22.3948 · Motion · 2022-09-21
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Grundversorgung mit Postdiensten sicherzustellen, dass die Post alle Postsendungen an sechs Wochentagen und innert eines Werktages nach Abgabe zustellen muss.
Begründung
Die Post ist ein essenzieller Teil unserer Landesversorgung und Infrastruktur. Sie sorgt dafür, dass Kundinnen und Kunden ihre Briefe von einem auf den nächsten Tag in der ganzen Schweiz - egal ob in der Stadt, der Agglomeration oder auf dem Land - versenden und empfangen können. Die Post leistet damit einen wichtigen Beitrag zum nationalen Zusammenhalt. Doch eine Expertengruppe stellt die Grundversorgung und damit insbesondere auch den Solidaritätsgedanken mit den Rand- und Bergregionen arg in Frage. Konkret sollen - geht es nach dieser Expertengruppe - Briefe statt fünf Tage die Woche nur noch an drei Tagen zugestellt werden. Und es soll auch länger dauern, bis die Briefe ankommen. Erst drei Tage nach Abgabe müsste ein Brief im Briefkasten liegen.
Dieser Abbau des Service public ist inakzeptabel. Dies wäre insbesondere für strukturschwache Regionen ein herber Schlag. Bei der Grundversorgung darf es keine Kompromisse geben. Die Schweiz ist eines der reichsten und innovativsten Länder der Welt. Daher müssen wir andere Ansprüche an unsere Grundversorgung und den Service public stellen und der Weg muss in die andere Richtung gehen. Die heutige B-Post gehört abgeschafft, da diese in einer immer mehr digitalisieren Zeit mit kürzeren Wegen und schnelleren elektronischen Kanälen aus praktischer Sicht ohnehin ausgedient hat.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss Postgesetzgebung muss die Schweizerische Post für Briefsendungen zwei Zustellgeschwindigkeiten anbieten. Für zeitkritische Sendungen gibt es das Produkt APost mit Zustellung am ersten dem Aufgabetag folgenden Werktag. Bei der BPost werden Briefe bis am dritten dem Aufgabetag folgenden Werktag zugestellt. Die BPost ist kostengünstiger als die APost und wird insbesondere von Geschäftskunden für Sendungen mit zeitlich unkritischem Horizont oder für Massensendungen geschätzt. Die längere Zustellfrist bei der BPost ermöglicht es der Post, Produktionsspitzen zu brechen und Mengenschwankungen über mehrere Tage zu verteilen. Aktuell sind rund drei Viertel aller verschickten Briefe BPost. Eine Abschaffung der kostengünstigeren BPost könnte dazu führen, dass Geschäftskunden verstärkt auf digitale Kanäle umsteigen, womit sich der Briefrückgang intensivieren und die Umsätze der Post zurückgehen würden. Gleichzeitig nähmen die Kosten für die Leistungserbringung zu und es müsste in die Erhöhung der Verarbeitungskapazitäten investiert werden.
Die Expertenkommission Grundversorgung Post hat in ihrem Schlussbericht vom 24. Februar 2022 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Briefpost aufgeführt, so auch die Herauslösung der APost aus der Grundversorgung. Nach Ansicht der Kommission würde der Verzicht auf die APost eine Reduktion der Zustellfrequenz ermöglichen, was ein entsprechendes Sparpotenzial beinhalten würde.
Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die heutige Grundversorgung bis im Jahr 2030 den veränderten Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft nicht mehr entsprechen und deshalb eine Anpassung des gesetzlichen Auftrags notwendig wird. Er hat aber auch die überwiegend ablehnenden Reaktionen der betroffenen Verbände, der Politik sowie der Post auf die Vorschläge der Kommission zur Kenntnis genommen. Deshalb hat er am 22. Juni 2022 das UVEK beauftragt, die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten vertieft zu prüfen. Es gilt, politisch mehrheitsfähige Lösungen zu entwickeln. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen sollen denn auch gesellschaftliche und ökologische Folgen analysiert werden. Der Bericht soll bis im Sommer 2023 vorliegen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.