22.3905 · Interpellation · 2022-09-12
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bericht in Erfüllung des von Nationalrat Erich von Siebenthal eingereichten Postulates 19.3715 vom 20 Juni 2019 "Zeitgemässe, effiziente Waldbrandprävention und -bekämpfung" bietet einen Überblick zu diesem Thema. Allerdings bleiben in diesem Bericht zahlreiche Fragen unbeantwortet, vor allem im Handlungsfeld Bewältigung. Zudem ist nicht klar angegeben, wer die zuständigen Stellen für die Weiterarbeit an diesem Projekt sind.
1. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass das gesamte Feuerwehrwesen in der Zuständigkeit der Kantone verbleibt und durch die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr geregelt wird?
2. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass die Bundesämter (und besonders die Luftwaffe) einen wertvollen, wenn auch nur subsidiären Beitrag zur Bekämpfung von Waldbränden leisten können?
3. Geht der Bundesrat ebenfalls davon aus, dass sich die Kantone unter der Leitung der Feuerwehr Koordination Schweiz bei der Bekämpfung von Waldbränden auf eine wirksame und effiziente Weise organisieren?
4. Wird der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den angegebenen kantonalen Ämtern und Bundesämtern die Untersuchung der beiden anderen Handlungsfelder aus dem Bericht weiterverfolgen, namentlich Vorbeugungs- und Regenerationsmassnahmen?
Die Antworten auf diese Fragen müssen es ermöglichen, eine klare und explizite Definition der Kompetenzen in Sachen Waldbrandbekämpfung zu erhalten.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Feuerwehrwesen fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) behandelt politische, organisatorische, fachliche und finanzielle Fragen, die für die kantonalen Militärbelange, den Zivilschutz und das Feuerwehrwesen als öffentliche Aufgaben der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein von gemeinsamem Interesse sind. Der Bund kann die Kantone bei der Bewältigung subsidiär unterstützen.
2. Ja, der Bundesrat teilt diese Ansicht.
3. Ja, der Bundesrat geht von diesem Prinzip aus.
4. Ja, der Bundesrat wird die im Bericht erwähnten Massnahmen im Rahmen seiner Zuständigkeit und im Verbund mit den Kantonen und den anderen relevanten Akteuren weiter umsetzen.
Antwort des Bundesrates.