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22.3854 · Interpellation · 2022-06-17

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Vereinbarung, die die Nutzung des Standorts Savatan durch die Polizeiakademie regelt, läuft Ende dieses Jahrs aus. Die Zukunft der Polizeiausbildung der Partnerkantone der Polizeiakademie scheint wegen der mangelnden Vorbereitung und dem Hin und Her zwischen den beteiligten Kantonen zu leiden.

Ich frage deshalb den Bundesrat:

1. Kann die Vereinbarung, die die Nutzung des Standorts Savatan durch die Polizeiakademie regelt, verlängert werden, und wenn ja, für wie lange und unter welchen Bedingungen?

2. Könnte der Standort Moudon (die Kantone Genf und Waadt möchten offenbar die Ausbildung ihrer Polizeiaspirantinnen und -aspiranten dort zusammenlegen) ein gemeinsames Ausbildungszentrum für Polizeiaspirantinnen und -aspiranten mehrerer Kantone aufnehmen? Wenn ja, innert welcher Frist und unter welchen Bedingungen?

3. Wozu würde der Standort Savatan genutzt, wenn die Ausbildung der Polizeiaspirantinnen und -aspiranten dort wegzöge?

4. Welche finanziellen Folgen hätte ein solcher Wegzug?

Stellungnahme des Bundesrates

Die polizeiliche Grundausbildung in der Schweiz liegt in kantonaler Hoheit. Die Ausbildungsinhalte richten sich dabei nach den Vorgaben der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS).

Im ersten Jahr ihrer Grundausbildung besuchen die Polizeiaspirantinnen und Polizeiaspiranten eine der Schweizer Polizeischulen in Amriswil, Colombier, Giubiasco, Granges-Paccot, Hitzkirch, Ittigen, Savatan oder Zürich.

Im zweiten Jahr der Grundausbildung erfolgt die praktische Vertiefung des erworbenen Wissens in den jeweiligen Korps. Abgeschlossen wird die zweijährige Ausbildung mit der Eidgenössischen Berufsprüfung "Polizistin/Polizist mit eidg. Fachausweis". Verantwortlich hierfür ist das Schweizerische Polizei-Institut (SPI) in Neuchâtel.

Die Académie de Police in Savatan bildet Aspirantinnen und Aspiranten für die kommunalen und kantonalen Polizeien der Kantone Waadt und Wallis, der Kantonspolizei Genf, der Militärpolizei, der Transportpolizei sowie der Stadtpolizei Lausanne aus. Zuständig für die Ausarbeitung und Lenkung der Entwicklungsstrategie der Polizeiakademie in Savatan ist das Vorstandsgremium. Diesem gehören u.a. die Sicherheitsdirektoren der Kantone Genf, Wallis und Waadt an.

Wie vom Interpellanten dargelegt, läuft die Vereinbarung über die Nutzung des Standorts Savatan durch die Polizeiakademie Ende dieses Jahres aus. Deshalb ist das VBS auf Wunsch der drei Kantone zurzeit mit Kantonsvertretern für einen längeren Verbleib der Académie de Police in Savatan im Gespräch, bis ein definitiver neuer Standort bezogen werden kann. Ein Umzug an einen neuen Standort wird seitens der Kantone gewünscht, da ihrer Beurteilung nach die Betriebskosten in Savatan zu hoch und zu wenig Entwicklungspotenziale vorhanden seien. Die Nutzung des heutigen Waffenplatzes Moudon für die Académie de Police sowie der Standort St-Maurice sind ebenfalls Gegenstand der laufenden Gespräche.

Bis ein neuer, definitiver Standort für die heutige Polizeiakademie in Savatan bezugsbereit ist, dürften mehrere Jahre vergehen. Die Nachfolgenutzung des Standorts Savatan wird zu gegebenem Zeitpunkt durch das VBS geprüft.

Weitergehende Auskünfte zum inskünftig definitiven Ausbildungsort der heutigen Académie de Police in Savatan können aufgrund der in der Schweiz föderal organisierten Polizeiausbildung und der diesbezüglichen kantonalen Entscheidkompetenz einzig die zuständigen kantonalen Behörden, das Concordat des cantons romands (Conférence latine des commandants des polices cantonales CLCPC) oder der Vorstand der Polizeiakademie Savatan geben.

Antwort des Bundesrates.

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