22.4058 · Interpellation · 2022-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat geht davon aus, dass die ständige Wohnbevölkerung im Jahr 2022 um 100 000 Personen wachsen wird. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration werden sich Ende 2022 zudem 20 000 Asylsuchende und 80 000-120 000 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz aufhalten, die 2022 zugewandert sind (siehe Frage 22.7797). Angesichts der Zahl von 220 000 zusätzlichen Personen in der Schweiz und der verfügbaren Durchschnittswerte bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Treibhausgasemissionen, die von 220 000 Personen in einem Jahr verursacht werden?
2. Auf wie viel beläuft sich der durchschnittliche Stromverbrauch von 220 000 Personen? Und auf wie viel beläuft sich der Gasverbrauch?
3. Wie viel Wohnfläche wird für 220 000 Personen benötigt?
4. Welche Siedlungsfläche braucht es für 220 000 Personen?
5. Wie würde sich ein dauerhafter Verbleib dieser Personen in unserem Land auf die Klimaziele der Schweiz auswirken, insbesondere auf die Verpflichtung des Bundesrates, die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu halbieren?
6. Wird der Bundesrat seine "Schweiz-Szenarien" überarbeiten, wonach die ständige Wohnbevölkerung bis Ende 2025 auf 9 058 300 Personen ansteigen wird?
7. In seiner Antwort auf die Interpellation 22.3450 schreibt der Bundesrat, dass "die Klimawirkung unabhängig vom Ort der Emissionen gleich hoch [ist], was die Bedeutung der Zuwanderung relativiert". Hat er Grund zur Annahme, dass Zuwandererinnen und Zuwanderer in der Schweiz direkt oder indirekt nicht mehr Treibhausgase verursachen als in ihrem Herkunftsland? (Wie sieht es im Asylbereich aus?)
Stellungnahme des Bundesrates
Die individuellen Treibhausgasemissionen, die Verbräuche von Strom und Gas sowie der Bedarf an Wohn- und Siedlungsfläche werden von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst und variieren dementsprechend von Person zu Person. Zu den beeinflussenden Faktoren gehören u.a. die Witterung, die Konjunktur, das Einkommen, der Arbeitsweg oder das Wohn- und Freizeitverhalten. Eine Hochrechnung der verschiedenen Grössen nur aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist daher nicht aussagekräftig. Als Indikator dienen lediglich Pro-Kopf-Zahlen, die sich aber nicht einfach durch die Anzahl zugewanderte Personen multiplizieren lassen, weil dies der Komplexität des Themas nicht gerecht würde. Weiter gilt es zu beachten, dass weder Asylsuchende mit Ausweis N noch Schutzsuchende mit Ausweis S zur ständigen Wohnbevölkerung gerechnet werden.
1. Die Treibhausgasemissionen in der Schweiz haben in den letzten Jahren trotz kontinuierlichem Bevölkerungswachstum abgenommen. Deshalb ist auch der Treibhausgasausstoss pro Kopf in der Schweiz spürbar gesunken. Im Jahr 2020 betrug er (ohne den internationalen Flugverkehr) rund 5 Tonnen CO2-Äquivalente. Aufgrund der zahlreichen Faktoren, die oben erwähnt sind, lässt sich keine belastbare Aussage darüber machen, wieviel zusätzliche Treibhausgasemissionen, die zugewanderten Personen verursachen.
2. Der Stromverbrauch pro Kopf ist in den letzten fünf Jahren tendenziell gesunken, während der Gasverbrauch pro Kopf eher konstant geblieben ist. 2021 betrugen die Werte rund 6700 Kilowattstunden (Strom) bzw. rund 3900 Kilowattstunden (Gas).
3. Die durchschnittliche Wohnfläche betrug 2021 laut Bundesamt für Statistik (BFS) 46,6 m2 pro Person. In Schweizer Haushalten betrug die entsprechende Zahl 52,2 m2, in ausländischen Haushalten 37,6 m2. Personen mit Schutzstatus S dürften deutlich weniger Fläche nutzen, da sie oftmals nicht in eigenen Wohnungen untergebracht sind, sondern in von Ansässigen bewohnten Wohnungen oder in Kollektivunterkünften untergebracht sind.
4. Zu den Siedlungsflächen, welche mit der Arealstatistik des BFS erhoben werden, zählen Gebäude und deren Umschwünge wie Zufahrten, Plätze oder Rasenflächen, sämtliche Anlagen und Infrastrukturen des Wohnens, des Arbeitens, der Freizeit und der Mobilität - darunter auch vielfältige Grünbereiche wie Gärten oder öffentliche Parks. Laut der neusten Erhebung (2013/18) liegt die Siedlungsfläche bei 396 m2 pro Person. Zwischen 2004/09 und 2013/18 war das Bevölkerungswachstum stärker als das Wachstum der Siedlungsflächen, was über diesen Zeitraum zu einem Rückgang der Siedlungsfläche pro Person führte.
5. Die Schweiz hat sich international verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 (verabschiedet am 16. September 2022) aufzeigt, dürften die Emissionen im Inland bis 2030 rund 34 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen. Die verbleibenden Reduktionsleistungen müssen im Ausland erbracht werden. Bei diesen Abschätzungen hat der Bundesrat einen Zuwachs der Bevölkerung gemeinsam mit weiteren Einflussfaktoren berücksichtigt.
6. Die Szenarien für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung werden alle fünf Jahre vom BFS erstellt. Die neuesten Szenarien wurden 2020 berechnet und die nächsten werden 2025 veröffentlicht. In den aktuellen Szenarien wird davon ausgegangen, dass die Bevölkerungszahl der Schweiz zwischen 8 937 899 und 9 178 304 Personen liegen könnte. Gemäss Referenzszenario wird für Ende 2025 mit einem Bevölkerungsbestand von 9 058 337 Personen gerechnet.
7. Aufgrund der annähernd CO2-freien Stromproduktion und des tiefen Anteils an emissionsintensiver Industrie steht die Schweiz in Bezug auf die nationalen Pro-Kopf-Emissionen (d.h. ohne Berücksichtigung der konsumbedingten Emissionen im Ausland) im internationalen Vergleich gut da. Für den Asylbereich liegen keine gesonderten Zahlen vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Emissionsausstoss pro Kopf in diesem Bereich deutlich tiefer ist als der nationale Durchschnitt. Gleiches gilt auch für den Strom- und Gasverbrauch und den Flächenbedarf.
Antwort des Bundesrates.