22.3997 · Interpellation · 2022-09-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Stromversorgung der Unternehmen für den Winter 22/23 und darüber hinaus scheint stark bedroht. Der Bundesrat hat deshalb einen Massnahmenplan in mehreren Etappen beschlossen: Sensibilisierung, Energie sparen, Kontingentierung, Stromunterbrüche.
Industrie und Landwirtschaft sind beunruhigt, weil sie bis heute noch nicht einmal erste Informationen zu Stromunterbechungs- und Kontingentierungsmassnahmen erhalten haben und deshalb nicht planen können. Darum frage ich den Bundesrat:
1. Zahlreiche Unternehmen können ihre Produktion nicht für ein paar Stunden abschalten, sie könnten sie aber für einen Tag pro Woche abschalten. Wie will der Bundesrat also Stromunterbrüche für einige Stunden pro Region umsetzen?
2. In der Nutztierhaltung (Hühner, Kühe usw.) kann ohne Gefährdung des Tierwohls nicht auf Elektrizität verzichtet werden. Plant der Bundesrat Sonderlösungen für die Landwirtschaft?
3. Zahlreiche Unternehmen sind bereit, ihre Wochenarbeitszeitmodelle zu ändern, wenn das hilft, Stresssituationen zu bewältigen. Was hält der Bundesrat davon und welche Massnahmen müsste er ergreifen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Zyklische Netzabschaltungen sind die letztmögliche Bewirtschaftungsmassnahme zur Abwendung eines Netzzusammenbruchs, wenn alle anderen Massnahmen wie Sparappelle, Verbote und Beschränkungen bestimmter elektrischer Anwendungen und die Kontingentierung von Grossverbrauchern ausgeschöpft wurden. Bei zyklischen Netzabschaltungen ist es aus technischen Gründen und aufgrund der extremen Lage nur in wenigen Fällen möglich, Ausnahmen von der Netzabschaltung zu gewähren. Zyklische Netzabschaltungen entlasten das Stromnetz und müssen wiederholt für einige Stunden durchgeführt werden.
2. Gemäss dem Schweizerischen Bauernverband werden nur wenige Landwirtschaftsbetriebe von einer allfälligen Kontingentierung der Grossverbraucher betroffen sein, da der Jahresverbrauch der meisten Betriebe unter dem Schwellenwert von 100 Megawattstunden liegt. Ausserdem hat der Schweizerische Bauernverband Empfehlungen für bedarfsabhängige Notstromlösungen veröffentlicht (mobile Notstromaggregate, fossil betriebene stationäre Notstromaggregate, Photovoltaik mit Batterie).
Notstromversorgungen gewährleisten die Kontinuität des Betriebes bei geplanten zyklischen Netzabschaltungen oder unerwarteten Stromausfällen. Aus all diesen Gründen plant der Bundesrat derzeit keine Sonderlösungen für die Landwirtschaft.
3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Arbeitsgesetz den Betrieben bereits heute einen grossen Spielraum bei der Gestaltung der Arbeitszeiten einräumt, indem von Montag bis Samstag zwischen 6 Uhr und 23 Uhr bewilligungsfrei gearbeitet werden kann. Bei behördlich angeordneten Massnahmen (z. B. Energiekontingentierung oder Netzabschaltungen) kann es dringend notwendig sein, die Arbeitszeiten zu ändern. In diesem Zusammenhang können die Kantone Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit für eine Dauer von bis zu sechs Monaten erteilen. Das SECO hat die Unternehmen und Kantone bereits entsprechend informiert.
Antwort des Bundesrates.