22.3865 · Motion · 2022-06-20
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit Rentnerinnen und Rentner, die nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen, steuerlich begünstigt werden. Damit soll der Anreiz für eine Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Referenzalters gesteigert werden.
Folgende Optionen sollen unter anderem überprüft werden:
1. Einführung eines Rentnerabzugs ab Erreichung eines festzulegenden (Mindest-) Arbeitspensums oder zu erreichenden Minimaleinkommens;
2. Befreiung der AHV-Altersrenten von der Einkommensteuer ab Erreichung eines festzulegenden (Mindest-) Arbeitspensums oder Minimaleinkommens;
3. Eine Senkung der Einkommenssteuer auf einen Teil oder die Gesamtsumme des mit der beruflichen Ausübung erwirtschafteten Einkommens.
Eine Minderheit der Kommission (Birrer-Heimo, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Glättli, Michaud Gigon, Paganini, Ritter, Ryser, Wermuth) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Heute fehlt ein steuertechnischer Anreiz nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin erwerbstätig zu sein. Eine steuerliche Begünstigung von erarbeitetem Einkommen von Rentnerinnen und Rentnern ist unter verschiedensten Gesichtspunkten wünschenswert.
Erstens begünstigen steuerliche Anreize die finanzielle Situation dieser erwerbstätigen Menschen über das ordentliche Rentenalter hinaus. Das Medianeinkommen sinkt ab Erreichen des Rentenalters von 57'595 CHF pro Jahr auf 43'768 CHF (2020, gemäss BFS). Geht man davon aus, dass die Medianmieten für Paarhaushalte beispielsweise in Bern 1'205 CHF kosten, würde eine geringere Einkommensbesteuerung besonders den Mieterinnen und Mietern zugutekommen.
Zweitens steigt mit der Verlängerung vom Übergang vom agilen zum fragilen Menschen im vierten Lebensalter die Notwendigkeit, sich ein finanzielles Polster zuzulegen, um den steigenden Betreuungskosten entgegenzuwirken. Falls dieses Polster nicht durch Eigeninitiative angelegt wird, müssten die anfallenden und durch den demographischen Wandel begünstigten Kosten durch die Allgemeinheit getragen werden.
Drittens ist eine erhöhte Arbeitsbeteiligung von Rentnerinnen und Rentnern ein wichtiger Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels. Dadurch können jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltiger von der wertvollen Erfahrung dieser Menschen im Arbeitsprozess profitieren, da letztere länger im Arbeitsprozess involviert bleiben und ihr Wissen weitergeben können.
Viertens würde die Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rentenalter hinaus die Sozialwerke und insbesondere die Altersvorsorge entlasten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Schweizer Steuersystem unterliegen grundsätzlich alle Einkünfte der Einkommenssteuer. Eine privilegierte Besteuerung von erwerbstätigen Rentenbezügerinnen und -bezügern würde die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durchbrechen. Eine privilegierte Besteuerung müsste daher ausserfiskalisch begründet und gerechtfertigt werden.
Die Bevölkerungsstruktur der Schweiz wird sich in den kommenden Jahrzehnten aufgrund der demografischen Alterung massgeblich verändern. Zahlreiche gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Bereiche stehen vor der Herausforderung, sich an die sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Dies betrifft insbesondere auch den Arbeitsmarkt. Der bevölkerungsstärkste Jahrgang der Schweiz steht kurz davor, das ordentliche Rentenalter zu erreichen. Damit sind verschiedene Risiken, wie etwa eine Akzentuierung des Fachkräftemangels und eine Reduktion des Potenzialwachstums, verbunden. Die bestmögliche Ausschöpfung des Potenzials älterer Arbeitnehmer - auch über das ordentliche Rentenalter (Referenzalter) hinaus - gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung. Dem Bundesrat ist es wichtig, Anreize für den Erhalt der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus zu schaffen. Die Reform AHV 21 beinhaltet bereits erste Schritte in diese Richtung.
Am 19. Juni 2019 wurde das Postulat Hegglin 19.3172 "Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters" überwiesen. Im Bericht werden auch die in der Motion erwähnten steuerlichen Anreize zur Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter evaluiert werden. Der Bericht sollte Ende 2022 vom Bundesrat verabschiedet werden. Es wäre nicht zielführend über die Ergreifung von Massnahmen zu entscheiden, bevor der Bericht vorliegt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.