22.3901 · Interpellation · 2022-09-12
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat die Abstimmung über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge gewonnen. Auch wenn man diese mit knapper Mehrheit (8000 Stimmen) getroffene Entscheidung bedauern kann, ist sie der Wille des Schweizervolkes und wir respektieren sie.
Eine neue Volksinitiative, die vom Bundesrat verlangt, ein europäisches Kampfflugzeug zu beschaffen, ist zustande gekommen. Bis heute beharrt der Bundesrat auf dem Volksentscheid und geht sogar so weit, dem Volk seine demokratischen Rechte zu verwehren und das Parlament rasch abstimmen zu lassen, ohne die Initiative zu berücksichtigen.
Zudem liegen Informationen vor, wonach die französische Regierung dem Bundesrat geschrieben hat, um ihm das französische Kampfflugzeug Rafale zum Kauf anzubieten. Im Gegenzug soll der französische Staat seine Unterstützung im Rahmen der äusserst schwierigen Verhandlungen mit der EU angeboten haben, die praktisch zum Erliegen gekommen sind.
Die französische Regierung soll auch vorgeschlagen haben, die Revision des Abkommens über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu ratifizieren, indem die Ausgleichszahlungen an die betroffenen Kantone und Gemeinden deutlich erhöht würden. Diese Revision würde den betroffenen Kantonen zusätzliche Einnahmen ermöglichen, die auf zig Millionen Franken geschätzt werden.
- Kann uns der Bundesrat genauere Angaben zum Angebot der französischen Regierung geben, und zwar sowohl bezüglich des EU-Dossiers als auch der Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger?
- Wie begründet der Bundesrat seine Absicht, die Volksinitiative, die von mehr als 100 000 Schweizer Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde, zu ignorieren und so demokratische Volksrechte zu verwehren?
- Ist der Bundesrat der Meinung, auf Partnerschaften mit unseren Nachbarländern, vor allem Frankreich, verzichten zu können, obwohl hunderttausende Bürgerinnen und Bürger dieser Länder regelmässig in der Schweiz arbeiten?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Frage 1:
Die Veröffentlichung des Angebots der französischen Regierung durch die Schweiz würde sich auf die bestehenden bilateralen Beziehungen auswirken. Entsprechend kann der Bundesrat die gewünschten Informationen nicht bekanntgeben. Hingegen wurde den Mitgliedern der Subkommission EDA/VBS der Geschäftsprüfungskommission (GPK) im Rahmen ihrer Untersuchung die wichtigsten Inhalte mitgeteilt.
Zu Frage 2:
Die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge wurde von der Bevölkerung in der Volksabstimmung vom 27.September 2020 gutgeheissen. Auf dieser Grundlage wurde ein akribisches Beschaffungsverfahren durchgeführt, welches mit einem klaren Ergebnis endete. Sowohl Nationalrat wie auch Ständerat haben in der Folge einer Unterzeichnung des Kaufvertrags zugestimmt, dies auch deshalb, weil die Schweiz Gefahr lief, die Offertfrist mit dem US-Anbieter zu verpassen. Die erwähnte Volksinitiative hätte die demokratisch legitimierte Beschaffung weiter verzögert und womöglich gar verhindert, was nach Ansicht des Bundesrates eine Nichtrespektierung des Volkswillens bedeutet hätte. Es ist auch wichtig klarzustellen, dass Volksinitiativen keine rechtliche Vorwirkung entfalten.
Zu Frage 3:
Der Bundesrat misst den guten Beziehungen mit den Nachbarstaaten der Schweiz höchste Bedeutung zu und pflegt diese intensiv, auch mit Frankreich. Er hat die aussenpolitischen Aspekte im Rahmen der Beschaffung der Kampfflugzeuge vertieft geprüft und die Überlegungen in seinen Entscheid zum Rüstungsgeschäft einbezogen. Allerdings überwogen aufgrund der Ergebnisse der technischen Evaluation der Angebote für die Landesregierung bei ihrem Beschaffungsentscheid diese Aspekte. Nur bei gleichwertigen Angeboten seitens der Anbieter wären aussenpolitische Aspekte zum Tragen gekommen. Wie bereits mehrfach kommuniziert, war dies beim vorliegenden Geschäft nicht der Fall.
Antwort des Bundesrates.