942.20) beobachtet der Preisüberwacher nach Artikel 4 Absatz 1 die Preisentwicklung und informiert nach Absatz 3 transparent darüber.
Externe Einflussfaktoren führen innerhalb kürzester Zeit zu Preiserhöhungen von Konsumgütern und Dienstleistungen. Dabei ist unklar, inwiefern diese Preissteigerungen aufgrund ebenfalls gestiegener Produktions- und weiteren Anschaffungskosten gerechtfertigt sind. Ungerechtfertigte Preiserhöhungen sind schädlich für die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für die Anbieterinnen und Anbieter und damit für die gesamte Volkswirtschaft.
Konsumentinnen und Konsumenten können unmöglich beurteilen, ob Preiserhöhungen gerechtfertigt sind und wenn ja, in welchem Umfang. Daher kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass Konzerne, Industrie und Handel die Situation für ungerechtfertigte oder sogar missbräuchliche Preiserhöhungen (aus)genutzt haben oder (aus)nutzen werden.
Angesichts der grossen volkswirtschaftlichen, und konsumentenpolitischen und letztlich auch finanzpolitischen Bedeutung sollte die Preisüberwachung bei Bedarf ein Analyseteam einsetzen können, welches sich speziell um solche Preissteigerungs-Themen kümmert. Untersuchungen und gezielte Marktbeobachtungen, die aufgrund einer Aktualität ausgelöst werden, sind aufwändig und bedürfen zusätzlicher Ressourcen.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie kann sichergestellt werden, dass der Preisüberwacher angesichts der zunehmenden Probleme und Preisbewegungen seiner Aufgabe, Transparenz zu schaffen, nachkommen kann?
2. Welche Ressourcen stehen dem Preisüberwacher für die Marktbeobachtung zur Verfügung?
3. Welche Schritte plant der Bundesrat, um kurz- und mittelfristig den Preisüberwacher ressourcenmässig zu verstärken, um die Preisbeobachtung zu intensivieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Grundsätzlich geht der Bundesrat davon aus, dass der Wettbewerb in der Schweiz spielt. Unternehmen im Wettbewerb können ihre Preise bei erhöhten Produktions- oder Einkaufskosten nicht ungerechtfertigt stark erhöhen, ansonsten würden sie Konsumentinnen und Konsumenten verlieren. Tatsächlich stellen sich aktuell jedoch einige Fragen zu Märkten mit möglichen Einschränkungen beim Wettbewerb, sei dies beispielsweise wegen staatlichem Besitz der zugrundeliegenden Infrastrukturen oder Informationsasymmetrien (namentlich beim Heiz- und Prozessenergie- sowie dem Treibstoffmarkt). Auch oligopolistische Marktkonstellationen bergen ein gewisses Risiko.
Antwort auf die Frage 1: Der Preisüberwacher hat die Verhinderung missbräuchlich hoher Preise, die Preisbeobachtung sowie die Orientierung der Öffentlichkeit als Hauptaufgaben. Die Empfehlungstätigkeit des Preisüberwachers auf der Basis von Artikel 14 f. des Preisüberwachungsgesetzes (SR 942.20) hat sich in den letzten zehn Jahren vervierfacht. Die Ressourcensituation ist damit bereits angespannt. Der Preisüberwacher hat angesichts der aktuellen Situation jedoch, soweit dies möglich war, Prioritäten in seiner Arbeit im Frühjahr verschoben und andere Themen zu Gunsten der drängendsten Dossiers im Umfeld der steigenden Energiepreise sistiert. Die Konsultationen bei Gaspreiserhöhungen werden prioritär behandelt. Bereits im März ist zudem eine Marktbeobachtung zu Erdölprodukten eingeleitet worden. Dabei wird auch die Margenentwicklung auf vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette analysiert.
Antwort auf die Frage 2: Dem Preisüberwacher stehen insgesamt rund 17 Vollzeitstellen (FTE) zur Verfügung. Davon ist eine FTE für die Marktbeobachtung dediziert. In der aktuellen Situation mussten jedoch Kräfte aus der regulären Fallbearbeitung abgezogen werden, um die zwei vordringlichsten Märkte einer vertieften Beobachtung zu unterziehen (Treibstoff- und Gasmarkt). Im Übrigen führen hohe Preisanstiege zu mehr Meldungen aus der Bevölkerung und Medienanfragen an den Preisüberwacher.
Antwort auf die Frage 3: Das WBF hat der Preisüberwachung kurzfristig Mittel zur Finanzierung einer bis Ende 2023 befristeten Stelle zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Rekrutierung läuft bereits. Die Mittel können aber nur befristet zur Verfügung gestellt werden. Die Preisüberwachung resp. das WBF werden dem Bundesrat bis im zweiten Quartal 2023 Bericht über die Belastungsentwicklung erstatten und gestützt auf die Erfahrungen und die aktuelle Marktsituation die notwendigen personellen Mittel beantragen.
Antwort des Bundesrates.