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175 Jahre Bundesverfassung. Ein Zukunftsrat für eine nachhaltige Verfassung der Zukunft

22.3919 · Motion · 2022-09-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten um einen Zukunftsrat zu schaffen.

Der Zukunftsrat soll sich mit der Frage beschäftigten, wie eine Überarbeitung der aktuellen Verfassung aussehen könnte und einen materiellen Entwurf zuhanden der Bundesversammlung für eine nachhaltige Verfassung der Zukunft erarbeiten.

Bei der Zusammensetzung des Zukunftsrates ist zu berücksichtigen, dass die Bevölkerung möglichst breit repräsentiert wird und insbesondere auch jüngere Menschen mitarbeiten, da es um ihre Zukunft geht.

Begründung

Die Schweiz kennt dank dem Initiativrecht regelmässig thematische Verfassungsrevisionen. Ein demokratiepolitischer Meilenstein war 1971 die Einführung des Frauenstimmrechtes. Die Totalrevision der Bundesverfassung 1999 war die zweite Totalrevision der seit 1848 bestehenden und 1874 zum ersten Mal total revidierten Bundesverfassung. Die Totalrevision von 1999 war nach einem gescheiterten Versuch im Jahr 1977 insbesondere eine Neuordnung und eine Aktualisierung des geschriebenen und ungeschriebenen Verfassungsrechts. In den letzten 30 Jahren hat sich die Welt geopolitisch, ökologisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich stark geändert und verstärkt globalisiert. Zudem stellt besonders die globale Klimakrise die Schweiz auf allen Staatsebenen vor grosse Herausforderungen. Themen wie die Bewältigung der Pandemie oder die globale Klimakrise stellen auch das Funktionieren des föderalistischen Bundesstaates auf den Prüfstand. Neu soll das von der UNO deklarierte Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als eigenständiges Menschenrecht verfassungsmässig verankert werden. Einer entsprechenden Resolution stimmten im Juli 2022 161 Staaten (bei acht Enthaltungen) zu. Gleichzeitig ist in der Schweiz ein wachsender Teil der Bevölkerung von den politischen Rechten ausgeschlossen. Die Mehrheit der an Abstimmungen teilnehmenden Personen ist älter als 55 Jahre.

Das 175 Jahre Jubiläum der Schweizer Bundesverfassung soll Anlass sein über die Gestaltung der politischen Rechte in den nächsten Jahrzehnten zu debattieren und Vorschläge für eine Revision der Verfassung zu formulieren, die im politischen Prozess diskutiert werden. Für diese Aufgabe soll ein Zukunftsrat gewählt und ein dazu zielführender Prozess entwickelt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die geltende Bundesverfassung wurde am 18. April 1999 von Volk und Ständen nach einem umfassenden Reform- und Aktualisierungsprozess angenommen. Die Totalrevision der Bundesverfassung liegt somit erst etwas mehr als 23 Jahre zurück.

Unsere Verfassung erfährt mittels Teilrevisionen immer wieder Änderungen. Mit Volksinitiativen können Bürgerinnen und Bürger aktuelle Anliegen aufgreifen und Verfassungsänderungen anstossen. Seit dem Inkrafttreten der geltenden Bundesverfassung fanden mehr als 120 Abstimmungen über Verfassungsänderungen statt, wobei die meisten auf Volksinitiativen zurückgingen. Dabei wurden immer wieder Themen aufgegriffen, die die Motionärin hervorhebt. So stimmten Volk und Stände in den letzten vier Jahren sieben Mal über Volksinitiativen ab, bei denen der Schutz der Umwelt, die nachhaltige Lebensmittelproduktion oder die Verantwortung der Unternehmen für eine menschen- und umweltgerechte Wirtschaft im Vordergrund standen. Abgestimmt wurde auch über die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation und den Bürgerrechtserwerb von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation. Die von der UNO-Generalversammlung am 28. Juli 2022 mit grossem Mehr verabschiedete Resolution zur Anerkennung eines Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt brachte die Schweiz gemeinsam mit anderen Staaten ein. Fünf von den Nationalrätinnen und Nationalräten Schlatter, Flach, Giacometti, Gugger und Pult eingereichte, gleichlautende parlamentarische Initiativen "Recht auf gesunde Umwelt und Rechte der Natur" (Pa. Iv. 21.436- 21.440) sind gegenwärtig im parlamentarischen Vorprüfungsverfahren.

Die Anliegen der Motionärin lassen sich über Anstösse zur Teilrevision der Bundesverfassung, sei es mittels parlamentarischer Vorstösse oder Volksinitiativen, zielgerichteter und wohl auch rascher in die breite politische Diskussion einbringen als über eine Totalrevision. An solchen Diskussionen können sich jüngere Menschen intensiv beteiligen, sie sogar prägen. Einen Zukunftsrat braucht es dafür nicht. Die geltende Bundesverfassung ist noch immer zeitgemäss und gut verständlich. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für eine Totalrevision.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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