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Kohäsionsbeiträge und Förderung der Hochschulen. Perspektiven für die Universität Neuenburg?

22.3923 · Interpellation · 2022-09-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, auf die folgenden Fragen und Anliegen einzugehen:

1. Hat der Bundesrat vorgesehen, zum Ende der in Artikel 74 Absatz 1 HFKG vorgesehenen 8-jährigen Dauer der Ausschüttung der Kohäsionsbeiträge eine Bilanz zu ziehen und die finanzielle Lage der Universitäten genau darzulegen?

2. Wie positioniert sich der Bundesrat insbesondere zur Situation der Universität Neuenburg, die momentan die einzige Begünstigte von Kohäsionsbeiträgen ist? Trotz den im HFKG vorgesehenen Massnahmen hat sich ihre finanzielle Lage nicht verbessert.

3. Ist daher, falls keine Verbesserung eintritt, eine Weiterführung der Kohäsionsbeiträge denkbar?

4. Welche Faktoren sind, allgemeiner gefragt, aus Sicht der Bundesebene zentral, um die Universität Neuenburg wieder zukunftsfähig und konkurrenzfähig zu machen?

Begründung

Nach Artikel 74 Absatz 2 des HFKG vom 30. September 2011 wird die Universität Neuenburg die in Artikel 74 Absatz 1 vorgesehenen Kohäsionsbeiträge ab 2024 nicht mehr beziehen können. Dadurch wird der Rückgang der Bundessubventionen, der dank den Kohäsionsbeiträgen vorübergehend auf höchstens 5 Prozent beschränkt wird, wesentlich stärker ausfallen. Das ist also ein einschneidender Termin für die Zukunftsfähigkeit der Institution, erst recht, da die Universität in den zwei vergangenen Jahrzehnten, die von einer starken Abnahme der öffentlichen Fördergelder geprägt waren, in einen deutlichen Rückstand zu den anderen Universitäten geraten ist. Dieser Rückstand zeigt sich besonders darin, dass die Universität Neuenburg 12 Prozent weniger Direktfinanzierungen erhalten hat als andere Universitäten, und sich dieser Rückstand fortlaufend vergrössert hat. Dadurch geraten die Finanzen in eine Abwärtsspirale, wie es die Universität selbst in ihrem Absichtsplan 2023 - 2026 schreibt: "Seit über zehn Jahren hat die Universität mit Einschränkungen zu kämpfen, durch die sie finanziell in einer Abwärtsspirale gefangen ist. Dies ist zu einem grossen Teil auf die Tatsache zurückzuführen, dass nach dem Hochschulgesetz (HFKG), das seit 2015 in Kraft ist, die Bundesbeiträge entsprechend der relativen Leistung in der Forschung und entsprechend der Anzahl Studierender und der Anzahl Abschlüsse gewährt werden."

Und die Universität schliesst ihre Ausführungen zu den Finanzierungsbeiträgen wie folgt ab:

"Welche Strategie auch immer gewählt wird, die relativen Leistungen unserer Universität [...] werden nach und nach abnehmen. Und da die nationalen Subventionen im Verhältnis zu diesen Leistungen verteilt werden (wie das im Rahmen des HFKG der Fall ist) werden die Subventionen ebenfalls abnehmen [...]. Dies ist die Situation, in der sich die UniNE befindet [....]. Um auch in Zukunft attraktiv zu bleiben, muss sie unbedingt über eine solide finanzielle Grundlage verfügen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die heutige Stagnation in Zukunft nicht zu einem Niedergang wird" (S. 32).

Angesichts dieser mehr als beunruhigenden Umstände und der im HFKG vorgesehen Frist bitte ich somit den Bundesrat, mir darüber Auskunft zu geben, welche Massnahmen die Regierung ergreifen kann, um die Zukunftsfähigkeit und die Ausstrahlung der Universität zu fördern und es ihr zu ermöglichen, wieder eine solide finanzielle Grundlage aufzubauen, sodass sie über die nötigen Mittel für die Umsetzung ihrer Ziele verfügt.

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Verfassung sind die Führung und Finanzierung von kantonalen Hochschulen in der Schweiz Sache der Kantone. Der Bund unterstützt die Kantone (Art. 63 a Abs. 2 BV) subsidiär mittels Grundbeiträgen, Bauinvestitions- und -nutzungsbeiträgen sowie projektgebundenen Beiträgen nach dem Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20). Er finanziert zudem die Forschungs- und Innovationsförderung durch den Schweizerischen Nationalfonds und durch Innosuisse.

Im Gegensatz zu den Fachhochschulen hat sich mit dem HFKG das Prinzip der Berechnungsmethode bei den Grundbeiträgen für die Universitäten nicht geändert. Bereits das Universitätsförderungsgesetz beinhaltete ein leistungsorientiertes Verteilungsmodell, bei dem die Anzahl Studierender das zentrale Kriterium war und die Universitäten diesbezüglich zueinander in Konkurrenz standen.

1./2. Artikel 74 HFKG sieht als Übergangsbestimmung vor, dass Hochschulen, deren Grundbeiträge aufgrund der Berechnungsmethode nach HFKG um mehr als 5 Prozent sinken, in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes mittels Kohäsionsbeiträge unterstützt werden können. Diese gehen zu Lasten der Grundbeiträge für die anderen kantonalen Universitäten. Die Ausrichtung ist zudem degressiv auszugestalten und spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. Ende 2024, einzustellen.

Die Universität Neuenburg hat ab dem Studienjahr 2014/15 bis zum Studienjahr 2018/19 kontinuierlich weniger Studierende ausgebildet (- 7 %). Im gleichen Zeitraum ist gesamtschweizerisch die Anzahl der Studierenden an den kantonalen Universitäten um 3,2 Prozent angestiegen. Erst mit dem Studienjahr 2019/2020 konnte an der Universität Neuenburg wieder ein Wachstum verzeichnet werden. Diese Studierendenentwicklung ist einer der Hauptgründe dafür, dass die Universität Neuenburg seit 2019 als einzige Hochschule der Schweiz Kohäsionsbeiträge nach HFKG erhält. Es ist Sache des Kantons, im Rahmen seiner Hochschulstrategie allfällige Massnahmen zu ergreifen.

Gemäss Artikel 69 HFKG werden die Wirkungen der Finanzierungsinstrumente alle vier Jahre evaluiert. Der Bundesrat wird dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft 2025-2028 zur ersten Evaluation Bericht erstatten.

Zudem ermöglichen die jährlichen BFI-Finanzberichte von Bund und Kantonen unter anderem eine konsolidierte Sicht auf die Finanzierung der kantonalen Hochschulen (www.sbfi.admin.ch>BFI-Politik>BFI-Finanzberichte).

3. Das HFKG definiert, nach welchen Kriterien und für welche Zeitdauer der Kohäsionsfonds durch eine Hochschule beansprucht werden kann (siehe Antwort 1./2.). Der Gesetzgeber wollte mit dem HFKG ein leistungsorientiertes Grundbeitragsmodell mit Kriterien, bei denen die Hochschulen zueinander im Wettbewerb stehen. Gleichzeitig hat er mit festen Beitragssätzen (20 Prozent bei Universitäten, 30 Prozent bei Fachhochschulen) gebundene Ausgaben geschaffen, die den Kantonen während einer BFI-Periode eine Finanzierungssicherheit geben. Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen keinen Handlungsbedarf, die Dauer des Kohäsionsfonds mittels einer Gesetzesanpassung zu verlängern.

4. Es liegt in der alleinigen Kompetenz der Trägerkantone, über die Strategie und den Betrieb ihrer Hochschule zu beschliessen.

Antwort des Bundesrates.