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22.3867 · Postulat · 2022-06-23

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, in dem er aufzeigt, mit welchen Massnahmen die Finanzierung der Betreuung von Menschen mit Demenz verbessert werden kann, unabhängig vom Ort, an dem diese Leistungen erbracht werden.

Eine Minderheit der Kommission (Aeschi Thomas, Amaudruz, Dobler, Glarner, Nantermod, Rösti, Schläpfer, Silberschmidt) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

Die Betreuung von Menschen mit Demenz ist zeitaufwendig und, wenn sie von professionell Pflegenden erbracht wird, personalintensiv und führt dementsprechend zu Kosten.

Die Nationale Demenzstrategie 2014-2019 verfolgte das Ziel, die Finanzierung von bedarfsgerechten Leistungen sicherzustellen. Dies betrifft einerseits auf Seiten der Betroffenen die finanzielle Tragbarkeit von Entlastungsangeboten respektive der Versorgungskosten (Aufenthalt, Betreuung und Pflege) in Institutionen der Langzeitpflege und -betreuung. Andererseits ist eine aufwandgerechte finanzielle Abgeltung der erbrachten Leistungen sicherzustellen.

Die Demenzstrategie ist abgeschlossen, diese Fragen sind aber nicht beantwortet. Die Finanzierung, insbesondere der Betreuung, ist weiterhin nicht gesichert, da diese, anders als die Pflege, nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) finanziert wird. Das benachteiligt finanzschwache Betroffene und ihre Angehörigen auf unethische und unsolidarische Weise. Zudem ist festzuhalten, dass sich auch die Pflege nach OKP durch eine Demenzerkrankung aufwendiger und zeitintensiver gestaltet, was nicht abgerechnet werden kann.

Der Bericht soll insbesondere folgende Fragen beantworten:

1. Stationäre und ambulante Langzeitpflege: Gemäss der Nationalen Plattform Demenz sollen "Analysen zur Finanzierung in laufende Evaluationen und Weiterentwicklungen bestehender Finanzierungssysteme" eingebracht werden. Der Bericht soll die Ergebnisse dieses Projekts aufzeigen, respektive den aktuellen Stand präsentieren.

2. Spitäler: Sind die aktuellen DRG (diagnosebezogenen Fallgruppen) für die Betreuung von Menschen mit Demenz in Akutspitälern kostendeckend, wo es nicht erlaubt ist, Zusatzentgelt gemäss der schweizerischen Operationsklassifikation CHOP 99.cx (Pflegekomplexbehandlung) zur Anwendung zu bringen?

3. Entlastung von betreuenden Angehörigen: Wie kann die Finanzierung von Entlastungsangeboten (Tageskliniken u.ä.) verbessert werden, damit alle Angehörige von Menschen mit Demenz von solchen Angeboten profitieren können, unabhängig von ihrer finanziellen Situation?

4. Einsatz von Psychopharmaka: Infolge mangelnder Betreuung werden sehr oft Psychopharmaka, insbesondere Neuroleptika verabreicht. Wie kann deren Einsatz vermindert werden?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die Betreuung, Pflege und Behandlung von Menschen mit Demenz aufwändig und intensiv ist, sowohl für die Fachpersonen, wie auch für die Angehörigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verfolgt deshalb mit der Nationalen Plattform Demenz, welche 2020 aufgebaut und im Frühjahr 2021 lanciert wurde, gemeinsam mit den Kantonen und weiteren Akteuren das Ziel, die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu verbessern. Sie hat sechs Schwerpunktthemen festgelegt, zu denen in den folgenden Jahren Massnahmen und Projekte umgesetzt werden: Lebensqualität, Datengrundlagen, Finanzierung, vulnerable Personen, stationäre Langzeitpflege und ambulantes Betreuungssetting.

1.Im Bereich der Finanzierung wurden im Rahmen der Plattform Demenz verschiedene Gespräche mit den zuständigen Akteuren geführt, um die Situation zu erörtern und den konkreten Handlungsbedarf zu klären. Verschiedene Arbeiten laufen bereits, dazu gehören insbesondere ein Antrag auf Ergänzung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) mit demenzspezifischen Leistungen (vgl. Stellungnahme zur Motion 19.4194 Graf "Finanzierung von Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz"). Der Antrag ist zurzeit zur Ergänzung bei den Antragstellenden. Zudem sollte die Umsetzung der Mindestanforderungen an die Pflegebedarfsermittlungsinstrumente in Pflegeheimen (KLV-Änderung vom 1.7.2019) den Anreiz erhöhen, den Aufwand zur Erbringung von Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz besser abzubilden. Die Mindestanforderungen müssen Anfang 2024 umgesetzt sein. Angesichts der laufenden Arbeiten ist es aus Sicht des Bundesrates zu früh für eine Berichterstattung.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Kantone bereits heute verpflichtet sind, im Rahmen der geltenden Pflegefinanzierung für die Pflegeleistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) eine Restfinanzierung vorzusehen, die eine adäquate Pflege von Personen mit Demenz ermöglicht. Der Bundesrat hat ausserdem in seinen Berichten "Bestandesaufnahme und Perspektiven im Bereich der Langzeitpflege" vom 25. Mai 2016 und "Pflegefinanzierung: Integration in eine einheitliche Finanzierung oder Anpassung der OKP-Beiträge an die Kostenentwicklung" vom 25. November 2020 aufgezeigt, welche Finanzierungsoptionen bei der Langzeitpflege bestehen (die Berichte sind verfügbar unter www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Bundesratsberichte). Der erstgenannte Bericht enthält auch ein Modell, bei dem auch die Betreuung, die keine Leistung nach KVG ist und heute in erster Linie von den Pflegebedürftigen selber getragen werden muss, durch eine Pflegeversicherung abgedeckt würde. Ausserdem behandelt das Parlament aktuell die parlamentarische Initiative 09.528 "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus", bei welcher sich unter anderem die Frage stellt, ob Pflegeleistungen nach KVG ebenfalls einheitlich finanziert werden sollen.

2.Dem Bundesrat sind keine Probleme bekannt, wonach die Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz in Akutspitälern in der Tarifstruktur SwissDRG nicht sachgerecht abgebildet würde. Das BAG wird dieses Thema dennoch im Rahmen der bestehenden Gremien, insbesondere der Plattform Demenz, aufnehmen und überprüfen.

3. Die Finanzierung von Entlastungsangeboten für betreuende Angehörige ist nach Ansicht des Bundesrates bereits erfüllt. Sie wurde bereits im Rahmen des Förderprogramms "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020" dargelegt (vgl. www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Nationale Gesundheitspolitik > Förderprogramme der Fachkräfteinitiative plus > Förderprogramm "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020").

4. Es ist geplant, die Fragen zum Einsatz von Psychopharmaka im Rahmen der Plattform Demenz aufzunehmen und in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium Obsan solide Daten zu dieser Thematik zu erhalten.

Angesichts dieser Ausführungen hält der Bundesrat die Erstellung des geforderten Berichts zum jetzigen Zeitpunkt für nicht zielführend und ohne grossen Mehrwert, Für die Frage 1 ist - wie dargelegt - eine Berichterstattung noch zu früh; die Beantwortung der Frage 3 ist bereits erfolgt. Die Fragen 2 und 4 werden u. a. im Rahmen der Plattform Demenz aufgenommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.