Lexipedia

Reduktion der Mehrwertsteuer auf Strom, um Bevölkerung und Wirtschaft zu entlasten

22.3900 · Motion · 2022-09-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Ab 2023 werden sich die Haushalte und die Unternehmen einer Erhöhung ihrer Stromrechnungen von etwa 30 Prozent gegenübersehen. Mit dieser Tariferhöhung gehen gleichzeitig auch deutlich höhere Mehrwertsteuereinnahmen für den Bund einher. Diese Motion verlangt daher eine Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), damit der Bundesrat bei Vorliegen besonderer Umstände - wie beispielsweise der Situation in der Ukraine - zeitlich befristet den auf die Stromversorgung anwendbaren Mehrwertsteuersatz senken kann.

Begründung

Gemäss der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) werden die Stromkosten in der Grundversorgung für Haushalte in der Schweiz 2023 stark ansteigen.

Ein durchschnittlicher Haushalt bezahlt nächstes Jahr 27 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), was einer Erhöhung von 5,8 Rp./kWh entspricht (+ 27 %).

Den Schweizer KMU geht es nicht viel besser: Die Netzkosten, die Energiekosten und der Netzzuschlag werden zunehmen.

Der Gesamttarif wird somit um 24 Prozent steigen. Diese Erhöhung wird gleichzeitig zu deutlich höheren Mehrwertsteuereinnahmen führen.

Eine Senkung auf den reduzierten Steuersatz (2,5 Prozent statt 7,7 %) würde die Haushalte und die KMU in Bezug auf ihre Stromrechnungen um fast 5 Prozent entlasten, ohne dabei die entsprechenden Steuereinnahmen zu gefährden.

Daher muss es dem Bundesrat ermöglicht werden, den anwendbaren Mehrwertsteuersatz bei Vorliegen besonderer Umstände (starke Inflation, bewaffnete Konflikte, Pandemien usw.) - zeitlich befristet - zu senken, dies um Privatpersonen und KMU zu unterstützen und die negativen Auswirkungen der steigenden Stromkosten abzufedern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes aus der Lieferung von Elektrizität werden für die Jahre 2020 und 2021 auf je rund 320 Millionen Franken geschätzt. Bei einer Preiserhöhung von 30 Prozent ergäben sich somit Mehreinnahmen von etwa 95 Millionen Franken.

Eine Besteuerung von Elektrizität zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent statt zum Normalsatz von 7,7 Prozent entspräche einer Vergünstigung der Elektrizität (inkl. MWST) um rund 4,8 Prozent. In den Jahren 2019 und 2020 hätten sich bei einer Besteuerung der Elektrizität zum reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent Mindereinnahmen von rund 220 Millionen Franken ergeben (100 Millionen statt 320 Millionen). Wäre die Elektrizität reduziert besteuert, hätte eine Erhöhung der Preise um 30 Prozent Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer von rund 30 Millionen Franken zur Folge. Per Saldo ergäben sich durch die Umsetzung dieser Massnahme folglich Mindereinnahmen von rund 190 Millionen Franken. Davon würden rund 25 Millionen Franken zulasten des AHV-Fonds und rund 6 Millionen Franken zulasten des Bahninfrastrukturfonds gehen.

Eine befristete Reduktion des Steuersatzes stellt weitestgehend eine Entlastung mit der Giesskanne dar. Es profitieren alle privaten Haushalte und alle Unternehmen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind oder die die auf ihren Vorleistungen lastende Steuer (Vorsteuer) nur teilweise in Abzug bringen können, und nicht nur jene, die auf eine finanzielle Entlastung angewiesen sind. Zudem wird am stärksten entlastet, wer viel Strom verbraucht. Für Unternehmen mit vollem Vorsteuerabzugsrecht würde sich durch die Motion hingegen nichts ändern. Nach Vornahme des Vorsteuerabzugs ist die Elektrizität nämlich ohne Steuerbelastung.

Weiter ist vollkommen offen, wann eine Sondersituation vorliegt und nach welchen Kriterien der Bundesrat festlegen soll, wann und wie lange die Steuerreduktion gelten soll. Zu beachten ist zudem, dass die Änderung des MWSTG wohl erst dann in Kraft treten würde, wenn die wirtschaftliche oder soziale Lage keine Massnahmen mehr erfordert. Aber auch später, wenn der Bundesrat die gesetzliche Befugnis hat, die Lieferung von Elektrizität befristet dem reduzierten Satz zu unterstellen, könnte er dies jeweils nicht verzögerungsfrei tun.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Reduktion der Mehrwertsteuer auf Strom, um Bevölkerung und Wirtschaft zu entlasten | Lexipedia | Lexipedia