Meilenstein in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. EU-Parlament verabschiedet Richtlinie über Mindestlöhne
22.3925 · Interpellation · 2022-09-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
1. Wie hoch liegt der GAV-Abdeckungsgrad in der Schweiz im Vergleich zur EU-Minimalforderung von 80 Prozent?
2. Wie könnte in der Schweiz ein Masterplan zur Förderung der Gesamtarbeitsverträge und der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit aussehen um das 80 Prozent-Ziel zu erreichen?
3. Wo liegen 60 Prozent des Medianlohns und 50 Prozent des Durchschnittslohns in der Schweiz?
4. Würde die Schweiz das geforderte Durchsetzungssystem bereits erfüllen, das zuverlässige Überwachung, Kontrollen und Vor-Ort-Inspektionen umfasst, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und gegen missbräuchliche Unteraufträge, Scheinselbstständigkeit, nicht erfasste Überstunden oder erhöhte Arbeitsintensität vorzugehen?
5. Verfügt die Schweiz über Statistiken und Informationen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und ethnischem Hintergrund, wenn dies für die Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten relevant ist und womit Vergleiche mit den EU-Ländern möglich werden?
6. Über wie viele Aufsichtspersonen verfügt die Schweiz gemäss der Vorgabe des IAO-Übereinkommen Nr. 81 über die Arbeitsaufsicht und dem IAO-Bericht III, wo eine Aufsichtsperson pro 10 000 Arbeitnehmende gefordert wird?
7. Da für Anträge um finanzielle Unterstützung aus Fonds und Programmen der EU künftig auf die Einhaltung von Tarifverträgen und Mindestlöhnen zu achten ist, stellt sich die Frage, was die Mindestlohnvorgabe für die Schweiz (Privatwirtschaft, Forschung, öffentliche Hand) bedeutet, u.a. auch im öffentlichen Auftragswesen?
8. Ist der Bundesrat bereit analog zur regelmässigen Datenerhebung und jährlichen Berichterstattung der EU-Staaten über die Wirksamkeit des Mindestlohnschutzes nach Konsultation der Sozialpartner jährlich einen Bericht über die Situation in der Schweiz vorzulegen um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
9. Wie schätzt der Bundesrat die neue EU-Mindestlohn-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf die Schweiz insgesamt ein?
Begründung
Am 14. September 2022 hat das europäische Parlament deutlich (505 Ja, 92 Nein, 44 Enthaltungen) einen Meilenstein in der europäischen Sozial- und Arbeitsmarktpolitik beschlossen. Künftig sollen Mindestlöhne in allen EU-Ländern einen angemessenen Lebens- und Arbeitsstandard ermöglichen und die Mitgliedstaaten sollten Tarifverhandlungen über Löhne fördern. Es sind Rechte vorgesehen für Arbeitnehmende, ihre Vertretungen und Gewerkschaftsmitglieder, wenn gegen die Vorschriften verstossen wird. Die Höhe der Mindestlöhne liegt bei 60 Prozent des Medianlohns und 50 Prozent des Durchschnittslohns. In Ländern, in denen weniger als 80 Prozent der Arbeitnehmenden von Tarifverhandlungen erfasst werden, müssen die Mitgliedstaaten - unter Einbeziehung der Sozialpartner - einen Aktionsplan zur Erhöhung der Abdeckung aufstellen. Es wird erwartet, dass der Rat die Vereinbarung im September formell billigt. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um der Richtlinie nachzukommen.
Aufgrund der engen wirtschaftlichen, binnen- und arbeitsmarktlichen Verflechtung mit den EU-Staaten, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die neue EU-Richtlinie auf die Schweiz hat.
Stellungnahme des Bundesrates
Für die Fragen eins bis drei verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation Marti Samira 22.3756 Neue EU-Mindestlohnrichtlinie.
4. Die Schweiz verfügt mit den flankierenden Massnahmen (FlaM) und den Kontrollen im Bereich Schwarzarbeit über ein effizientes Kontrollsystem. Die FlaM beinhalten die von der Interpellantin genannten Instrumente. Weiter sind die Arbeitsinspektorate für die Durchsetzung des Arbeitsgesetzes zuständig, welches diverse Aspekte wie den Gesundheitsschutz und die Arbeits- und Ruhezeiten regelt.
5. Mit der Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) verfügt die Schweiz alle zwei Jahre über detaillierte Informationen zu den Löhnen in der Schweiz, die auch für internationale Vergleiche verwendet werden können. Neben dem Geschlecht wird unter anderem auch der Aufenthaltsstatus von Ausländerinnen und Ausländern erhoben. Angaben zum ethnischen Hintergrund liegen nicht vor.
6. Laut dem Bericht über die Arbeitsinspektion waren im Jahr 2021 vier Millionen Arbeitnehmende in der Schweiz beschäftigt, und über 500 Aufsichtspersonen (SUVA, Kantonale und Eidgenössische Arbeitsinspektion) tätig. Darin noch nicht inbegriffen sind Aufsichtspersonen im Bereich des Lohnschutzes oder der Schwarzarbeit, welche ebenfalls Gegenstand des Übereinkommens Nr. 81 sind. Die geforderte Anzahl Aufsichtspersonen pro 10'000 Arbeitnehmende wird in der Schweiz erreicht. In den letzten Empfehlungen der IAO-Experten an die Schweiz wurde zudem nie bemängelt, dass die Zahl der Inspektoren unzureichend ist.
7. Die von der Schweiz und der EU abgeschlossenen sektoriellen Abkommen sehen keinen Einbezug der Schweiz in die EU-Sozialpolitik vor.
Somit kann eine Übernahme der Mindestlohnrichtlinie durch die Schweiz von der EU weder erwartet noch gefordert werden. Etwaige Einflüsse bei der öffentlichen Auftragsvergabe dürften gering sein, da hier bereits heute das Gesetz die Einhaltung der branchenspezifischen normativen Lohn- und Arbeitnehmerschutzbestimmungen verlangt. Da die Richtlinie noch nicht in Kraft ist und die EU-Mitgliedstaaten ab Inkrafttreten zwei Jahre Zeit haben, diese ins nationale Recht umzusetzen, können die Auswirkungen erst später beurteilt werden.
8. Das BFS führt alle zwei Jahre die Erhebung der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz (EGS) durch, welche Struktur und Inhalt der GAV untersucht. Die Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse (EGL) des BFS berichtet wiederum jährlich über die Ergebnisse der Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern. Schliesslich enthält auch die LSE Angaben zu Lohnvereinbarungen. Die FlaM beinhalten zudem nebst der eigentlichen Kontrolltätigkeit auch ein jährliches Reporting der Vollzugsorgane. Darin werden die durchgeführten Kontrollen sowie die Verstossquoten im Detail dargestellt. Eine darüberhinausgehende Datenerhebung ist aus Sicht des Bundesrates nicht nötig.
9. Etwaige Einflüsse der EU-Mindestlohnrichtline auf die Schweiz wären indirekter Natur. Der Bundesrat schätzt diese als gering ein. Dies auch, weil die Schweiz ein im europäischen Quervergleich hohes Lohnniveau und eine vergleichsweise ausgewogene Lohnverteilung aufweist. Mit Gesamtarbeitsverträgen werden in vielen Branchen Mindestlöhne festgelegt, die auf die Situation der Branche zugeschnitten sind.
Antwort des Bundesrates.