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Beteiligung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der beruflichen Vorsorge für Bundesangestellte an die Privatwirtschaft anpassen

22.3959 · Motion · 2022-09-21

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundespersonalrecht dahingehend anzupassen, dass der Anteil der zu bezahlenden Beiträge in der Beruflichen Vorsorge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stets im Verhältnis 45 Prozent zu 55 Prozent liegt.

Begründung

Der Bund geht bei seinen Beiträgen an die berufliche Vorsorge weit über das gesetzlich vorgeschriebene und das privatwirtschaftlich übliche hinaus. Das Gesetz gibt vor, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge mindestens hälftig teilen müssen. Der Bund bezahlt nicht nur früher, sondern auch höhere Altersgutschriftensätze als in der Privatwirtschaft und geht dabei weit über seine 50-Prozent-Verpflichtung der Beteiligung hinaus. So erhält beispielsweise ein Kaderangehöriger der Lohnklasse 24 bis 38 im Alter von 55 Jahren eine jährliche Altersgutschrift in der Höhe von 37,1 Prozent (gesetzlich: 18 Prozent) seines Bruttolohnes, wobei der Bund als Arbeitgeber zwei Drittel übernimmt. Das ist eine vom Bund geschenkte und vom Steuerzahler finanzierte Mehrleistung von stolzen 15,3 Prozent des Bruttolohnes. Es wird deshalb eine Anpassung des Bundespersonalrechts gefordert, damit die Beiträge zur beruflichen Vorsorge für Bundesangestellte in jedem Falle nicht mehr als mit 55 Prozent zu Lasten des Bundes beziehungsweise des Steuerzahlers gehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Motion erweckt den Eindruck, dass es sich bei der Privatwirtschaft um eine homogene Gruppe handelt, in welcher sämtliche Arbeitgeber die gleichen Anstellungsbedingungen aufweisen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Für Bundesrat und Bundesverwaltung ist letztlich ausschlaggebend, wie die Anstellungsbedingungen ihrer Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt ausgestaltet sind und dies ist bei weitem nicht der gesamte Privatsektor.

Der Bundesrat muss sicherstellen, dass der Bund die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mitarbeitenden in der geforderten Qualität und Anzahl rekrutieren und halten kann. Die Anstellungsbedingungen für das Bundespersonal sind so ausgestaltet, dass dieses Ziel erreicht werden kann bzw. sie werden laufend weiterentwickelt, damit dies auch in Zukunft möglich ist. Bei der Weiterentwicklung der Anstellungsbedingungen verfolgen Bundesrat und Bundesverwaltung die Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Es ist ihnen bewusst, dass einem öffentlichen Arbeitgeber bei der Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen Grenzen gesetzt sind und sie daher nicht alle Trends und Entwicklungen aufnehmen bzw. weiterentwickeln können.

Die Anforderungen an die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sind in den letzten Jahren gestiegen. Grund dafür sind nicht nur die direkten Anforderungen in den Stellenprofilen, sondern auch indirekte Anforderungen, die teilweise von der Politik gefordert werden, wie beispielsweise die Mehrsprachigkeit. Dank den konkurrenzfähigen Anstellungsbedingungen kann die Bundesverwaltung derzeit die ausgeschriebenen Stellen im Allgemeinen besetzen. Es zeigt sich jedoch schon heute, dass eine zweite Ausschreibung häufiger vorkommt und Stellen generell länger ausgeschrieben werden müssen als noch vor einigen Jahren. Diese Entwicklung dürfte auf die demografische Entwicklung und den damit verbundenen Fachkräftemangel zurückzuführen sein und wird sich künftig voraussichtlich noch verstärken.

Der Motionär greift einen einzelnen Aspekt der Anstellungsbedingungen heraus und fordert den Bundesrat auf, diesen anzupassen. Die Anstellungsbedingungen sind jedoch ein Gesamtpaket, welches sorgfältig und angepasst an die Situation und Herausforderungen der jeweiligen Arbeitgeber erarbeitet und zusammengestellt wird. Dabei gibt es stets Einzelaspekte, die besser oder schlechter sind als jene der Konkurrenz. Zentral ist jedoch, dass das Gesamtpaket konkurrenzfähig ist. Würde nun an der "Stellschraube" berufliche Vorsorge eine Anpassung im Sinne der Motion vorgenommen, würde dies das Gesamtpaket verschlechtern und der Bund an Konkurrenzfähigkeit einbüssen. Ausserdem würde mit der vorgeschlagenen Anpassung der beruflichen Vorsorge eine sehr starre Regelung geschaffen, welche dem Bundesrat und der Verwaltung jegliche Flexibilität bei der Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge nehmen würde. Dies dürfte sich mit Blick auf die vielfältigen Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der beruflichen Vorsorge als nachteilig erweisen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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