22.3989 · Interpellation · 2022-09-22
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Gemäss der waldpolitischen Interpretation des Landesforstinventars 4 entwickelt sich die Biodiversität im Wald im Einklang mit den waldpolitischen Zielen des Bundes. Der Begleitbericht zur Roten Liste der Brutvögel 2021 der Vogelwarte Sempach zeigt, dass sich die Bestände vieler Waldvogelarten positiv entwickeln dank der naturnahen Waldbewirtschaftung. Alle wichtigen Indikatoren des Biodiversitätsmonitorings im Wald zeigen ebenfalls deutlich positive Entwicklungen.
1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass im Schweizer Wald bezüglich Biodiversität und ökologischer Vernetzung kein Notstand besteht?
2. Falls nicht: Welche Indikatoren (z.B. Landesforstinventar, Erhebungen Brutvogelatlas etc.) belegen die negative Einschätzung?
3. Die WSL-Studie "biodiversitätsschädigende Subventionen" (Gubler et al, 2020) identifiziert über 160 Subventionen mit potentiell biodiversitätsschädigender Auswirkung. Sechs Subventionen mit nicht bestimmbarem Anteil negativer Auswirkungen auf die Biodiversität betreffen die Forstwirtschaft. Der Bundesrat möchte auf der Grundlage der WSL-Studie acht Subventionen vertieft untersuchen. Drei davon betreffen die Forstwirtschaft. Was führt den Bundesrat zur Einschätzung, dass der in der Studie aufgeführte "nicht bestimmbare Anteil negativer Auswirkungen" eine ausreichende Grundlage für eine vertiefte Untersuchung der genannten Finanzhilfen sind?
4. Wie erklärt der Bundesrat den unverhältnismässig starken Fokus auf Finanzhilfen im Bereich der Forstwirtschaft, obwohl der Zustand der Biodiversität im Wald als gut eingeschätzt wird?
5. Im Länderbericht Schweiz 2018 zur Umsetzung der Agenda 2030 stellt der Bundesrat zum SDG 15 S. 23 fest: "Hauptziele der Schweizer Waldpolitik sind die Sicherstellung einer nachhaltigen, effizienten und innovativen Waldbewirtschaftung, die vermehrte Verwendung von einheimischem Holz, die Erhaltung der Waldfläche in ihrer räumlichen Verteilung, die ökonomische Verbesserung der Waldwirtschaft und der konsequente Schutz des Waldes vor Gefährdungen durch Schadorganismen und hohe Stickstoffeinträge." Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass sich das staatliche Handeln an dieser übergeordneten Zielsetzung ausrichten muss?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Die Biodiversität ist als Basis für die Waldfunktionen unerlässlich und spielt eine wichtige Rolle bei der Anpassung des Waldes an den Klimawandel. Der Schweizer Wald weist einen relativ naturnahen Zustand und eine positive Entwicklung von mehreren überregionalen Indikatoren auf. Dies heisst aber nicht, dass sämtliche ökologischen Defizite im Wald behoben sind. Beispiele dafür sind nach wie vor vorhandene regional-spezifische Defizite wie das mangelnde Totholz in Wäldern im Mittelland, die Verdunklung von Beständen in höheren Lagen oder die Abnahme von wichtigen und seltenen Baumarten.
Mehr als ein Drittel aller hierzulande vorkommenden Tiere und Pflanzen sind auf den Wald als Lebensraum angewiesen. Die Publikation "Synthese Rote Listen" (BAFU 2010) zeigt auf, dass rund ein Drittel der Waldlebensraumtypen gefährdet ist. Die Publikation "Liste der National Prioritären Arten und Lebensräume" (BAFU 2019) zeigt zudem, dass über die Hälfte der national prioritären Arten im Wald eine hohe oder sehr hohe Priorität aufweisen. Die nationale Priorität der Arten und Lebensraumtypen wird durch eine Kombination von nationalem Gefährdungsgrad und internationaler Verantwortung der Schweiz bestimmt. In Bezug auf die Waldbiodiversität kann somit in der Entwicklung nicht von einem Notstand gesprochen werden, der Erhalt der Biodiversität bleibt aber weiterhin eine Herausforderung.
3. und 4. Der Bundesrat stützte sich bei der Auswahl der Vertiefungen auf die vom Interpellanten erwähnte Vorstudie des BAFU. Diese Vorstudie wiederum nahm den Grundlagenbericht "Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz" der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) zum Ausgangspunkt. Die Kriterien der Vorstudie des BAFU waren dabei: die ökologische Relevanz, das Reformpotenzial und die Einbettung in den politischen Prozess. Die acht ausgewählten Subventionen entsprechen dem Ergebnis der Bewertung dieser Kriterien mit dem Ziel einer Aufwertung der Biodiversität. Dass drei der Vertiefungen die Forstwirtschaft betreffen, hat damit zu tun, dass die Waldwirtschaft mit der Waldbewirtschaftung untrennbar mit der Biodiversität verbunden ist. Entsprechend gross sind ihre positiven wie negativen Auswirkungen auf die Biodiversität, auch wenn es sich bei den genannten Beiträgen an die Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Subventionen um kleinere Fördertatbestände handelt. Das BAFU geht durch die Vertiefung dieser Anreize mit Themen im eigenen Verantwortlichkeits-bereich voran.
5. Die strategische Ausrichtung des Bundes im Bereich Wald und Holz bilden die "Waldpolitik. Ziele und Massnahmen 2021-2024" sowie die "Ressourcenpolitik Holz 2030". Bei der zitierten Passage handelt es sich um eine Auswahl von Zielen der Waldpolitik für die Berichterstattung der Schweiz zur Umsetzung der Agenda 2030.
Antwort des Bundesrates.