22.4053 · Postulat · 2022-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Gründe für die Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten des Langsamverkehrs im Rahmen von Agglomerationsprogrammen aufzeigt.
Je nach Art der festgestellten Hindernisse wird er ausserdem beauftragt, einen Massnahmenplan, inklusive rechtlicher Massnahmen, vorzuschlagen, um die Umsetzung dieser Projekte, die von den lokalen Behörden und vom Bundesparlament politisch abgesegnet wurden, zu fördern und zu beschleunigen.
Begründung
Der Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege wurde vom Volk deutlich angenommen und das neue Veloweggesetz wurde kürzlich ebenfalls angenommen. Angesichts dessen ist die Zeit gekommen, um die Hindernisse beim Ausbau der Infrastruktur für den Langsamverkehr im Rahmen der Agglomerationsprogramme aus dem Weg zu räumen.
Gemäss der Staatsrechnung gibt es bei der Umsetzung der Agglomerationsprogramme ernste Probleme. So konnten zwischen 2019 und 2021 nur etwa 50 Prozent der budgetierten Ausgaben effektiv getätigt werden. 2021 betrugen die tatsächlichen Ausgaben 177 Millionen, während der Voranschlag noch 393 Millionen betragen hatte.
Noch schlimmer ist die Lage bei der Position "Strassen- und Langsamverkehrsmassnahmen": Hier wurden nur 22 Prozent der Ausgaben getätigt, die für die Jahre 2019 bis 2021 budgetiert worden waren. Und bei den Projekten der Agglomerationsprogramme der ersten Generation (2011-2014) sieht es mit einer Realisierungsquote von 43 Prozent kaum besser aus.
Volk und Parlament haben ihren Willen ausgedrückt, und die Schweiz muss den Rückstand beim Ausbau von Veloinfrastruktur dringend aufholen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wichtigen Rolle, die die Velomobilität im Rahmen des Agglomerationspendelverkehrs spielen wird, müssen Massnahmen ergriffen werden, um die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die die Umsetzung der Projekte des Langsamverkehrs im Rahmen der Agglomerationsprogramme erschweren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr unterstützt der Bund Langsamverkehrsprojekte von Kantonen und Gemeinden mit Beiträgen von mindestens 30 bis maximal 50 Prozent der Investitionskosten.
Für die Umsetzung dieser Vorhaben sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Tatsächlich setzen bisher verschiedene Agglomerationen, die vom Bund mitfinanzierten Projekte nicht oder nur mit Verzögerung um. Das betrifft auch Langsamverkehrsmassnahmen. Ursachen dafür wurden untersucht und sind bekannt. Alle Beteiligten haben deshalb diverse Massnahmen für eine termingerechte Umsetzung der mitfinanzierten Massnahmen ergriffen. Über den Stand der Umsetzung der vorherigen Generationen wird auch im Rahmen der Botschaft der nächsten Generation Bericht erstattet. So aktuell im Vernehmlassungsentwurf zur vierten Generation.
Gründe für die Verzögerung liegen in der Komplexität der Projekte im dichtbesiedelten Raum, lange Entscheidverfahren und Einsprachen. Weitere Gründe sind mangelnde personelle und finanzielle Ressourcen bei den Kantonen und insbesondere bei den Gemeinden. Bei den Agglomerationsprogrammen der ersten beiden Generationen wurden zudem zum Teil zu wenig reife Projekte eingereicht, die sich in der Zwischenzeit als nicht umsetzbar oder überholt erwiesen haben.
Um die Reife der eingereichten Projekte zu erhöhen und Umsetzung zu fördern, sind vom Bund ab der dritten Generation der Agglomerationsprogramme Fristen für den Baubeginn eingeführt worden. Ferner hat der Bund mit der Einführung von pauschalen Bundesbeiträgen für kleinere Massnahmen den administrativen Aufwand für die Umsetzung erheblich reduziert und gleichzeitig die Flexibilität der Agglomerationen zum Abtausch von Massnahmen erhöht. Weitere Vereinfachungen sind geplant.
Mit dem neuen Veloweggesetz werden die Kantone verpflichtet, behördenverbindliche Netzplanungen für den Alltags- und Freizeitveloverkehr zu erstellen und innerhalb von 20 Jahren umzusetzen. Der Bundesrat erwartet, dass dies zu einer Zunahme von Veloprojekten führen wird und diese auch konsequenter umgesetzt werden.
Im Hinblick auf das Ziel eines sicheren und attraktiven Fuss- und Velowegnetzes hat der Bundesrat ein grosses Interesse daran, dass alle mitfinanzierten Langsamverkehrsprojekte umgesetzt werden und unterstützt dabei die Kantone und Gemeinden wo immer möglich. Da die Ursachen für die verzögerte Umsetzung bekannt sind, erübrigt es sich, dazu einen Bericht zu verfassen. Der Bundesrat wird die Situation aber weiter beobachten und falls notwendig, zusammen mit den Agglomerationen weitere Massnahmen ergreifen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.