22.3839 · Interpellation · 2022-06-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Vorstudie zu acht biodiversitätsschädigenden Subventionen
Der Bund finanziert mit Steuergeldern zahlreiche Massnahmen, um den rasant fortschreitenden Biodiversitätsschwund aufzuhalten. Gleichzeitig finanziert er zahlreiche weitere Massnahmen, die zusätzlich zur beabsichtigten, auch eine schädigende Wirkung auf die Biodiversität haben, direkt oder indirekt.
Mit dem Beitritt zur Biodiversitätskonvention hatte sich die Schweiz 2010 dazu verpflichtet, solche Finanzflüsse mit biodiversitätsschädigender Wirkung bis 2020 abzuschaffen oder umzugestalten. 12 Jahre später hat der Bundesrat nun eine Vorstudie publiziert und die Bundesverwaltung damit beauftragt, die Wirkung von acht solcher Instrumente in Landwirtschaft, Waldbewirtschaftung und Regionalpolitik vertieft zu untersuchen. Die betroffenen Eidgenössischen Departemente sollen den Reformbedarf analysieren und dem Bundesrat bis Ende 2024 mögliche Vorschläge unterbreiten.
Der Bericht "Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz" von WSL und SCNAT, welcher im Herbst 2020 publiziert worden war und als Ausgangspunkt der Vorstudie diente, hatte über 160 Subventionen und Anreize mit biodiversitätsschädigender Wirkung identifiziert.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Nachdem das Aichi-Ziel 3 innerhalb der definierten Frist nicht einmal ansatzweise erfüllt werden konnte: Warum genau hat der Bundesrat für diese Vorstudie zur Identifikation von acht Subventionen mehr als eineinhalb Jahre gebraucht?
2. Nachdem er den betroffenen Bundesämtern für eine Analyse sowie für Reformvorschläge zu diesen acht Subventionen gut zweieinhalb Jahre Zeit eingeräumt hat: Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis alle Finanzflüsse des Bundes mit biodiversitätsschädigender Wirkung analysiert und Reformvorschläge erarbeitet sein werden?
3. Wird er die im Aktionsplan Biodiversität festgehaltene "Gesamtevaluation zu den Auswirkungen der Bundessubventionen und weiterer Anreize mit Folgen für die Biodiversität" wie angekündigt bis 2023 vorlegen? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie viele finanzielle Mittel müssten eingesetzt werden, um die schädigende Wirkung der von WSL und SCNAT identifizierten Subventionen und Anreize auf die Biodiversität zu egalisieren?
5. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass eine solche Allokation der Steuergelder ineffizient ist und daraus ein volkswirtschaftlicher Schaden erwächst, der verhindert werden muss? Wenn ja, wie?
Stellungnahme des Bundesrates
1, 2 und 3. Die erwähnte Vorstudie hat die biodiversitätsschädigenden Subventionen analysiert, welche die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und die Akademie der Naturwissenschaft Schweiz in einem Grundlagenbericht identifiziert hat. Die WSL hat einen breiten Subventionsbegriff angewendet, der beispielsweise auch die Mittel für den Unterhalt öffentlicher Verkehrsinfrastrukturen umfasst. Auf Basis der Vorstudie hat der Bundesrat die Bundesverwaltung damit beauftragt, bis Ende 2024 die Wirkung von acht Instrumenten in der Landwirtschaft, der Waldbewirtschaftung und der Regionalpolitik auf die Biodiversität vertieft zu untersuchen. Die zu untersuchenden Subventionen weisen das grösste Reformpotenzial hinsichtlich einer Aufwertung der Biodiversität auf. Die Vertiefungen liegen nun bei den jeweils zuständigen Bundesämtern. Dies hat den Vorteil, dass die Ämter die Analysen auf ihre sektoralen Strategien abstimmen können. Auch sind so die Verantwortungen klar geregelt, und die nachfolgenden Phasen (Reformen, Anpassungen im Vollzug) können bereits mitberücksichtigt werden. Die übrigen Förderinstrumente, welche die WSL als biodiversitätsschädigend identifiziert hat, werden im Rahmen des bundesrätlichen Auftrags vom 3. Juni 2022 nicht weiter vertieft. Dazu zählen insbesondere Massnahmen wie der Ausbau und Unterhalt der Bahninfrastruktur, die Abgeltungen für den öffentlichen Regionalverkehr, die Unterstützung für Wind- und Wasserkraft oder die Förderung von klimafreundlichen Bauten. Sie sind für Ziele wie den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Stromproduktion, die Versorgungssicherheit, den Klimaschutz oder die Förderung des öffentlichen Verkehrs zentral. Deshalb will der Bundesrat an diesen Massnahmen festhalten. Daneben führt der Grundlagenbericht 36 Massnahmen auf, die nicht auf Bundesebene, sondern auf kantonaler oder kommunaler Ebene anzusiedeln sind. Eine allfällige Reform oder Abschaffung wäre somit Sache der Kantone und Gemeinden. Dies betrifft beispielsweise steuerliche Abzüge für energetische Gebäudesanierungen oder kantonale Beiträge für Massnahmen zum Hochwasserschutz wie Renaturierungen. Dabei handelt es sich um Massnahmen, die aus Sicht des Bundesrates für die erwähnten Ziele ebenso wichtig sind.
Neben den acht beschlossenen Vertiefungen hat die Bundesverwaltung bereits am 13. August 2021 im Auftrag der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) einen Bericht zu biodiversitätsschädigenden Subventionen im Verkehrsbereich publiziert. Über weitere Vertiefungen wird auf Basis der Gesamtevaluation zu entscheiden sein. Der Bundesrat berücksichtigt Biodiversitätsanliegen auch im Rahmen der Sektoralpolitiken (z.B. Agrar-, Energie-, und Verkehrspolitik). Reformen dieser Sektoralpolitiken unterzieht er deshalb jeweils einer ganzheitlichen Regulierungsfolgenabschätzung, welche auch potenzielle Biodiversitätsauswirkungen einschliesst. Ausserdem werden alle bestehenden Subventionen alle sechs Jahre einer Subventionsüberprüfung unterzogen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat den entsprechenden Fragebogen Anfang 2022 mit Leitfragen zu gegensätzlichen öffentlichen Interessen sowie Marktverzerrungen und negativen Externalitäten ergänzt.
4. Die biodiversitätsschädigende Wirkung der 160 von der WSL identifizierten Subventionen, Ausgaben und Externalitäten lässt sich nicht gesamthaft quantifizieren. Allein die biodiversitätsbezogenen Externalitäten in den Bereichen Verkehr und Landwirtschaft übersteigen jedoch die aktuellen Ausgaben für die Biodiversitätserhaltung und Förderung deutlich (vgl. ARE 2021, Gubler et al. 2021). Der Bundesrat will im Rahmen des Gegenvorschlages zur Biodiversitätsinitiative die Mittel für die Biodiversität erhöhen.
5. Weisen Subventionen Mitnahmeeffekte, Fehlanreize, Marktverzerrungen oder negative Externalitäten auf die Umwelt oder die Gesellschaft auf, so führt dies zu volkswirtschaftlich ineffizienten Ergebnissen. Die Analyse der Finanzflüsse und das Erarbeiten von Reformvorschlägen gehört deshalb zu den ständigen Aufgaben des Bundesrates, wobei das eigentliche Ziel der Subvention zu berücksichtigen ist.
Antwort des Bundesrates.