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Potenzial von Digitalisierung und Datenmanagement im Gesundheitswesen nutzen. Die Schweiz braucht eine übergeordnete Digitalisierungsstrategie!

22.4022 · Postulat · 2022-09-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine übergeordnete Strategie zu den Themen Digitalisierung und Datenmanagement im Gesundheitswesen zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen.

1. Diese Strategie soll folgende Ziele verfolgen:

- Erhöhung der Transparenz dank Vollständigkeit, Aktualität, Vergleichbarkeit und verbesserter Darstellung der relevanten Daten;

- Stärkung der Wahlfreiheit für Patientinnen und Patienten

- Stärkung des Qualitätswettbewerbs;

- Erhöhung der Behandlungsqualität (Indikations- und Ergebnisqualität) und Patientensicherheit;

- Erhöhung der Effektivität und Effizienz sowie Reduktion der Bürokratie und damit Erzielung von Einsparungen;

- Datenschutz unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit sowie des öffentlichen Interesses;

- Die Bewältigung von Gesundheitskrisen ist bei der Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie zu berücksichtigen.

2. Die Strategie und deren Umsetzung sollen Lösungen zu inhaltlichen (Datenmanagement) und technischen Aspekten bringen.

- Inhaltliche Aspekte: Es braucht regulatorischer Rahmenbedingungen und richtige Anreize, damit die vorhandenen Daten gesammelt, kuratiert, geteilt und damit deutlich besser genutzt werden können;

- Technische Aspekte: Hürden beim Datenaustausch müssen abgebaut werden. Auch hierzu braucht es regulatorische Rahmenbedingungen und richtige Anreize sowie gemeinsame Standards.

3. Hierzu sind Erfahrungen aus dem Ausland beizuziehen.

4. Die Strategie soll die zu bearbeitenden Themenbereiche bezeichnen und Wege zur Zielerreichung aufzeigen. Die hierfür erforderlichen Ressourcen (finanziell/personell) sowie notwendige Teilschritte sind zu beschreiben.

Begründung

In den meisten Politikfeldern verfügt die Schweiz über eine übergeordnete Langzeitstrategie. Das Potenzial von Digitalisierung und Datenmanagement im Gesundheitswesen ist enorm und unbestritten. Dieser Umstand erklärt die zahlreichen parlamentarischen Vorstösse, die in den letzten Jahren dazu eingereicht wurden. Beinahe allen diesen Vorstössen liegen dieselben Probleme zugrunde. Damit die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich vorankommt, braucht es eine übergeordnete Digitalisierungsstrategie. Diese dient dazu, dass die Einzelprojekte koordiniert und zu einer gesamtheitlichen übergeordneten Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen zusammengeführt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die digitale Transformation im Gesundheitswesen vorangetrieben werden muss. Im Mai 2022 hat er deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, ein Programm auszuarbeiten. Dessen Ziel ist es, das Potential von Digitalisierung und Datenmanagement besser zu nutzen. Mit dem Programm sollen zudem bestehende parlamentarische Aufträge umgesetzt werden, namentlich die Motion 21.3957 Ettlin Erich "Digitale Transformation im Gesundheitswesen. Rückstand endlich aufholen!" und die Motionen 21.4373 Silberschmidt "Einführung eines eindeutigen Patientenidentifikators" sowie 21.4374 Silberschmidt "Einführung einer digitalen Patientenadministration".

Bereits laufende Arbeiten, etwa die Umsetzung des Postulats 15.4225 Humbel "Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung", sollen in das Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen integriert werden.

Der Bundesrat wird dem Parlament die Botschaft für das Programm sowie den Antrag für einen Verpflichtungskredit Ende 2023 unterbreiten. Im Rahmen der Botschaft sollen das vorliegende Postulat und auch das Postulat 18.4102 SGK-S "Kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen" beantwortet werden. Mit diesem Vorgehen können die verfügbaren Ressourcen gebündelt werden. Zudem wird so sichergestellt, dass der Start des Programms und damit die Umsetzung konkreter Projekte so rasch wie möglich erfolgen kann.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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